Anordnung der MPU nach 4 Jahren

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Hallo merlin,

dein Freund hatte bisher Glück, dass er seinen FS nicht abgeben musste. Bei einer TF mit dem Fahrrad (ab 1,6‰) darf der Proband den FS erstmal behalten. Normalerweise wird er aber sofort nach der TF von der FSSt. dazu aufgefordert, innerhalb von 3 Monaten ein pos. Ga vorzulegen. Tut er dies nicht, wird die FE eingezogen.

Im Falle deines Freundes hat die FSSt. den Entzug wohl "vergessen". Das ist in meiner Zeit als MPU-Helferin in einem Forum, schon einige Male vorgekommen. Nun aber ist die FSSt. auf deinen Freund aufmerksam geworden und wird die MPU auf jeden Fall einfordern. Gibt dein Freund kein pos. Ga ab, wird seine FE eingezogen werden.

Er sollte sich darum auf jeden Fall auf die MPU vorbereiten....

Gruß Nancy

Das ist nicht Sache der Staatsanwaltschaft, sondern die Entscheidung der Verwaltungsbehörde für die Führerscheine. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun, und die Verwaltungsbegörde kann unabhängig von der Entscheidung des Staatsanwalts so eine Maßnahme veranlassen.

Übrigens: Trunkenheitsfahrten verjähren (wenn ich richtig informiert bin) nach 10 Jahren, aber da bin ich mir nicht sicher.

sachlich123  01.04.2012, 01:25

Da biste richtig informiert. ;-)

Verjährung nach Trunkenheitsfahrt gesetzlich 10 Jahre. Die übrige rechtliche Lage sollte besser ein Anwalt klären.

JotEs  02.04.2012, 05:55

Bei den 10 Jahren handelt es sich nicht um eine Verjährungsfrist, sondern um die Frist bis zur Tilgung der Tat im Verkehrszentralregister (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG) . Diese Frist beginnt jedoch erst mit der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, spätestens aber nach 5 Jahren (§ 29 Abs. 5 StVG), sodass man also, wenn man nicht zur MPU will, 15 Jahre warten muss, bis man eine neue Fahrerlaubnis auch ohne MPU erhalten kann.

Wo hat er denn dann seinen Führerschein her ? Hatte er den schon ? Hatte er den ein Fahrverbot ?

merlin61 
Beitragsersteller
 01.04.2012, 05:03

Den Führerschein hatte er schon zuvor. Er fährt ja jetzt auch Kfz, auch beruflich. Ein Fahrverbot hatte er nicht.

Sein Führerschein ist nicht in Gefahr. Den zusätzlichen Vermerk bzgl. des Einsatzfahrzeuges bekommt er aber nur, wenn er die MPU besteht. Weist er das nicht fristgerecht nach, dann wird der entsprechende Antrag abgelehnt.

nancycotten  03.04.2012, 00:45

Sein Führerschein ist nicht in Gefahr.>

Das würde ich so keinesfalls unterschreiben..... dazu mehr in meiner Antwort an merlin61