Nachbar gibt Genehmigung zur Terrassenüberdachung nicht. Holz aber bereits gekauft. Alternativen?
Hallo liebe Community,
haben eigentlich nie Probleme mit unseren Nachbarn gehabt, doch jetzt seitdem wir unsere Terrasse bauen fängt das so langsam an. Haben das immer erzählt und von gesprochen und sie haben nie etwas dagegen gesagt. Sind also davon ausgegangen dass es kein Problem ist, wenn wir uns eine Terrassenüberdachung bauen. Jetzt auf einmal heißt es, dass wir die Genehmigung von unserem Nachbarn nicht bekommen. Wollen uns das natürlich nicht gefallen lassen.
Meine Frage; was könnten wir da hin bauen, wobei wir keine Genehmigung von ihm brauchen ? Oder müssen wir uns jetzt unterordnen ?
Achja, was wichtiges noch: Kommen aus NRW.
Sind wirklich sehr verärgert über so ein Verhalten. :-(
Vielen Dank schonmal im Voraus :)
Man kann den Leuten immer nur vor den Kopf schauen, was sich dahinter verbirgt, wird einem leider erst immer im Nachhinein bewusst.
4 Antworten
Erkundige dich doch einfach auf der Gemeinde was du darfst und was nicht und wenn du eine Überdachung bauen darfst ohne Genehmigung und für ihn keinerlei Beeinträchtigungen davon ausgehen und es mit dem Nachbarschaftsrecht vereinbar ist, dann muss auch der Nachbar nicht zustimmen.
Ach ich wusste noch gar nicht, dass in Deutschland auf der Gemeinde nur Naive arbeiten - hier in Spanien ist das nämlich nicht so!
Jaa, werden wir auf jeden Fall machen, danke schonmal für deine Antwort :) Aber weil heute Samstag ist und alles geschlossen ist, wo man sich hätte erkundigen können, hab ich einfach mal spontan hier gefragt .
Google schon die ganze Zeit, aber werd daraus nicht schlau.
Terrassen und Terrassenaufbauten unterliegen den Vorschriften der Landesbauordnung und des Bauplanungsrechts, auch wenn sie baugenehmigungsfrei sein sollten. Wenn ihr also den vorgeschriebenen Mindestgrenzabstand von 3m einhalten könnt und der BPl die Terrasse ztulässt braucht ihr keine Nachbarerklärung.
Konkretere und seriöse Antworten sind bei guterfage.net nicht zu erhalten, da die Rechtslage örtlich sehr unterschiedlich ist. Auch die Gemeinden sind nicht zuständig, sondern die Bauaufsicht.
Und Ihr müsst zusätzlich das Nachbarrechtsgesetz und das BGB einhalten, wenn ihr im Bereich der Grenze bauen wollt; dazu sind jedoch die Behörden nicht zuständig. .
Hab vielen Dank !
Wie Seehausen schon sagt, ist dafür die Baubehörde zuständig. Grundsätzlich hat dein Nachbar da gar nichts zu genehmigen. Wenn die Rechtslage so ist, dass du mit deinem Bau kein objektiv-öffentliches Recht verletzt, dann kann das dem Nachbarn gefallen oder nicht, er ist im Grunde machtlos. Und wenn dein Bauvorhaben nicht rechtskonform ist, dann darfst du auch nicht bauen, selbst wenn dein Nachbar nichts dagegen hat.
Aber: Eine schlechtes Nachbarschaftverhältnis ist erfahrungsgemäß auf die Dauer sehr anstrengend, darum würde ich dir empfehlen, nochmal mit deinen Nachbarn zu reden und sie zu fragen, was sie denn so stört an eurer Terrassenüberdachung. Vielleicht lässt sich der Konflikt ja doch beilegen, und das wäre für alle Beteiligten wünschenswert.
Reden hilft da nicht viel, aber vielen Dank für deine nette Antwort :)
für Eine Baugenehmigung für einen Überdachten Sitzplatz mußt Du beim Bauamt ansuchen. Ich kann mich nicht erinnern dass wir bei uns seine Unterschrift gebraucht hätten.
Naiv! Gemeinde ist unzuständig; Bauaufsicht gibt verbindlich nur schriftliche Auskünfte aufgrund offizieller Bauvoranfragen!