Nachbar hält sich Parkplatz frei, ist das erlaubt?
Also Leute mein Nachbar von Haus nebenan hat vor seiner Haustür private Parkplätze und parkt trotzdem auf der Straße. Das Problem ist, dass er sich den Parkplatz auf der Straße immer mit 2 Motorroller frei hält wenn er mal mit dem Wagen wegfährt. Es ist ein bisschen unfair, dass vor seiner Tür frei Parkplätze sind und er sich trotzdem mit seinem Auto und den Roller auf der Straße breit macht. Dadurch muss ich hin und wieder einen Parkplatz suchen und kann nicht vor meinem Haus parken.
Wir haben ihn auf darauf angesprochen, aber er hat Zoff mit einem anderen Nachbarn und möchte ihm keinen Parkplatz auf der Straße freilassen, weil der andere Kerl auch seine privaten Parkplätze hat aber trotzdem auf der Straße parkt.
Kann ich gegen den Nachbarn was machen, Ordnungshüter mäßig. Kommunikation scheint uns nicht weiter zu helfen.
Danke
9 Antworten
Da kannst nichts machen. Die Parkplätze an der strasse sind öffentlich, also darf er dort auch Fahrzeuge abstellen. Seine privaten sind eben privat und er ist nicht verpflichtet, ausschließlich dort zu parken
Was er tut ist zwischenmenschlichen sicher nicht fair. Aber wenn die Parkplätze nicht zumindest Markierungen haben, sehe ich leider keine Möglichkeit ihn in die Schranken zu weisen.
Versuche mal das Problem beim Amt für öffentliche Ordnung vorzubringen. Vllt haben die eine möglichkeit
dann stell mal deinen Roller genau in die Mitte ;) und warte was passiert
Ich hätte mein Motorroller genau zwischen den andern Motorroller geparkt. Das es dann nur für Roller ist.
Wenn du mit deinen Auto Parkst musst du doch auch die zu Verfügung stehende Parkfläche ausnutzen(nicht mehr wie 1Meter Abstand usw.)Ich glaube nicht das es rechtlich so in Ordnung ist,ist ja schließlich ein Parkplatz für einen PKW.Du kannst dich doch auch nicht auf einen Stellplatz von einen Track stellen.Ich kenne zwar keine rechtiche Seite,aber Erkundigen kostet ja nichts.
Die Straße (und alles was dazu gehört) gehört der Allgemeinheit, also auch nicht der Gemeinde. Deshalb heißt die Straße auch: öffentlicher Verkehrsraum.
In der Öffentlichkeit kann deshalb der Verkehr nur durch ein Gesetz bzw. einer Verordnung eingeschränkt werden.
Wenn Jemand deshalb im öffentlichen Verkehrsraum den Verkehr einschränkt, ohne eine behördliche Erlaubnis zu haben, dann wird der öffentliche Verkehrsraum zweckwidrig verwendet.
In der Regel liegt Sondernutzung vor nach den Straßengesetzen der Bundesländer. Sondernutzung kann zulässig werden, wenn behördlich genehmigt (z.B. Faschingsumzug im öffentl. Verkehrsraum).
Diese Vorschrift will dein Nachbar umgehen, in dem er zwei andere "kleinere" Fahrzeuge so parkt, dass eine Nutzung durch andere Verkehrsteilnehmer unmöglich wird. Grundsätzlich ist das Parken von Zweirädern auf der Straße zulässig. Aber, es ist platzsparend zu parken (§ 12 Abs. 6 StVO).
Und ich denke, nur so ist er zu beanstanden.
Solange es nicht wirklich sein Parkplatz ist darf er ihn sich auch nicht freihalten , dich darum zu bitten dort zu stehen ist ok aber eigentlich gilt die Kindergarten Regel :
Wer zuerst kommt malt zuerst , den Parkarzt aber frei zuhalten wenn er nicht da ist gilt als straftat
Wenn das haus bei einer Firma angemeldet ist (also Miete von groß Anbietern) solltest du die mal ansprechen
Das weiß ich, aber er parkt die Roller absichtlich so weit von einander entfernt. Sollte man nicht platzsparend parken. Ich meine er beansprucht mit 2 Rollen mehr als 6 Meter.