Wer zahlt, wenn eine Aufschüttung eine Mauer auif der Grundstücksgrenze geringfügig zur Seite drückt?
Ein ähnliche Frage wurde bereits am 20.06.2015 gestellt (Aufgeschüttete Terrasse unseres Nachbarn drück unsere Mauer weg. Wer muss die Mauer sanieren?). Mein Fall ist aber etwas anders: vor 3 Jahren habe ich ein Haus gekauft, das eine aufgeschüttete Garage hat. Höhenunterschied zum Nachbarn ca. 1,50m. Auf der Grundstücksgrenze hat mein Nachbar eine kleine Bruchsteinmauer errichtet, der Vorbesitzer meines Hauses hat anliegend an diese Mauer Gabionen (Betonlochsteine) schräg bis zur Garage gesetzt, also stützt sich die Garage streng genommen auf die Mauer. --- 1. Die Mauer ist bei einer Höhe von 50cm in 38 Jahren 5 cm zur Seite gegangen. Besteht überhaupt Handlungsbedarf? --- 2. Ab wann darf mein Nachbar von mir etwas fordern? --- 3. Da ich das nicht verursacht habe, sondern der Vorbesitzer und der Nachbar das anscheinend auch 35 Jahre lang geduldet hat: Wer muss für den Schaden aufkommen? (Oder der Nachbar oder der Vorbesitzer? immerhin, die Mauer sichert stützt auch meine Garage). Verursacher wäre der Vorbesitzer meines Hauses. --- 4. Habe ich noch die Möglichkeit, Ansprüche an den Vorbesitzer zu stellen?
Die Antworten werden mir sehr helfen...
1 Antwort
Da dürfte inzwischen das Gewohnheitsreicht greifen.
Problematisch wird es wohl erst dann, wenn deinem Nachbarn einfallen würde seine Mauer zu entfernen.
Letztendlich wäre es dann wohl dein Problem.
Wenn du es genau wissen willst, solltest du aber einen Anwalt fragen. Bei deiner Frage vielleicht sogar besser mehr als einen.
Da verweise ich einfach mal auf den entsprechenden Wikipedia Artikel.
Ein Gewohnheitsrecht gibt es in unserer Gesetzgebung nicht. Das mal vorweg. Es gibt höchstens eine Duldung., wobei man eine Duldung widerrufen kann.
Wenn du an meiner Aussage bezüglich des Gewohnheitsrechtes zweifelst, dann darfst du mir gerne das Gesetz nennen, in dem ein Gewohnheitsrecht verankert ist.
Ob in diesem Falle Handlungsbedarf besteht, sollte man von einer fachkompetenten Person überprüfen lassen. Z. B. Architekt, Gutachter.
Was die rechtliche Seite anbelangt, wäre ein Fachanwalt zu befragen.