Darf mein Nachbar genau vor meiner Haustür einen Behindertenparkplatz machen lassen obwohl seiner vor der Tür frei ist?
Hallo Leute,
darf mein Nachbar vor meiner Haustür einen Behindertenparkplatz machen lassen obwohl seiner frei ist? Wir haben zwei verbundene Parkplätze das heißt also einen Grossen Parkplatz für zwei. Nun finde ich es irgendwie dumm, dass er lieber den Parkplatz vor meiner Haustür bevorzugt statt seine eigene. Unser Nachbar lebt in der Miete und wir sind die Eigentümer unseres Hauses. Natürlich gehören die Straßen nicht uns aber schon zerstörend das man nicht selber drauf kommen kann. Ich wäre nicht sauer wenn er den Behindertenparkplatz vor seiner Haustür hätte. Vielleicht möchte ich später eine Garage vor meiner Haustür wohnen dann muss ja meine Einfahrt frei bleiben. Danke im Voraus.
10 Antworten
Ist das privat Gelände oder privates Gelände auf dem die Parkplätze sind?
privates Gelände, dann kann der Vermieterentscheiden wo der Behindertenparklpatz hin kann.
Öffentliches Gelände: dann geht dich das nichts an.
Dein Nachbar macht nicht den Parkplatz.
Er stellt beim ordnungsamt der Stadt einen Antrag. Die bewilligen oder lehen ab.
Bei Bewilligung legt das Ordnungsamt fest wo der Behindertenparkplatz ausgewiesen werden kann.
Und wo ist nun dein Problem?
Dass du nicht mehr vor deiner Haustürparken kannst?
Sei froh, dass du noch laufen kannst.
Gib Deine Einwände beim Amt an. Dort entscheidet man dann, ob eine akzeptable Alternative gegeben ist.
Einrichten tut das die Stadt und die entscheidet auch, wo der Parkplatz hin kommt.
In diesem Moment kann der (persönliche) Behindertenparkplatz wieder umgesetzt werden.
Ich mutmaße aber das der Parkplatz auf deiner Seite liegt damit der Behinderte nicht zur Verkehrsstraße hin aussteigen muss sondern zum sicheren Gehweg bzw. die Größe des Parkraumes diese Sicherheit bietet.
Die Vergabe erfolgte auch durch die Kommune und nicht durch den Platzwunsch des Behinderten.
Er selber kann da gar jkeinen einrichten. Das enscheidet die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Verkehrsbehörde. und wenn einer in unmittelbarer Nähe ist, dürfte dann dort auch kein weiterer eingerichtet werden.
Gehe zur Verkehrsbehörde und schildere denen dein Problem.
Ja, aber auch der wird dann NUR auf Antrag eingerichtet. Und dann hat der FS die Möglichkeit dagegen Widerspruch ein zu legen.
Wenn der Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum eingerichtet wird nicht, warum auch?
Es dürfte um eine personenbezogenen Behindertenparkplatz gehen.