Anordnung der MPU nach 4 Jahren
Vor ca. 4 Jahren wurde mein Freund betrunken mit dem Fahrrad erwischt. Der Staatsanwalt hatte das Verfahren eingestellt. Jetzt wollte er auf der Führerscheinstelle auf Bitte seines Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr einen zusätzlichen Vermerk auf seinem Führerschein eintragen lassen, das Einsatzfahrzeug der Feuerwehr führen zu dürfen. Statt dem Eintrag erhielt er die Aufforderung zur MPU wegen des Vorfalls von 4 Jahre zuvor. Mein Freund musste seitdem maximal 2 Bußgelder (ohne Punkte) wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bezahlen. Nun meine Fragen: Verjährt so etwas nicht? Es müsste doch ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Trunkenheitsfahrt und der Aufforderung zur MPU bestehen. 4 Jahre sind meiner Meinung nach zu lang. Wenn mein Freund wegen der Feuerwehrsache nicht zur FSSt gelaufen wäre, hätte er wohl die Anordnung zur MPU nicht bekommen. Kann ihm bei Verweigerung der MPU der FS einfach so entzogen werden?
5 Antworten
Hallo merlin,
dein Freund hatte bisher Glück, dass er seinen FS nicht abgeben musste. Bei einer TF mit dem Fahrrad (ab 1,6‰) darf der Proband den FS erstmal behalten. Normalerweise wird er aber sofort nach der TF von der FSSt. dazu aufgefordert, innerhalb von 3 Monaten ein pos. Ga vorzulegen. Tut er dies nicht, wird die FE eingezogen.
Im Falle deines Freundes hat die FSSt. den Entzug wohl "vergessen". Das ist in meiner Zeit als MPU-Helferin in einem Forum, schon einige Male vorgekommen. Nun aber ist die FSSt. auf deinen Freund aufmerksam geworden und wird die MPU auf jeden Fall einfordern. Gibt dein Freund kein pos. Ga ab, wird seine FE eingezogen werden.
Er sollte sich darum auf jeden Fall auf die MPU vorbereiten....
Gruß Nancy
Das ist nicht Sache der Staatsanwaltschaft, sondern die Entscheidung der Verwaltungsbehörde für die Führerscheine. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun, und die Verwaltungsbegörde kann unabhängig von der Entscheidung des Staatsanwalts so eine Maßnahme veranlassen.
Übrigens: Trunkenheitsfahrten verjähren (wenn ich richtig informiert bin) nach 10 Jahren, aber da bin ich mir nicht sicher.
Da biste richtig informiert. ;-)
Verjährung nach Trunkenheitsfahrt gesetzlich 10 Jahre. Die übrige rechtliche Lage sollte besser ein Anwalt klären.
Bei den 10 Jahren handelt es sich nicht um eine Verjährungsfrist, sondern um die Frist bis zur Tilgung der Tat im Verkehrszentralregister (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG) . Diese Frist beginnt jedoch erst mit der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, spätestens aber nach 5 Jahren (§ 29 Abs. 5 StVG), sodass man also, wenn man nicht zur MPU will, 15 Jahre warten muss, bis man eine neue Fahrerlaubnis auch ohne MPU erhalten kann.
Wo hat er denn dann seinen Führerschein her ? Hatte er den schon ? Hatte er den ein Fahrverbot ?
Den Führerschein hatte er schon zuvor. Er fährt ja jetzt auch Kfz, auch beruflich. Ein Fahrverbot hatte er nicht.
Sein Führerschein ist nicht in Gefahr. Den zusätzlichen Vermerk bzgl. des Einsatzfahrzeuges bekommt er aber nur, wenn er die MPU besteht. Weist er das nicht fristgerecht nach, dann wird der entsprechende Antrag abgelehnt.
Sein Führerschein ist nicht in Gefahr.>
Das würde ich so keinesfalls unterschreiben..... dazu mehr in meiner Antwort an merlin61