Kinder werfen Ball in Nachbars Grundstück - wem gehört der Ball?
Liebe Pazifisten,
eine lächerliche Aktion fand heute morgen am Gartenzaun statt. Zwei zehnjährige Grundschüler spielten (trotz Kälte) Speedminton/ Badminton. Dabei fiel einer der beiden, meiner Nachbarin, der Speedmintonball auf Nachbars Grundstück. So erzählten die beiden mir den Vorfall - mit der Bitte, ihnen zu helfen, den Ball, wieder für sie zu besorgen. Ich empfahl natürlich, beim Nachbarn zu klingeln (zumal man durch Baumtrennung ohnehin nicht einfach so auf das Grundstück kann - und dürfte), die beiden meinten, hätten sie bereits, er rücke den Ball nicht raus. Konnte ich kaum glauben, daher bin ich mit den beiden sehr freundlich nochmals fragen - in der Tat, der Herr besteht darauf, den Ball zu entsorgen, damit er zukünftig nicht durch das Spieltreiben gestört würde. Ich bot den beiden eine Spende an, einen neuen Ball zu besorgen.
Greift hier § 911 des BGB, der sogenannte Überfallparagraph - ich dachte, der gälte nur für Früchte ? Gehört der Ball nun in der Tat dem Eigentümer des Grundstücks oder könnten die Kinder ihn auch rechtlich begründet zurückfordern ?
Noch ganz verdutzt,
Lichtschatten
11 Antworten
Das ist in der Tat lächerlich. Dass er auch auf Dich als tendenziell unparteiischen Erwachsenen so reagierte, ist darüber hinaus auch ein Affront gegen Dich, jedenfalls würde ich es in Deiner Situation so aufnehmen. Ich würde ihn nochmals und fortgesetzt um die Herausgabe "bitten", mein "Ehrgeiz" wäre geweckt. Realistisch betrachtet führt das Einbehalten des Balles ja keinesfalls dazu, dass in Zukunft keine Bälle mehr in seinem Garten landen können. Falls er eine Partnerin hat, würde ich sie involvieren, um gegen den Unverstand und die Herzlosigkeit des Herren eine Verbündete hinter der Haustür zu schaffen.
Danke für den Stern, lichtschatten!
Ach, nächstes mal einfach rüberklettern und den Ball holen und dann wieder gehen ich habe auch solche Nachbarn die mich als Kind immer gestört haben wenn der Ball mal rüber geflogen ist usw. damit muss man leben da sollte man jetzt nicht so ein großes Ding draus machen mit Gesetzten usw.
waren das auch für gewöhlich ältere Männer die dann so herrlich rot (aus Zorn versteht sich) anliefen? :)
Nee, so ein kinderloses ehepaar die es für nötig hielten die polizei zu rufen weil ich mein ball zurück holen wollte ( mit 8 oder so). :D
lach.. ajaa solche... wie süss doch mancher sich gibt- und dabei wohl ganz vergessen hat, das man auch mal Kind gewesen ist :D
alle werden ja schon erwachsen geboren hab ich mal gehört hust
Fußball Darf ich einen Ball aus des Nachbars Beet holen? Antwort Ein Junge darf nicht ohne Weiteres seinen Ball vom Grund der Nachbarin holen. Er muss klingeln, der Nachbar muss den Ball herausgeben, so die Richter. Laut anderen Juristen ist Ballholen als Ausnahme erlaubt. Urteil | Gesetz [Landgericht München II; 3.11.2003; Az. 5 O 5454/03] Rechtslage ist uneinheitlich.
schlimm genug, das ein Nachbar wegen einem Ball so ein aufhebens macht- aber bvor sowas vor >Gericht geht.. ----> eifnach neuen Ball kaufen und gut ist.
Die Rechtslage ist nur zum wiederholen uneinheitlich. Das Eigentumsrecht der Jungen ist unbestritten.
Die Rechtlage zum Wieder-Holen ist zum wiederholten Male uneinheitlich? ;-)
So ihr ganzen Oberschlauen,Besserwisser und " KInder ". So ähnlich ist es auch bei mir. Über Monate und Jahre habe ich mir meinen Garten gestaltet und viel Liebe,Arbeit und Geld reingesetzt. Und dann kommen die Kids von dem Nachbarn, spielen Fussball und dieses Scheißding fliegt andauernd zu mir rüber und beschädigt meine Blumen, Beete und Gewächshaus. Und das auch noch meist Abends,sprich ab 19 Uhr. Der Bolzplatz ,extra angelegt, in dem Dorf ist 200 mtr. weiter weg.Und ihr wollt mit euren obercoolen Sprüchen einen Weis machen das man da ruhig bleiben soll, weil man auch mal Kind war ? Und auch die Federbälle ( Die jetzt natürlich nichts zerstören) nerven mit der Zeit einfach nur wenn man 30 mal zur klingelnden Haustüre gehen muss und danach in den Garten. Irgendwann ist Schluss mit lustig.
der ball gehört dem der es gekauft hat!
Sicher ? Einfach nehmen darf man ihn ja nicht, der Nachbar bräuchte auch nicht zu öffnen - müsste man ihm rechtlich gesehen eine Frist setzen - angenommen, wann wollte sich lächerlich machen und um einen Ball kämpfen.
ja Frist setzen und dann Rechnung stellen. Bezahlt er nicht, einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen lassen. Wenn er den zurückweicht müssen sie halt klagen, bekommen aber Recht und die Kosten trägt dann der Verweigerer
Dachte ich auch schon: warten, bis seine Putzfrau, sein Gärtner o.ä. wieder kommen und ihn vor diesen Leuten bloßstellen - eigene Kinder hat er nicht, die Dame ist unterwegs.