Ist Kinderlärm bei Untermiete innerhalb der Ruhezeiten erlaubt?
Meine Nachbarn beschweren sich über den Kinderlärm, den mein Untermieter am Wochenende innerhalb der Ruhezeiten verursacht. Es gibt dazu aj genügend Gerichtsbeschlüsse, die besagen, dass Kinderlärm immer geduldet werden muss. Meine Nachbarn argumentieren aber dagegegn, dass es sich dabei nur im Kinderlärm handelt, der durch Kinder die dort auch wohnen verursacht wird. Mein Untermieter lebt in Trennung, die Kinder wohnen nicht mit in meienr Wohnung sondern übernachten am Wochenende lediglich. Wer hat jetzt recht? Und mich interessiert wirklich nur das juristische Recht und nicht das Gelaber von aufgebrachten Müttern die mir jetzt mit der Moralschiene kommen.
7 Antworten
Auch wenn die Kinder nur zu Besuch sind dürfen sie Lärm machen. Das gilt auch, wenn Freunde und Verwandte mit Kindern zu Besuch kommen.
Die Ruhezeiten gelten auch dem Alter angepasst für Kinder.
Einem Baby kann man nicht verbieten nachts zu weinen. Grösseren Kindern kann man aber sehr wohl verbieten die Nacht zum Tag zu machen.
Auch über Mittag kann man mit den Kindern etwas Ruhiges spielen.
Übermässiger Lärm muss man auch von Kindern nicht akzeptieren, zum Beispiel Fussball spielen in der Wohnung.
Es gibt schon Urteile das KInder auch mal Lärm machen können & dürfen. Allerdings sieht die Realität anders aus. Leider ziehen die Familien mit Kindern in dem Mietstreit meist den Kürzeren. Dies Erfahrung hab ich inzwischen schon öfter gemacht´, leider
Kinder dürfen laut sein. Nach der Änderung des Bundesemissionsschutzgesetzes sind Klagen gegen Kinderlärm jetzt nahezu ausgeschlossen.
Also Selbsthilfe.
So ein Schwachsinn! Wenn in einer Wohnanlage ein Kinderspielplatz vor meiner Haustür ist kann ich nicht sagen, dass die Kinder die nicht in der Anlage wohnen ruhig zu sein haben während diejenigen die in der Anlage wohnen toben dürfen. Man hat schließlich auch mal Besuch.
Ja, und ich habe dir an einem Beispiel erläutert wie's ausschaut, wenn man das mal auf deinen Fall überträgt. Ich kann's auch so sagen:
Sollen die Kinder die bei deinen Kindern übernachten, also nicht in deiner Wohnung richtig wohnen, abends ab 22 Uhr ruhig sein, während deine Kinder rumtoben dürfen?
Ist das ein besseres Beispiel?
Das spielt keine Rolle, denke ich.
Wenn da z. B. nachts ein Baby schreit, kann das ja wohl kaum verboten werden.
Wenn es allerdings Jugendliche sind, sollte der Vater an die Einsicht dieser appellieren - verboten ist es aber trotzdem nicht.
ich hab keine kinder. wenn ich kinder hätte und die kinder des untermieters zusätzliche dazu krach machen würde könnte man wohl kaum zurückführen wers denn gewesen ist. dein kommentar ist unschlüssig.
Ich sag ja auch nicht das es verboten ist oder verboten werden kann.
@elmundoesloco
Mein Kommentar richtete sich an ayuca - hatte ich vergessen, hinzuschreiben.
Die Kinder außerhalb deienr Anlage spielen wohl kaum um 23 Uhr draußen rum. Es geht schließlich um Lärm externer Kinder INNERHALB der Ruhezeiten, also von 22 - 06 Uhr.