Weiß einer von euch, ob es bei den Parkscheinautomaten Toleranzen hinsichtlich der Parkzeit gibt?
Gestern habe ich in der Innenstadt auf einem öffentlichen Parkplatz geparkt und einen Parkschein für eine Stunde gezogen. Die Uhrzeit war 15:43. Die Parkzeit würde demnach um 16:43 enden. Aber auf dem Parkschein stand 16:24. Also volle 15 Minuten zu wenig.
Ich bin um 16:42 zu meinem Auto zurückgekehrt und habe einen Hinweis auf ein Verwarngeld auf meiner Windschutzscheibe kleben gehabt.
Ich werde Widerspruch einlegen sollte der Zahlungsbescheid bei mir eintreffen.
Weiß einer von Euch ob es bei den Parkscheinautomaten Toleranzen hinsichtlich der Parkzeit gibt? Darf die Angabe der Parkzeit auf dem Schein und der tatsächlichen Zeit um 15 Minuten schwanken?
8 Antworten
im Zweifel für den Angeklagten denn wenn die Uhr 15 Minuten nachgeht kann es nicht dein Prob sein. Einspruch würde ich machen allerdings kann das schwer werden wenn du nicht beweisen kannst das die Uhr falsch läuft
Da gebe ich Dir Recht. Aber ich lass es drauf ankommen. Wer weiß wie viele Autofahrer schon zu Unrecht abkassiert wurden. Entweder haben sie es nicht gemerkt oder sie sind so Schweigelämmer wie einige Antworter hier.
Und was soll mir dieser Link jetzt mitteilen?
Jetzt bin ich so schlau wie vorher.
Danke
Die Parkuhr-Zeiten müssen eigentlich richtig gehen und ich meine die Politessen müssen auch immer einen Probeausdruck machen, bevor sie abkassieren (zumindest war das neulich mal so in einer Reportage). Ich würde mal einen Einspruch einlegen, wo du das ganze schilderst.
Ich habe Politessen schon einige Male bei ihrer Arbeit beobachtet. Von wegen Probeausdruck. Die schauen in den Wagen, Parkzeit 2 Minuten überschritten, Knöllchen am Hals. Das ist die Realität. Die Politessen müssen sich doch bezahlt machen!!
Ggf. prüfen, ob die Zeit am Automaten immer noch falsch geht. Hätte man gleich machen sollen, ggf. Ordnungsamt anrufen.
War da nicht ein Schild von wegen "maximale Parkzeit 45 Miuten" ? Weil ein Automat kennt normalerweise keine Toleranzen.
Im übrigen wird eine Einsprache kein Erfolg haben. Es gilt die Parkzeit, die auf dem Ticket aufgedruckt ist.
Halt, halt. So kann die Stadt gut abkassieren. Es gilt die Zeit ab der ich das Ticket löse.
Was nutzt es mir wenn die Systemuhrzeit am Automaten nachgeht. Sagen wir eine halbe Stunde. Demnach würde ich für eine Stunde bezahlen aber darf nur eine halbe Stunde parken. Das wäre Betrug!
auf jedenfall wiederspruch einlegen!!! Du brauchst einen Zeugen der sich auch noch mal die Parkuhr an guckt, dort steht noch mal die Uhrzeit von dem Automarten. Dorf vergleicht ihr die Uhrzeit von der Parkuhr und der tatschächlen und schreib die Toleranzen auf, scheibe das alles in den Wiederspruch und benenne den Zeugen auch Namentlich, dann ist die Stadt verflichtet das zu prüfen und du wirst straßfrei raus kommen