verstorbener ausländischer Vater - Halbwaisenrente?
Hallo , ich habe ein relativ komplexes Probelm.
Und zwar , ist mein Vater welcher in Frankreich gelebt hatte vor ca. 10 Jahren verstorben. Dieser war zu ca. 80% behindert (Epilepsie oder etwas ähnliches - oder irgendeine Einschränkung).
Da mein Vater und meine Mutter niemals verheiratet waren , und auch keinen Kontakt mehr über Jahre hatten , haben mein Bruder und ich Niemals etwas vom Erbe erhalten (nicht einmal einen Pflichtteil etc.) was jedoch auch egal ist. Das eigentliche Problem ist , dass wir (mein Bruder und Ich) seit über 10 Jahren keine Halbwaisenrente erhalten , wir sind jedoch beide erwachsen und schon mit 3 und 5 Jahren aus Frankreich nach Deutschland gezogen.
Heute habe ich bei der deutschen Rentenversicherung angerufen und nachgefragt ob man noch eine Halbwaisenrente beantragen könne.
Die Antwort darauf war , dass keine Halbwaisen rente gezahlt werde , da der Vater nicht in die Deutschen Rentenversicherung eingezahlt habe.
Meine Mutter sagte mir jedoch dass sie damals , als er verstorben war , ein Dokument beantragt hatte , welches für einen Ausländischen Verstorbenen Elternteil war , welche besagte , dass man trotzdem ein Recht von 50€ (damaliger Stand) auf halbwaisenrente habe.
Ich habe um ehrlich zu sein keine Ahnung wo ich mich melden kann bzw sollte , und ob es überhaupt eine Möglichkeit gibt hier eine Halbwaisenrente zu erhalten.
LG rhazox
6 Antworten
Hey RhazoxV2
Frage:
Meine Mutter sagte mir jedoch dass sie damals , als er verstorben war , ein Dokument beantragt hatte , welches für einen Ausländischen Verstorbenen Elternteil war , welche besagte , dass man trotzdem ein Recht von 50€ (damaliger Stand) auf halbwaisenrente habe.
Wenn sie Dokument beits vor 10 Jahren ausgefüllt hat-warum ist bis heute nichts passiert?
Wurde die HWR damals abgelehnt?
Meines Wissens nach muss der Verstorbene aktiv in die DRV eingezahlt haben-nur so gibt es einen Anspruch auf HWR. Alles andere wäre absurd.
Wenn der Vater keine Beiträge an die deutsche Rentenversicherung gezahlt hat, bestand auch NIE ein Anspruch.
Vielleicht gibt es ja in Frankreich einen Rentenversicherungsträger der dir da Auskunft geben kann. Viellicht hast du ja in Frankreich einen Rentenanspruch.
Wenn dein Vater nie Rentenbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung gezahlt hat, können diese dir ja auch keine Rente zahlen.
Also....eine Waisenrente in Deutschland wird ausbezahlt, wenn das verstorbene Elternteil mindestens 5 Jahre in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat. Bei unehelichen Kindern muss die Vaterschaft bestätigt worden sein. Entweder der Vater hat es anerkannt oder es wurde von einem Gericht bestätigt.
Das ist die Voraussetzung. Ist das nicht der Fall, dann wird auch nix bezahlt.
Mir stellt sich jetzt die Frage, wie alt du denn bist. Halbwaisenrente gibts bis zum 18. Geburtstag, darüber hinaus, wenn eine Ausbildung besteht (max. bis 27) oder aber das Kind behindert ist und sich selber nicht finanzieren kann.
Rückwirkend wird die Halbwaisenrente aber höchstens für ein Jahr bezahlt. Wenn du also vor einem Jahr bereits 18 warst oder dich nicht in einer Ausbildung befunden hast, steht dir da nichts zu, auch wenn dein Vater damals 5 Jahre in die Rentzenversicherung eingezahlt hat.
ich bin am 18.September 22 geworden , habe mit 21 mein Abitur gemacht und fange im Oktober mein Studium an , Mein Vater hat mich anerkannt.
Dann kann das funktionieren mit dem Alter.
ABER: Grundvoraussetzung sind die 5 Jahre Beitrag in die deutsche Rentenversicherung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dein Vater das gemacht hat.
Wenn die Deutsche Rentversicherung erklärt hat, dass das nicht möglich ist, dann ist es auch so - wieso sollte der deutsche Staat verpflichtet sein, eine Rente für jemanden zu bezahlen, der hier nie in die Rentenkasse eingezahlt hat? Das ist völlig unlogisch.
Übrigens bist Du auch als nichtehelicher Sohn erbberechtigt, wenn Dein Vater die Vaterschaft anerkannt hat
Hey dandy10
Übrigens bist Du auch als nichtehelicher Sohn erbberechtigt, wenn Dein Vater die Vaterschaft anerkannt hat
Das dürfte sich nech 10 Jahren erledigt haben.
Mein Vater war auch zu 80% eingeschränkt aufgrund einer Behinderung ( ich glaube epilepsie) wodurch er in Frankreich auch nicht "aktiv" gearbeitet hat sondern von Behindertenrente (wenn es sowas überhaupt gibt) gelebt hat.
Stimmt, ich wollte nur mal ganz allgemein darauf hingewiesen haben
Meiner Mutter war der Antrag zu kompliziert da sie kaum mehr Kontakt nach Frankreich hatte und die Antrags-Formulare viele Informationen u.a. Versicherungsnummer etc. verlangt hatten welche sie nicht zur Verfügung hatte. Sie hat es dann Jahre lang nicht beantragt was natürlich ihre Schuld ist.