Nachbar räumt nicht. Person fällt auf gegenüber liegenden geräumter Fläche. Was nun?
Wir wohnen an einem abschüssigen Fußweg. Räumpflicht besteht hier für meinen gegenüber wohnenden Nachbarn und mich. Mein Nachbar ist mit guten Worten nicht zum Räumen zu bewegen. Dementsprechend nutzen Fußgänger also unsere Seite des Fußwegs. Ist also einmal geräumt worden, besteht durch nachfolgend überfrierende Nässe immer nur bei uns das Risiko des Sturzes. Durch den verschneiten Teil des Nachbarn geht natürlich keiner.
Hier meine Frage dazu: Wäre mein Nachbar mit in der Haftung, sollte es zu einem Personenschaden kommen, oder ist letztlich nur der der Dumme, der mit Räumen begonnen hat?
Bin mal gespannt, ob ich der einzige mit diesem Problem bin...
8 Antworten
Grundsätzlich haftet immer der auf dessen zu räumender Fläche der Unfall passiert ist, wenn eben nicht vorschriftsmässig geräumt wurde. Der Nacbar kann sich nun eins ins Fäustchen lachen.
Die Schnneräumpflicht ist ein der unsinnigsten Vorschriften die es gibt.
Das kannst Du ruhig hören.
Es ist absoluter Unsinn wenn sich jemand um 7.05 Uhr auf dem Bürgersteig vor einem Haus den Hals bricht und der Hausbesitzer dafür haften muss. Passiert das Gleiche um 6.55 Uhr ist der Verunglückte selbst Schuld. Sowas muss mir mal einer schlüssig erklären.
Jeder fast Vollidiot weiss, dass wenn es frostig ist, dass es dann glatt sein kann und ist selbst dafür verantwortlich entsprechend vorsichtig zu sein.
Nein. Dort wo der Sturz passiert ist, ist hier ausschlaggeben.
Wenn Nässe überfriert dann ist es auch deine Pflicht ausreichend zu Streuen um Stürze vorzubeugen.
Egal was der Nachbar macht.
Stürzt jemand auf einer von Dir zu räumenden Fläche so kannst Du belangt - sprich zum Schadenersatz verurteilt werden.
Mein Nachbar ist mit guten Worten nicht zum Räumen zu bewegen.
Die Räumpflicht ist regelmäßig in einer kommunalen Satzung festgelegt. Informiere doch einfach mal die Gemeinde über die mangelnde Kooperationsbereitschaft dieses Nachbarn.
An einem früheren Wohnsitz war in der Gemeindesatzung festgelegt, dass an Straßen mit beidseitigen Gehwegen wechselseitig geräumt werden muss. Bei gerader Jahreszahl war die eine Seite dran, in ungeraden Jahren die andere.
Wenn jemand auf Deiner geräumten Fläche fällt, kannst Du haftbar gemacht werden, deshalb würde ich auch noch Salz streuen.
Wegen Deinem Nachbarn könntest Du das Ordnungsamt verständigen. Die sind dafür zuständig.
So so.
Unsinnig....
Da möcht ich dich mal hören, wenn du den ganzen winter lang keinen gehweg mehr benutzen kannst