Betrunkene Nachbarin singt im Treppenhaus
Hoi, ich versuch mich kurz zu fassen. Bin Mieter in einem Haus in dem hauptsächlich Leute mit Eigentumswohungen leben. Unter anderem auch eine Rentnerin die, wenn sie sich betrinkt, in ihrer Wohnung singt und zwar richtig laut, wie Betrunkene so singen, dann geht sie auch gern mal aufs Treppenhaus, so wie jetzt gerade zu Sylvester. Sie singt meist ausserhalb der Ruhezeiten, heute aber auch innerhalb. Die Polizei war in der Vergangenheit schon da, auch haben die Nachbarn versucht sie aus dem Haus zu kriegen, aber die Wohnung gehört ihr, deshalb geht da nichts.
Was für Möglichkeiten hab ich, die Frau auf legale Art loszuwerden? Will auch ungern zum Vermieter und Mietminderung verlangen, das löst das Problem auch nicht wirklich, will keine Entschädigung, sondern eine Lösung.
10 Antworten
Moin,
Eigentümerversammlung machen, und die auffordern dass die leiser zu sein hat.
Man kann sich auf § 117 OWiG berufen.
Unnötiger Lärm ist auch außerhalb der Ruhezeiten unzulässig.
na.. im ernst- es gibt auch normalerweise regelmässige Eigentümerversammlungen- frag mal einen der Anwohner, wann sowas stattfindet- oder versuch mal mit eineigen aus dem Haus zu reden!
Ansonsten immer wieder Polizei und Ordnungsamt anrufen.. vllt ist diese Frau- du hast ja geschrieben das sie eine Renterin ist, geistig nichtmehr ganz gesund?
Eine Petition. Geh zu deinen Nachbarn und sprich mit denen, wenn die Mehrheit im Haus eine Petiotion unterschreibt, kannst du damit zum Vermieter und sie muss dann ausziehen.
Nur weil ihr die Wohnung gehört, müssen sich die Nachbarn sowas nicht gefallen lassen. Irgendwas muss man dagegen machen, sonst macht die einem das Leben zur Hölle.
Müssen sie auch nicht, die Frage war aber, wie er die Dame loswerden kann, und das kann er schlicht und einfach nicht, egal was sie tut. Da kann nur die Polizei was machen, und niemand anderes...
So ein Quatsch, die Wohnung gehört Ihr, wie soll der Vermieter sie dazu zwingen???
Sing lauter und falscher als sie.
Da gibt es keine Lösung außer einer Klage. Dafür brauchen Sie das polizeiliche Aktenzeichen.
...und der Vermieter des Fragestellers muss die alte Dame dann enteignen, oder wie^^