MPU zweimal?
Um es in einer neuen Frage nochmal kurz zu fassen:
Wenn man in Österreich lebt und in Deutschland wegen THC erwischt wurde,
muss man die MPU in Österreich sowie auch in Deutschland absolvieren ???
Das wurde mir nun angeordnet.
Zuerst meldete sich Österreich, 1Jahr später Deutschland.
LG
1 Antwort
Soweit ich weiß ist das legitim, da die VPU in Ö nicht mit dem Standard der MPU hier in D gleichzusetzen ist, wird mW nicht anerkannt da das "M" (die med. Untersuchung) fehlt. Wenn du hier in D ein KFZ fahren willst wirst du die MPU wohl machen müssen.
Das dies nicht mein Fachgebiet ist, kann ich dir nur den Rat geben dich im "Verkehrsportal" anzumelden, dort gibt es viel Erfahrung mit diesen Themen...
hätte ich noch einen Zweitwohnsitz in Italien, müsste ich die "MPU"ja dann sogar 3mal in Angriff nehmen.
Nö, in Italien oder anderen Staaten gibt es keine MPU ;-) Die gibt es ausschließlich in D und in abgeschwächter Form in Ö.
Also denke ich mal das die sich einfach nur nicht untereinander verständigt haben, aber woher weiß Österreich dann das ich in Deutschland angehalten wurde?
Eben weil sie sich doch "ausgetauscht" haben. MW funktioniert die Kommunikation zwischen D und Ö recht gut..
laut Europäischen Gerichtshof wird die "MPU" aus anderen Ländern anerkannt, solange man ein halbes Jahr in den entsprechenden Land wohnt und die Sperrfrist vorüber ist.
Ich befürchte du verwechselt da etwas, einen EU-FS muss die Behörde anerkennen. Wenn du z.B. in einem anderen EU-Land einen neuen FS machen willst um die MPU zu umgehen musst du dort 185 Tage gelebt haben und die Sperrfrist muss vorbei sein (allerdings ist der Führerscheintourismus ziemlich out).
Wie bereits geschrieben kannst du dich im Verkehrsportal erkundigen, dort bekommst du sicher die zutreffenden Antworten...
Danke für die schnelle Antwort, ich habe die MPU extra mit Anführungszeichen geschrieben und zur Österreichischen MPU(in Österreich VPU) gibt es exakt keine Unterschiede, deswegen hoffe ich mal das es aktzeptiert wird.
Ich habe schon mit Anwälten geredet, die auf die schnelle keine Antwort parat hatten, ich warte nun erstmal was das Amt in Deutschland sagen wird und sehe dann weiter.
und zur Österreichischen MPU(in Österreich VPU) gibt es exakt keine Unterschiede,
MW sind "lediglich" AN zu erbringen (also keine med. Untersuchung)... Aber gut, ist wie gesagt nicht mein Fachgebiet. Ich wäre dir dankbar wenn du hier im Thread kurz berichten würdest wie es ausgegangen ist, ich lerne immer gerne dazu :-)
Hallo Nancy,
ich musste nun das deutsche Amt darauf hinweisen das Sie die Dokumente meiner VPU(MPU) selber anfordern müssten, weil ich diese nicht selber ausgehändigt bekomme. Nun habe ich eine Mail bekommen, in der mir bestätigt wurde das alles ok sei und die VPU zum Glück anerkannt wird(:
LG.
Ah, das ist wirklich interessant. Vielen Dank für deine Rückmeldung und alles Gute für Dich :-)
Die Sache ist halt eben, ich habe eine Deutsche Staatsbürgerschaft, sprich wenn ich die MPU in Deutschland gemacht hätte, dürfte ich doch weltweit auch dann fahren dürfen?
Deswegen macht das keinen Sinn, quasi hätte ich noch einen Zweitwohnsitz in Italien, müsste ich die "MPU"ja dann sogar 3mal in Angriff nehmen. Bzw. müsste mich jedes Land auf der Welt anschreiben, was ja wohlbemerkt ziemlich dumm wäre. Also denke ich mal das die sich einfach nur nicht untereinander verständigt haben, aber woher weiß Österreich dann das ich in Deutschland angehalten wurde? Fragen über Fragen, kompliziertes Thema, jedenfalls wäre es nicht korrekt wenn ich die MPU nun ein 2tes mal antreten müsste, laut Europäischen Gerichtshof wird die "MPU" aus anderen Ländern anerkannt, solange man ein halbes Jahr in den entsprechenden Land wohnt und die Sperrfrist vorüber ist.