Es geht um ein Knöllchen aus Ungarn. Was kann ich tun

14 Antworten

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Die werden das Geld zwar einfordern, aber nicht eintreiben können. Das schlimmste, was dir passieren könnte ist, dass sie sich das Geld bei deinem nächsten Ungarn-Aufenthalt von dir holen.

heinzpeterschmi  18.07.2019, 07:22

gar nicht zahlen stand bei mir auch drauf.ist nen fake.du bekommst kein zweites schreiben.solltest du ein zweites schreiben kriegen geh zur Polizei.habe auch gewartet nichts ist geschehen

TobiDaVinci 
Beitragsersteller
 22.07.2011, 11:05

Woher hast du diese Information? Ähnliches wurde mir bereits mehrfach bestätigt. Hast du bereits eigene Erfahrungen damit gemacht?

alphonso  23.07.2011, 19:06
@TobiDaVinci

ich habe vor kurzem einen Bericht gesehen und bin mir fast sicher, dass derzeit nur Österreich tatsächlich das Geld von den deutschen Behörden eintreiben lässt. Ich würde nicht zahlen.

Zahlemann und Söhne. Wenn man in ein fremdes Land fährt macht man sich mit den Gegebenheiten vertraut. Einspruch? Wogegen willst du den Einspruch einlegen. Ich betrachte es als Frechheit die Vorschriften in einem Land wo man Gast ist zu missachten.

Bachone  09.08.2011, 12:45

Im Grunde genommen gebe ich dir recht. Doch wie reagierst du darauf, wenn du einen Parkautomaten suchst und keinen findest?? Auch andere Autofahrer hatten KEINEN Parkschein. Erst im Nachhinein habe ich erfahren, dass es (hier in Szeged) eine zentrale Stelle gibt, bei der man VORHER einen Parkschein für das komplette Stadtgebiet beantragen muss. Es gab zwar Schilder, doch diese ausschließlich auf Ungarisch. Im anderen europäischen Ländern (erstaunlich, sogar in Frankreich!!) wird eine solche Verfahrensweise mittels Schildern sogar auf Englisch erklärt. Mal sehen, wie sich in Zukunft Rumänien und Bulgarien dazu verhalten. Die EU besteht nun mittlerweile aus 27 Staaten. Sollte ich deiner Meinung nach nun vorher alle diese Sprachen auswendig lernen, um zu vermeiden, dass ich mich falsch verhalte??? Schwachsinn!!! Im EU-Vertrag ist auch aufgeführt, dass die Hauptsprache in der EU Englisch ist. Wissen anscheinend noch nicht alle Nationalstaaten. Ich will hier auch keinen Freibrief, um Falschparker zu unterstützen, geht nur um das Prinzip. Auch in Deutschland gibt es mittlerweile zwei-, manchmal auch sogar dreisprachige Strafzettel für ausländische Kraftfahrer.

TobiDaVinci 
Beitragsersteller
 22.07.2011, 11:03

Ich hätte gerne einen Parkschein gelöst, wenn der Automat funktioniert hätte. In der Hotellobby wurde mir bestätigt, dass der Automat defekt ist. Trotzdem habe ich früh um 8:50 Uhr einen Strafzettel bekommen! Da hilft es leider nicht sich mit Gegebenheiten vertraut zu machen und hat schon garnichts mit missachtung von Vorschriften zu tun. Das ist in meinen Augen Touristen Abzocke! Das Auto neben meiem mit einen "H" auf dem Nummernschild hatten nämlich weder Parkschein, noch Knöllchen und der stand auch schon am Abend da! Deshalb sei es mir erlaubt in diesem Fall das Wort "Frechheit" zu benutzen. Ich reise auch sehr viel und gebe mir größte Mühe keine Tourist sondern Gast zu sein. Aber in manchen Ländern wird man einfach gerne übers Ohr gehauen. Das ist in Asien allerdings noch viel schlimmer!

Hallo.

Ich habe mich mal rechtlich erkundigt. Es besteht momentan nur ein Abkommen mit Österreich, welches die deutschen Gerichte erlaubt, dort begangene Verstöße in Deutschland rechtlich zu verfolgen. (hierzu ein kleiner Trick: Geblitzt wird in Österreich meistens von hinten, nicht wie in Deutschland wo von vorne geblitzt wird. Hier kommt man leicht raus, da der Fahrer nicht erkennbar ist. Somit der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten, so dass die Strafe nicht in Deutschland eintreibbar ist. Man sagt einfach, man ist nicht gefahren und man ist selbst nicht verpflichtet zu sagen, wer gefahren ist. Berufe dich da einfach auf das Recht, keine engeren Angehörigen (Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Ehefrau, Kinder) anzuzeigen. Das Verfahren wird zwar dann in Deutschland eingestellt, aber falls du das nächste Mal in Österreich angehalten wirst, musst du damit rechnen, einen erhöhten Betrag zu zahlen. In Österreich wird nach dem Halterprinzip bestraft). Zu den anderen europäischen EU-Ländern ist KEIN Abkommen umgesetzt. Der EU-Vertrag sieht so etwas zwar vor, doch fehlt es dazu noch an der rechtlichen Umsetzung. In Deutschland dürfen solche Strafen NUR von öffentlichen Stellen eingefordert werden, wie Polizei, Staatsanwaltschaft. Dazu gehört die EPC NICHT!!!! Also, auf solche Schreiben nicht reagieren. Die letzten Schreiben, die ich erhalten habe, waren von einem Inkasso-unternehmen aus der Nähe von Hannover. Falls du auch ein solches erhälst, gib dieses Unternehmen mal in Google ein. Ist interessant, was da so herauskommt....Ich habe auf diese Schreiben nicht reagiert, da diese nicht einklagbar sind. Hat ungefähr ein Jahr gedauert, jetzt ist Ruhe. Also, aussitzen, die hören dann irgendwann auf. Die versuchen dich einzuschüchtern, damit du zahlst. Damit wollen die sich finanzieren. Scheint sich zu lohnen, sonst würden solche Schreiben nicht kommen. Scheinbar werden doch ein paar Bürger so unter Druck gesetzt, damit diese dann schließlich bezahlen. Falls du dann doch wieder in dieses Land reisen möchtest, beantrage vorher ein neues Kennzeichen ;-). Hoffe, diese Antwort ist dir hilfreich.

TobiDaVinci 
Beitragsersteller
 02.09.2011, 09:10

Hallo Bachone! Vielen Dank für deine Antwort! Sehr hilfreich!

Heute kam tatsächlich die "letzte" Zahlungsaufforderung der EPC (mittlerweile sind es 118,42 Euro) mit der Drohung den Fall an ein Inkasso zu geben.

Ich bin gespannt, ob das auch wie in deinem Fall das Inkasso aus Hannover ist.

Ich berichte weiter!

Geh doch mal mit dem Knöllchen bei Euch auf die Polizei und frage dort mal nach ob die denken, ob die Busse echt ist. Ein Bekannter von mir hat auch mal von Ungarn was bekommen und das war gefaelscht, glatter Betrug.

heinzpeterschmi  18.07.2019, 07:26

ach ja sollte mal einer nen Knöllchen bekommen,hätten sie dich an der grenze angehalten.alles nur fake