Briefkasten eines verstorbenen Nachbarn leeren
Ein Nachbar verstarb vor zwei Monaten. Die Familie hat bereits die Wohnung leer geräumt und der Nachmieter zieht in wenigen Tagen ein. Am Briefkasten steht noch der Name des Verstorbenen. Dort drin war jede Menge Werbung die bereits rausfiel. Darunter waren einige Briefe. Ich habe diese nun alle aussortiert und die Werbung vernichtet. Die Briefe habe ich ungeöffnet der Tochter in den Briefkasten geworfen, da diese genau gegenüber wohnt und auch die Wohnung geräumt hat. Allerdings spricht diese kein Wort mit mir, anscheinend etwas eigensinnige Person. Nun ja, habe ich eine strafbare Handlung begangen, in dem ich die Briefe entnommen und der Tochter eingeworfen habe? In ein paar Tagen wäre doch durch den Nachmieter eh der BK geleert worden. Ich tat es nur schon jetzt, da der BK überfüllt war und schon einiges rausfiel....
4 Antworten
Im schlimmsten Fall könnte man Dir eine Verletzung des Briefgeheimnisses vorwerfen. Denn einerseits hast Du jetzt Kenntnis davon bekommen, mit wem der Verstorbene in Briefkontatkt stand. Andererseits hättest Du rein theoretisch Post- bzw. Ansichtskarten durchlesen können.
Im Zweifel hätte ich mit dem Briefzusteller gesprochen und ihn - nach einer Erklärung der Situation - die Briefe mitnehmen lassen. Nach dem Motto: "Unzustellbar, da Empfänger verstorben"
Der Postbote stellt so lange zu bis der Name am BK weg
Hi, du hast nichts verkehrt gemacht, du warst einfach nur hilfsbereit. Aber oft macht man es keinem richtig. Vermutlich hättest du sie informieren sollen, dass der Briefkasten überquillt und die Tochter hätte selbst kommen sollen. Aber dann würde sie sich auch nicht mehr ansehen, weil du ungefällig warst.
Ich gehe mal davon aus es ist hoffentlich nur strafbar, wenn ich die Briefe geöffnet hätte
Ich hätte es nicht gemacht. Wenn nun jemand behauptet, dass du einen Brief vernichtet hast, wirst du es kaum widerlegen können.
Die Wahrscheinlichkeit spricht für eine Postzustellung, also hat derjenige, der sich unbefugt am Briefkasten zu schaffen macht, die schlechteren Karten.
Es waren keine Einschreiben, daher keine Beweislast
Wenn du es besser weißt - viel Spaß.
Nee du hast ja keinen Brief geöffnet .. :)
Das muss dann bewiesen werden, also Aussage gegen Aussage