Rechtliche Frage zum Umtausch eines Smartphones
Guten Abend,
ich habe vor ca. 2 1/2 Monaten ein Smartphone (ZTE Atlas Black) beim Media Markt gekauft. Mein Bruder hat es sich vor ca. 2 Monaten gekauft. Er hat sein Smartphone vor etwa 2-3 Wochen einschicken lassen, da es sich nicht mehr ausschalten ließ und es sich oft aufgehängt hatte (ZTE hat ein Software-Update durchgeführt). Seit ca. 1-2 Wochen habe ich das Problem, dass sich das Smartphone sehr oft aufhängt, Apps abstürzen, manchmal die Netzverbindung für ca. 30 Sekunden abbricht und nachdem ich mit jemandem telefoniert habe nicht mehr auflegen kann (weil es sich aufhängt). Bei meinem Bruder lässt sich das Smartphone wieder nicht ausschalten und er kann keine Apps runterladen.
Nun waren wir heute beim Media Markt und wollten die Smartphones gegen andere umtauschen, da wir mit ZTE nicht zufrieden waren/sind. Dann sagte uns der Mitarbeiter, dass man das erst kann, wenn an dem Gerät mindestens 2x etwas repariert wurde (Software-Updates zählen nicht als Reperatur). Das sei rechtlich geregelt.
Nun ist meine Frage natürlich, ob das stimmt, oder ob man einen Artikel (Smartphone) auch dann umtauschen kann, wenn es nach mehrmaligen Software-Updates trotzdem nicht funktioniert?
Gruß
Ben
4 Antworten
So weit ist das richtig,aber da offensichtlich die Software sehr fehlerhaft ist und ein Update das Problem nicht löst könnt ihr vom.Kauf zurücktreten.Die Geräte sind nicht fehlerfrei nutzbar und somit besteht ein erheblicher Mangel an der gekauften Wahre,der Händler ist nicht in der Lage euch fehlerfrei Geräte anzubieten also habt ihr das Recht den.Kauf rückgängig zu machen und euch das Geld auszahlen zu lassen.Da bei zwei gleichen Geräten die selben Fehler auftreten kann man davon ausgehen das es ein.grundsätzliches Softwareproblem des Herstellers ist und es kann keiner vetlangen.das Ihr so lange mit nicht zu gebrauchenden Geräten wartet bis der Hersteller das Problem löst.Das Garantierecht ist da eindeutig auf eurer Seite!
Der Begriff Reparatur ist rechtlich völlig irrelevant. Es ist zumindest ein Versuch zur Beseitigung des Mangels. Davon stehen dem Verkäufer nur zwei zu, bevor der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten darf. Das bedeutet, pro Handy zwei Mal updaten ohne Wirkung = Rückgabe möglich.
Hallo
Bei Euch handelt es sich um eine Reklamation, denn die handys funktionieren nicht richtig.
Der Verkäufer hat Recht. Der Händler hat zunächst das Recht auf zweimalige NAchbesserung. Erst wenn beide fehlschlagen, dürft ihr vom Kaufvertrag zurücktreten.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/umtausch/
Anne
Der Verkäufer hat das Recht nachzubessern. Also bevor sie dir ein neues Smartphone geben, mußt du ihnen die Chance geben, es zu reparieren.
Und ein Software-Update zählt nicht als Reparatur.