Gesetzliche Gewährleistung greift nicht weil Folie vom Display entfernt wurde?
Ich habe mir ein Smartphone-Display auf eBay gekauft, um mein kaputtes auszutauschen. Das Display kam visuell ohne Schäden an, funktioniert jedoch nicht. Es hat jedoch keine Kratzer oder Brüche. Das habe ich dem Verkäufer noch am selben Tag mitgeteilt.
Ich habe beim testen jedenfalls die Folie vom Display entfernt.
Nun möchte mir der Verkäufer keinen Umtausch anbieten, da ich die Folie entfernt habe. Denn in der Produktbeschreibung hat er auf Italienisch gewarnt (Übersetzung):
WICHTIG FÜR DIE GARANTIE:
FÜR BILDSCHIRME GILT DIE GARANTIE BIS ZUM ZEITPUNKT DER MONTAGE. ES IST WICHTIG, EINEN BILDSCHIRM IN SEINER GESAMTEN FUNKTIONALITÄT ZU TESTEN, INDEM NUR DIE KABEL ANGESCHLOSSEN WERDEN, OHNE IHN ZU MONTIEREN UND OHNE FOLIEN/AUFKLEBER ZU ENTFERNEN.
>>>WIR AKZEPTIEREN KEINE RÜCKSENDUNGEN VON DISPLAYS, DIE BEREITS MONTIERT SIND ODER VOM ORIGINALZUSTAND ABWEICHEN<<<.
Inwiefern ist dieser Text rechtskräftig? So eine Folie gehört ja irgendwie zur Verpackung. Ist es möglich aufgrund der Entfernung der Folie die ganze gesetzliche Gewährleistung auszuschließen? Mir kommt das etwas absurd vor.
Wo hast du das Handy gekauft?
Auf welcher Seite?
Ich habe nur ein Display gekauft. Und das habe ich auf eBay gekauft.
5 Antworten
Das ist absolut richtig und zulässig. Die gesetzliche Gewährleistung kann er allerdings nicht ausschließen. Also normal reklamieren.
Garantie ist nicht Gewährleistung. Ein gewerblicher Händler kann die Gewährleistung nicht wirksam ausschließen.
Ja, so sehe ich das auch. Vielen Dank.
Du kannst auf deine Kosten einem Rechtsanwalt einschalten. Dann erhöht sich dein Kaufpreis um vermutlich 300 Euro.
Wenn der Verkäufer in Deutschland anbietet, muss er auch das deutsche Recht berücksichtigen. Eine Erklärung auf Italienisch halte ich auch nicht für verbindlich. Inhaltlich ist auch nur von einer Garantie die Rede. In Deutschland gilt jedoch das Gewährleistungsrecht. Ein Produkt muss mangelfrei geliefert werden. Wenn das Display nicht funktioniert, liegt ein Mangel vor. Ein Mangel kann auch nur im Rahmen einer Montage festgestellt werden. Dementsprechend hat der Verkäufer Ersatz oder Reparatur des Displays durchzuführen - die Wahl liegt bei dir, einen Ersatz kann er hier wohl kaum ablehnen, eine Reparatur wäre vermutlich aufwendiger. Sollte er sich weigern, bist du berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten und dein Geld zurückzufordern.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Nein kann er nicht. Wenn es defekt ist, hat er als gewerblicher Händler nachzubessern. Interessant, wie manche Gesetze umgehen wollen. 😅