Nachbarn beschweren sich wegen Kinderlärm rechtliche Frage
Hallo liebe Community.
Und zwar geht es darum das ich mit meiner Freundin in eine ländliche Region umgezogen bin.Dazu gesagt ist es ein sehr hellhöriges Haus da die Wände hier nicht sonderlich gedämmt sind bzw garnicht.
Nunja ein 6jähriges Kind trampelt nun mal und sitzt nicht den ganzen Tag auf der Couch.
Obwohl wir das Kind jedes mal darauf aufmerksam machen das es doch auf leisen Solen unterwegs sein soll kommt fast jeden Tag wenn nicht jeden 2. Der Nachbar von unten drunter ebenfalls Vater von 2 Kindern hoch und beschwert sich das wir die allerschlimmsten Nachbarn wären.
Und er fing an der Kindesmutter so etwas wie villeicht solltest du mal mit deinem Kind tagsüber auf dem Spielplatz gehen.Und ein Kind hat dann und dann im Bett zu seien.An den Kopf zu werfen.
Er meinte er würde demnächst andere Seiten aufziehen ich habe schonmal gegoogelt und bin darauf gestoßen das Kinderlärm zu tolerieren ist.Ich gehe davon aus er nur die Polizei ruft und nicht die gesetzlichen Grenzen überschreitet.
Meine Frage kann er uns rechtlich etwas bzw kann man dieses jeden Tag hochkommen irgendwie verbieten.
17 Antworten
hier geht es ja nicht um Kinderlachen/-heulen, sondern um Getrampel in/aus der Whg., ist eine vermeidbare Lärmbelästigung
„Jeder hat sich so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen (dies ist auch Lärm) vermieden werden, soweit es nach den Umständen des Einzelfalles möglich und zumutbar ist.“ (Auszug: Immissionsschutzgesetze der Länder)
die Zumutbarkeitsgrenze ist tagsüber höher, aber werktags ab 18.30 Uhr und am Samstag ab 14.00 Uhr sowie Sonn- und Feiertages ganztägig soll verstärkt das Ruhebedürfnis der Nachbarn beachtet werden...
Der Bundesgerichtshof legt für täglich ab 20.00 Uhr ein erhöhtes Ruhebedürfnis fest und grundsätzlichen Schutz genießt die Ruhe ab 22.00 Uhr.
Den Lärm des Kindes, sofern sich dieser im normalen Rahmen bewegt, hat der Nachbar zu tolerieren. Hierzu gibt es viele Gerichtsurteile. Die Rechtsprechung ist eindeutig.
Die Tatsache, dass es sich um ein hellhöriges Haus handelt, darf den Eltern des/der Kindes/r nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Entscheidend ist nicht, was an Lärm beim Nachbarn ankommt sondern wieviel Lärm die Kinder tatsächlich erzeugen.
Allerdings ist dies kein Freifahrschein. Der Nachbar muss nicht alles erdulden.
Ich würde daher auch Hausschuhe mit weichen Sohlen und evtl. einen Teppich auf dem Laminat empfehlen. Das dämpft die Schritte schon gewaltig.
Wenn ihr die Mittagsruhe von 13-15 Uhr einhaltet und das Kind ab 22 Uhr keinen Lärm mehr macht dann kann der euch gar nichts
Kinderlärm hat mit Lärmbelästigung durch unangemesses, vermeidbares Lärmen wenig zu tun.
Meint, das Kind darf alters- und entwicklungsgerecht seinen Spieltrieb auch kreischend, lachend und weinend ausleben.
Aber eben nicht durch die Wohnung trampeln, einen Ball gegen die Wand werfen oder in der Trotzphase unbeachtet rumkreischen, bis es damit aufhört. Und hierbei ist es eben nicht nur zu ermahnen, sondern darauf einzuwirken, also erzieherisch zu handeln.
Inwieweit der Vermieter die Einschätzung des Beschwerdeführers nachvollzieht, bliebe abzuwarten.
G imager761
Paragraf gut und schön aber wie soll das in der Praxis denn aussehen? Dem Kind ist es herzlich egal, was im Gesetz steht.
Selbstverständlich lassen wir das Kind nicht machen was es will und machen ihr auch klar das man auch mal ruhig spielen kann.
Nur ist dieser Nachbar auf der Straße bekannt dafür ein nörgelnder Nervensack zu sein dem jeder Schritt zu laut ist.
Wie wirkt man denn auf ein sich in seine Wut steigernde, kreischende Kind ein?