Nach wie vielen Jahren wird mein Register beim Straßenverkehrsamt gelöscht, Trunkenheitsfahrt MPU angeordnet 2001?
2 Antworten
Hallo
siehe das Gesetz:
siehe zur Tilgung / Löschung in § 2 Abs 9 StVGZitat (9)
Die Registerauskünfte, Führungszeugnisse, Gutachten und Gesundheitszeugnisse dürfen nur zur Feststellung oder Überprüfung der Eignung oder Befähigung verwendet werden. Sie sind nach spätestens zehn Jahren zu vernichten, es sei denn, mit ihnen im Zusammenhang stehende Eintragungen im Verkehrszentralregister oder im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind nach den Bestimmungen für diese Register zu einem späteren Zeitpunkt zu tilgen oder zu löschen. [...]
(ausführlicher im Gesetzestext)
in deiner Fsst-Akte ist deine positive MPU also 10 Jahre , in dieser Zeit wird jede weitere Alkoholfahrt (ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinung) sofort mit einer MPU als Wiederholungstäter "bestraft"
wenn du nur eine MPU angeordnet bekommen hast, sie aber nicht machen willst/kannst kommen zu den 10 Jahren noch die 5jährige Anlaufhemmung dazu, dann sind es also 15 Jahre ab Rechtskraft Urteil
müssten in etwa 15 Jahre sein; ab 2018 dürftest du auf der sicheren Seite sein.