Unser neuer Nachbar will, dass wir unsere Bäume entfernen
Hallo, wir haben ein Eckreihenhaus aus den 70er Jahren. Unsere ehemalige Nachbarin ist ins Altenheim gegangen und hat ihr Haus an ein Ehepaar in den 50zigern verkauft. Die stören sich gewaltig an unseren Bäumen in unserem Garten. Wir haben zu deren Grundstücksgrenze 2 alte Tannen stehen und eine Eiche. Die Bäume sind weit über 20 Jahre alt. Leider hat mein Lebensgefährte damals bei der Bepflanzung den Mindestabstand nicht eingehalten. Jetzt haben wir ein Schreiben von unseren neuen Nachbarn bekommen, dass sie uns eine Frist von 3 Wochen geben, die Bäume zu entfernen, ansonsten gehen sie zum Anwalt. Sie berufen sich auf den nicht eingehaltenen Mindestabstand.
Müssen wir die Bäume entfernen??? Wer hat ähnliches erlebt und kann uns einen Rat geben.
19 Antworten
ich würde mich an eurer stelle erstmal an die umweltbehörde wenden, ob ihr die bäume überhaupt entfernen dürft. bei meinen eltern war es so ähnlich, aber da sagte der anwalt, die neuen bewohner haben die bäume ja vor dem einzug gesehen und mit dem kauf/anmietung diese auch akzeptiert. die vorbesitzer hätten einschreiten können, bevor die bäume zu hoch wurden.
Sorry aber die Antwort ist falsch, dsss Umweltamt hat m.W mit Tannen sowieso nix zu tun, grundsätzlich ist es so, dass nach § 47 Nachbarschaftsgesetz NRW nach 6 Jahren der Nachbar nix mehr fordern kann, der Baum ist gepflanzt und ferrig, einzig Äste die drüber wachsen muss man entfernen
Wenn der zum Anwalt geht, könnt Ihr immer noch nachziehen. Leider ist es nicht so einfach, Bäume zu entfernen, da sie umwelttechnischen Schutz genießen. Ihr müßt dann bei der Stadt nachfragen, was möglich wäre. Außerdem kann der „Nachbar“ ja beim versetzen der Bäume helfen. Altlasten haben spezielle „Gewohnheitsrechte“. Solche Spinner soll es immer wieder geben.
Würde mich mal bei einem Anwalt erkundigen...wie das ganze in Deutschland läuft hier in Frankreich kann man sich drauf berufen das die Bäume sich ihren Platz sozusagen ersessen haben, da seit 20 Jahren am gleichen Platz ohne jedwede Einsprache vom Vorbesitzer und die jetztigen Besitzer das Ganze (also Ihr Haus) ja in diesem Zustand und mit diesem Zustand der Nachbarsgrundstücke willentlich gekauft haben könnten sie hier nicht reklamieren deswegen. Aber ohne Anwalt wird das ganze nicht abgehen, also besser als Erste sich rechtlich vertreten lassen grad bei so einer Drohung!
Gewohnheitsrecht. Sie haben schlechte Karten, es sei denn, die Bäume sind gefährdet, umzufallen bei Sturm.
Da die Bäume schon standen, als sie das Haus gekauft haben, dürften sie wohl schlechte Karten haben.