Darf ich meinem Freund einen Schlüssel geben?
Da ich im dritten Stock wohne und mein Freund mich öfter besucht habe ich ihm meinen Zweitschlüssel geben (Abends wird die Haustür immer abgeschlossen und ich möchte ihn nicht jedes mal zur Tür begleiten um aufzuschließen).
Meine Vermieterin wohnt im gleichen Haus und "fordert" den Schlüssel an mich zurück zu geben. Darf sie das )?
(Der Schlüssel ist für die Haustür sowie für meine Wohnung
9 Antworten
Der Mieter muss bei Einzug genügend Schlüssel erhalten. Die notwendige Anzahl der Schlüssel richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der Bewohner (LG Berlin GE 85, 1259), ausgenommen der Kleinkinder. Davon abgesehen kann der Mieter soviele Schlüssel verlangen, wie er für seine Zwecke benötigt. Deshalb stehen ihm zusätzliche Schlüssel zu für einen Zeitungsboten, den Pflegedienst, den Babysitter, die Tagesmutter oder die Putzhilfe. Die zusätzlichen Schlüssel kann sich der Mieter auch selbst anfertigen lassen, soweit das möglich ist. Er muss dies dem Vermieter mitteilen. Den Schlüssel einer Zentralschließanlage kann der Mieter jedoch nicht ohne Einwilligung des Vermieters nachmachen lassen. Die erforderliche Zustimmung muss der Vermieter aber erteilen (LG Berlin MM 91, 228). Die Kosten für die nachträgliche Anfertigung zusätzlicher Schlüssel über die übliche Anzahl hinaus hat der Mieter selbst zu tragen.
Guck doch mal in Deinem Mietvertrag oder frage beim Mieterschutzbund. Ich denke, dass Du ruhig jemanden den Schlüssel geben darfst. Solange derjenige damit nicht in die Wohnräume der Vermieterin kommt.
Die Haustür wird abgeschlossen??? Was ist wenn der Notarzt ins Haus muss. Diese Regelung ist total überholt und wenn der Vermieter meint es wär nicht einbruchsicher dann muss eine andere Tür her.
Du darfst jedem, der Dir vertrauenswürdig ist einen Schlüssel zu Deiner Wohnung geben. Deine Vermieterin ist im Unrecht. Wenn Du das schriftlich brauchst, dann frage einfach beim Mieterverein nach - ich finde leider auf Anhieb keine entsprechenden Verweise im Internet...
Du kannst doch deinen Zweitschlüssel geben, wem du willst... solange er nur für die Eingangstür und deine Wohnung sperrt, hat die Vermieterin da nix zu sagen. Verantwortlich dafür bist immer nur Du!