Führerscheinsperre bis 21
guten tag liebe community, mir liegt folgendes problem vor: meine kleiner cousin (16) wurde mit seinem frisierten roller von der polizei angehalten. er hatte musste pussten und hatte 1,9 promille, desweiteren hatte er nur einen mofa führerschein und der roller den er gefahren hatte war ein "aufgemachter" 50 ccm roller mit sportauspuff und allem schnickschnack . nun haben die polizisten gemeint das es höchste wahrscheinlich auf eine führerschein speere bis 21 hinaus laufen werde außerdem wurde eine mpu angeordnet. Nun meine frage kann man da gegen etwas tun bzw. die führerscheinsperre aufheben. welche möglichkeiten stehen einem zur verfügung?
mfg
12 Antworten
Also um mal klar zu Stellen, was dem vorgeworfen wird, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr.
Beides reicht jeweils einzeln bereits komplett aus, um eine Sperre zu begründen, was willst Du bei so einer Latte Straftaten (nicht Ordnungswiderigkeiten, keine kleinen Sächelchen sondern Verkehrsstraftaten) noch dagegen tun?
Wer den Roller aufgemacht hat, ist völlig egal, er scheint damit gefahren zu sein, das reicht aus. Da das Ding wohl schneller fuhr, hätte es einer Fahrerlaubnis bedurft, um damit zu fahren, die er nicht hatte. Das alleine reicht aus, um einen Neuerwerb einer Fahrerlaubnis für eine Weile zu sperren.
Vollgesoffen noch dazu, 1,9 Promille, das wäre ihm selbst auf einem Fahrrad locker zum Verhängnis geworden, auf einem Kraftfahrzeug ist das tödlich.
Eine MPU wird stattfinden, eine Gamma-GT Wertermittlung in diesem Rahmen zudem. Das ist der Leberwert, dein Cousin sollte ab sofort keinen Tropfen Alkohol mehr trinken, denn wenn der aus dem Rahmen fällt, zögert sich das immer weiter raus.
Zur MPU (obligatorisch) erscheint man mehrmals und immer darf man pusten und innerhalb dessen findet zudem eine psychologische Einstufung statt, ob der Probant einsichtig ist, Reue zeigt und auch zugibt, ein Problem mit Alkohol gehabt zu haben - und das sollte dem Profi, der das beurteilt, dann auch wirklich ehrlich und echt vorkommen.
Die Durchfallquote ist hoch bei der MPU.
1,9 Promille und noch stehen zu können, mit 16 zu alledem, bedeutet eine nicht nur geringe Gewöhnung an Alkohol, damit noch Zweirad zu fahren ist selbst für Hartgesottene eine große Herausforderung, den wieder auf die Menschheit loszulassen bedeutet, den zu entwöhnen, das scheint mir auch dringend geboten, den mal von der Flasche zu bekommen.
1,9 Promille und 16 Jahren, das erfordert drastische Veränderungen in seinem Leben - und das Beibringen der Erkenntnis, dass seine Komasaufkumpels bescheuert sind und er selbst nicht viel besser.
Eine Neuerziehung und Umorientierung des ganzen Freizeitverhaltens, der Ansichten und Gepflogenheiten, weg vom gemeinschaftlichen pseudocoolen Saufens steht an, das braucht Zeit - und genau die Zeit verschafft man ihm nunmit einer Sperre. Diese kann auch verlängert werden, wenn er in der MPU nicht nachweislich zu einem Anderen geworden ist.
Für was die Sperre aufheben? Wer ohne Fahrerlaubnis und dazu noch bös alkoholisiert durch die Gegend fährt... tztz.. da ist eine Sperre schon gerechtfertigt.. Wenn der nu ein AUto hat und da ebenfalls mit 2 Promille mit 150 Sachen durch ne Stadt fährt und dabei einen tödlichen Unfall hat und auch noch andere tötet, dann fragt man sich, wo die Sperre war,. nur isses dann zu spät
Wer soviel Unvernunft beweist sollte auch so schnell nicht in den Verkehr gelassen werden - ich finde in so einem Fall eine Sperre mehr als angebracht
Keine, dein Cousin hat wirklich gegen ALLES verstoßen, was nur möglich ist, was erwartest du denn? Er hat getrunken und hatte keinen Führerschein für den Roller und der war auch frisiert und er darf höchstens 25 kmh ohne M-Führerschein fahren...
Da könnt ihr nichts machen und ich finde das irgendwie richtig so!
Sperre bis 21 find ich super, vieleicht ist er bis dahin vernünftiger geworden. Ist ihm eigentlich klar wie gefährlich das war? Wenn ich ein Elternteil von ihm wär, würd ich ihm zumindest mal bis 18 "Fahrverbot" erteilen, danach können die Eltern ja leider nix mehr machen.