Nachbar hält sich Parkplatz frei, ist das erlaubt?

9 Antworten

Da kannst nichts machen. Die Parkplätze an der strasse sind öffentlich, also darf er dort auch Fahrzeuge abstellen. Seine privaten sind eben privat und er ist nicht verpflichtet, ausschließlich dort zu parken

VinBenzine 
Beitragsersteller
 04.01.2017, 21:33

Das weiß ich, aber er parkt die Roller absichtlich so weit von einander entfernt. Sollte man nicht platzsparend parken. Ich meine er beansprucht mit 2 Rollen mehr als 6 Meter.

micompra  04.01.2017, 21:45
@VinBenzine

Was er tut ist zwischenmenschlichen sicher nicht fair. Aber wenn die Parkplätze nicht zumindest Markierungen haben, sehe ich leider keine Möglichkeit ihn in die Schranken zu weisen.

Versuche mal das Problem beim Amt für öffentliche Ordnung vorzubringen. Vllt haben die eine möglichkeit

Nordstromboni  04.01.2017, 21:46
@VinBenzine

dann stell mal deinen Roller genau in die Mitte ;) und warte was passiert

Cenk14  17.11.2019, 13:46
@VinBenzine

Ich hätte mein Motorroller genau zwischen den andern Motorroller geparkt. Das es dann nur für Roller ist.

Wenn du mit deinen Auto Parkst musst du  doch auch die zu Verfügung stehende Parkfläche ausnutzen(nicht mehr wie 1Meter Abstand usw.)Ich glaube nicht das es rechtlich so in Ordnung ist,ist ja schließlich ein Parkplatz für einen PKW.Du kannst dich doch auch nicht auf einen Stellplatz von einen Track stellen.Ich kenne zwar keine rechtiche Seite,aber Erkundigen kostet ja nichts.

Die Straße (und alles was dazu gehört) gehört der Allgemeinheit, also auch nicht der Gemeinde. Deshalb heißt die Straße auch: öffentlicher Verkehrsraum.

In der Öffentlichkeit kann deshalb der Verkehr nur durch ein Gesetz bzw. einer Verordnung eingeschränkt werden.

Wenn Jemand deshalb im öffentlichen Verkehrsraum den Verkehr einschränkt, ohne eine behördliche Erlaubnis zu haben, dann wird der öffentliche Verkehrsraum zweckwidrig verwendet.

In der Regel liegt Sondernutzung vor nach den Straßengesetzen der Bundesländer. Sondernutzung kann zulässig werden, wenn behördlich genehmigt (z.B. Faschingsumzug im öffentl. Verkehrsraum).

Diese Vorschrift will dein Nachbar umgehen, in dem er zwei andere "kleinere" Fahrzeuge so parkt, dass eine Nutzung durch andere Verkehrsteilnehmer unmöglich wird. Grundsätzlich ist das Parken von Zweirädern auf der Straße zulässig. Aber, es ist platzsparend zu parken (§ 12 Abs. 6 StVO).

Und ich denke, nur so ist er zu beanstanden.

Solange es nicht wirklich sein Parkplatz ist darf er ihn sich auch nicht freihalten , dich darum zu bitten dort zu stehen ist ok aber eigentlich gilt die Kindergarten Regel :

Wer zuerst kommt malt zuerst , den Parkarzt aber frei zuhalten wenn er nicht da ist gilt als straftat

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn das haus bei einer Firma angemeldet ist (also Miete von groß Anbietern)  solltest du die mal ansprechen