Ordnungsamt hat mir einen Strafzettel gegeben, weil ich in einer Feuerwehreinfahrt gehalten habe?
Ich habe heute meine Freundin von zu Hause abgeholt und in einer viel befahrenen Straße in einer Feuerwehreinfahrt gehalten und bin NICHT ausgestiegen. Dann hat das Ordnungsamt gehalten (natürlich in zweiter Spur) und mir ohne wenn und aber einen Strafzettel in Höhe von 15 Euro gegeben. Kann ich gegen diesen Zettel Einspruch erheben? Ich habe dort doch nur gehalten, nicht geparkt und konnte sofort in jedem Moment wegfahren, wenn eine Feuerwehr gekommen währe. Oder bin ich da machtlos?
17 Antworten
Dieser Strafzettel wurde Dir völlig zu Recht verpasst (und ist m. E.. viel zu niedrig). Das hat überhaupt nichts mit Dir persönlich zu tun, aber wenn Du mal Einsatzfahrten durch die Stadt erleben kannst, wirst Du merken, welchen Zeitverlust Feuerwehren in Kauf nehmen müssen, weil sie mit ihren Fahrzeugen wegen falsch geparkter Fahrzeuge einfach nicht durch kommen. Mancher Mensch hätte noch leben können, wenn die Feuerwehren nicht durch behindernde Fahrzeuge viel so viel Zeit verloren hätten.
Bezahl die 15 Euro, da kommst Du noch billig weg.
In einer Feuerwehreinfahrt besteht nicht nur Parkverbot, sondern Haltverbot.
Das Ticket ist völlig gerechtfertigt.
Auch wenn Du dort sofort hättest wegfahren können: es ist dort nun einmal absolutes Halteverbot. Mit 15 Euro bist Du da wirklich billig davon gekommen! Wenn Du mehr bezahlen möchtest, kannst Du natürlich Einspruch erheben. Hoffentlich hast Du daraus gelernt.
In einer Feuerwehreinfahrt ist nun einmal Haltverbot. Bei einem Einspruch wird es teurer für Dich.
In dem Moment, wo das Auto steht, hält es. Anders ist es nur beim verkehrsbedingen Anhalten, z.B. weil vorausfahrende Fahrzeuge anhalten, an einer Straße oder Einmündung angehalten werden muss usw. Wer das Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt bereits (auch wenn der Motor noch läuft).
In der Feuerwehreinfahrt ist das Halten (also ohne Aussteigen und von der ersten Minute an) verboten.
Also: Zahlen!