verstorbener ausländischer Vater - Halbwaisenrente?

6 Antworten

Hey RhazoxV2

Frage: 

Meine Mutter sagte mir jedoch dass sie damals , als er verstorben war , ein Dokument beantragt hatte , welches für einen Ausländischen Verstorbenen Elternteil war , welche besagte , dass man trotzdem ein Recht von 50€ (damaliger Stand) auf halbwaisenrente habe.

Wenn sie Dokument beits vor 10 Jahren ausgefüllt hat-warum ist bis heute nichts passiert? 

Wurde die HWR damals abgelehnt? 

Meines Wissens nach muss der Verstorbene aktiv in die DRV eingezahlt haben-nur so gibt es einen Anspruch auf HWR. Alles andere wäre absurd. 

RhazoxV2 
Beitragsersteller
 20.09.2017, 14:08

Meiner Mutter war der Antrag zu kompliziert da sie kaum mehr Kontakt nach Frankreich hatte und die Antrags-Formulare viele Informationen u.a. Versicherungsnummer etc. verlangt hatten welche sie nicht zur Verfügung hatte. Sie hat es dann Jahre lang nicht beantragt was natürlich ihre Schuld ist.

LouPing  20.09.2017, 14:10
@RhazoxV2

Hey RhazoxV2

Dein Vater hat nicht in die deutsche RV eingezahlt-damit das sich das Thema erledigt. 

RhazoxV2 
Beitragsersteller
 20.09.2017, 14:11
@LouPing

Okay vielen dank für die schnelle Antwort! :)

Wenn der Vater keine Beiträge an die deutsche Rentenversicherung gezahlt hat, bestand auch NIE ein Anspruch.

Vielleicht gibt es ja in Frankreich einen Rentenversicherungsträger der dir da Auskunft geben kann. Viellicht hast du ja in Frankreich einen Rentenanspruch.

Wenn dein Vater nie Rentenbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung gezahlt hat, können diese dir ja auch keine Rente zahlen.

Also....eine Waisenrente in Deutschland wird ausbezahlt, wenn das verstorbene Elternteil mindestens 5 Jahre in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat. Bei unehelichen Kindern muss die Vaterschaft bestätigt worden sein. Entweder der Vater hat es anerkannt oder es wurde von einem Gericht bestätigt.

Das ist die Voraussetzung. Ist das nicht der Fall, dann wird auch nix bezahlt.

Mir stellt sich jetzt die Frage, wie alt du denn bist. Halbwaisenrente gibts bis zum 18. Geburtstag, darüber hinaus, wenn eine Ausbildung besteht (max. bis 27) oder aber das Kind behindert ist und sich selber nicht finanzieren kann.

Rückwirkend wird die Halbwaisenrente aber höchstens für ein Jahr bezahlt. Wenn du also vor einem Jahr bereits 18 warst oder dich nicht in einer Ausbildung befunden hast, steht dir da nichts zu, auch wenn dein Vater damals 5 Jahre in die Rentzenversicherung eingezahlt hat.


RhazoxV2 
Beitragsersteller
 20.09.2017, 14:06

ich bin am 18.September 22 geworden , habe mit 21 mein Abitur gemacht und fange im Oktober mein Studium an , Mein Vater hat mich anerkannt.

qugart  20.09.2017, 14:11
@RhazoxV2

Dann kann das funktionieren mit dem Alter.

ABER: Grundvoraussetzung sind die 5 Jahre Beitrag in die deutsche Rentenversicherung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dein Vater das gemacht hat.

Wenn die Deutsche Rentversicherung erklärt hat, dass das nicht möglich ist, dann ist es auch so - wieso sollte der deutsche Staat verpflichtet sein, eine Rente für jemanden zu bezahlen, der hier nie in die Rentenkasse eingezahlt hat? Das ist völlig unlogisch.

Übrigens bist Du auch als nichtehelicher Sohn erbberechtigt, wenn Dein Vater die Vaterschaft anerkannt hat


LouPing  20.09.2017, 14:03

Hey dandy10

Übrigens bist Du auch als nichtehelicher Sohn erbberechtigt, wenn Dein Vater die Vaterschaft anerkannt hat

Das dürfte sich nech 10 Jahren erledigt haben. 

RhazoxV2 
Beitragsersteller
 20.09.2017, 14:10
@LouPing

Mein Vater war auch zu 80% eingeschränkt aufgrund einer Behinderung ( ich glaube epilepsie) wodurch er in Frankreich auch nicht "aktiv" gearbeitet hat sondern von Behindertenrente  (wenn es sowas überhaupt gibt) gelebt hat.

dandy100  20.09.2017, 14:11
@LouPing

Stimmt, ich wollte nur mal ganz allgemein darauf hingewiesen haben