Wird eine BU-RENTE nach einer erfolgreichen Weiterbildung eingestellt?

5 Antworten

Tja, die Nürnberger IBU200F. Ich hatte diesen Vertrag nicht verkauft, aber ich bekam auch leider damals keine Gelegenheit mehr diesen umzustellen.

Leistungsfall bei meinem Kunden fand wie folgt statt: Kurz nach einem schweren Motorradunfall habe ich gemeinsam mit der Ehefrau den Antrag auf Rente bei der Nürnberger gestellt. Der Mann lag im Koma, erfüllte also eindeutig zunächst mal die 50 % Regelung. Daraufhin teillte uns die Nürnberger mit, dass man den Fall auf Wiedervorlage legt kurz bevor die 6 Monate um sind, da ja zum Zeitpunkt des Komas noch nicht feststand, ob hier die 6 Monate Mindestzeitraum auch erfüllt werden.

Kurz vor Ablauf der besagten 6 Monate begann die eingehende Prüfung. Ein richtig dicker Fragebogen kam per Post. Alles zum Thema Gesundheit und Vorerkrankungen wurde hier abgefragt. Man bezog sich also zunächst mal garnicht auf den schweren Unfall und seine Folgen, sondern man kramte in der Vergangenheit nach alten Wehwechen. Leider für den Versicherer umsonst. Wir setzten hier einen Anwalt drauf an. Nach 13 Monatenund langen hin und her wurde dann die Rente endlich bewilligt, doch war zwischenzeitlich Einiges aufgelaufen. Die Haftpflichtversicherung des Gegners hatte zwar eine Vorauszahlung gezahlt, aber diese reichte nicht aus um alles zu erledigen. Mein Kunde konnte seinen Job nicht mehr machen und begann eine Umschulung, die etwas länger dauerte als 3 Jahre. Ich meine mich allerdings erinnern zu können, dass die Nürnberger die Zahlungen einstellte, aber später wieder einsetzen musste, da er durch die neue Tätigkeit nicht annähernd das Einkommen erzielen konnte, welches er vorher hatte.

Vom Gesetz her sagt man, dass alles, was unter 80 % des vorherigen Einkommens liegt als unzureichend und unzumutbar bezeichnet werden kann. Ich weiß jetzt nicht genau, wie das bei einem Halbtagsjob beurteilt wird, aber ich denke, auch hier trifft diese Klausel zu. Versicherungsberater kann da bestimmt noch etwas zu schreiben.

nadyfee 
Beitragsersteller
 16.11.2013, 21:36

Hallo. Wie ist das, wenn man aus gesundheitlichen Gründen die Weiterbildung abbrechen muss und wieder Krankengeld bekommt, zahlt die Versicherung weiter die Rente?

Berater1966  18.11.2013, 09:43
@nadyfee

ohne Garantie der Rechtssicherheit kann ich hier nur eine Vermutung abgeben. Wenn du nun deine Weiterbildung aus den bisher bekannten Gründen, welche auch zur BU führten, abbrechen musstest, dann würde ich jetzt mal sagen, dass hier auch weiterhin die Rente gezahlt wird. Rechtssicher wird dir das ein Anwalt sagen können.

Ist tatsächlich die abstrakte Verweisung enthalten oder der Verzicht auf abstrakte Verweisung ?

Kann mir kaum vorstellen das es noch solche Policen auf dem Markt gibt bzw. Vom Kunden angenommen werden.

Ansonsten richtet dich alles nach den Versicherungsbedingungen, die kennt hier keiner für Deinen Vertrag und pauschale Aussage sollten Dir kaum weiterhelfen.

Nimm Kontakt mit Deiner Versicherung auf und kläre Deine Fragen auf dem direkten Weg.

Candlejack  08.10.2013, 09:43

Es gibt einige wenige billige Tarife, die noch eine abstrakte haben, aber sobald die Absicherung ein paar Jahre alt ist, gibt es noch genügend Anbieter mit abstrakter. Das Thema ist erst seit 2008 durch.

Das Ende einer Weiterbildung/Reha führt nicht automatisch zur Einstellung der Rentenzahlung. Bei der Überprüfung des Fortbestandes der Berufsunfähigkeit werden zwar neu erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigt und geprüft ob eine neue Tätigkeit ausgeübt wird, aber: Die ausgeübte Tätigkeit muß der bisherigen in bestimmten Bereichen entsprechen, z.B. in den Anforderungen an Ausbildung und Erfahrung, dem sozialen Ansehen und das Einkommen sollte min. 80 % des bisherigen erreichen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor wird die Rente weiter gezahlt. Wenn nach dem Ende der Weiterbildung die Krankschreibung fortbesteht ist die Aufnahme einer Tätigkeit nicht möglich, also gilt das gleiche wie oben.

Skupy61  09.08.2018, 22:36

Wenn man eine Teilhabe macht hat man da Anspruch auf eine BU Rente da man seine erlernte Berufe nicht mehr ausüben kann !

hallo,

entscheidend ist, ob du deine zueltzt ausgeübte tätigkeit zur privaten bu-versicherung mehr als 50% ausüben kannst. dann gibt es jetzt nach abschluß der umschulung nur noch die verweisung das du eine tätigkeit ausüben kannst, die deinem bisherigen (zum zeitpunkt des bu-eintrittes) lebensstandard (mit einkommensversicht bis zu 20%) ausüben kannst. eine krankschreibung ist nicht mit einer berufsunfähigkeit gleichzusetzen,

ohne deine vertragsbedingungen kann ich dir keine genaueren auskünfe geben.

beste grüße

dickie59

Hallo. Danke für die Antworten. Natürlich ist es schwer zu sagen ohne die Vertragsbestimmungen zu kennen. Ich versuche es genauer auszuschreiben, weil ich ziemlich durcheinander bin, weil überall verschiedene Meinungen.

Also. Ich habe die NÜRNBERGER Versicherung, IBU 2000 Tarif. Hier die Vertragsbedingungen: "IST DIE VERSICHERTD PERSON SECHS MONATE UNUNTERBROCHEN INFOLGE KRANKHEIT, KÖRPERVERLETZUNG ODER KRÄFTEVERFALLS , DIE ÄRZTLICH NACHZUWEISEN SIND, VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE AUßERSTANDE GEWESEN, IHREN BERUF ODER EINE ANDERE TÄTIGKEIT AUSZUÜBEN, DIE AUFGRUND IHRER AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG AUSGEÜBT WERDEN KANN UND IHRER BISHERIGEN LEBENSSTELLUNG ENTSPRICHT, SO GILT DIESER ZUSTAND VON BEGINN AN ALS VOLLSTÄNDIGE ODER TEILWEISE BRUFSUNFÄHIGKEIT. WEITER HEISST ES: WIR VERZICHTEN AUF EINE PRÜFUNG, OB DIE VERSICHERTE PERSON EINE ANDERE TÄTIGKEIT AUFGRUND IHRER AUSBILDUNG, ERFAHRUNG UND BISHERIGEN LEBENSSTELLUNG AUSÜBEN KANN, SOLANGE SIE AN EINER BERUFSFÖRDERNDEN MAßNAHME ZU REHABILITATION (UMSCHULUNG) TEILNIMMT, LÄNGSTENS JEDOCH FÜR DREI JAHRE. DIESE IST UNS DURCH DEN BESCHEID DES ZUSTÄNDIGEN LEISTUNGSTRÄGERS NACHZUWEISEN.

Ich war zahnarzthelferin in der assistenz, die assistenz kann ich nicht mehr ausüben und mache jetzt eine weiterbildung für die rezeption. Das bedeutet ich bleibe in meinem Berufsbild, ist nur eine andere Tätigkeit, besser gesagt eine Aufstiegsfortbildung. Ich möchte meine Ansprüche aus der BU rente nicht verlieren. Aus den Bedingungen versteh ich es aber so, dass sie mich nicht verweisen werden, solange ich die berufliche Reha mache.Und diese endet im Februar. Steht ja nichts von, solange ich keien neue arbeit nach den neu erworbenen Kenntnissen ausübe.... Wenn ich nach der weiterbildung nur halbtags arbeite, zahlt sie dann weiter? Habe mich beim anwalt erkundigt gehabt, er meinte wenn ich nur diese fortbildung mache, bleibe ich ja in meinem beruf und die versicherung zahlt nichts. Aber die habne ja trotzdem meine berufsunfähigkeit anerkannt. Hat er also unrecht gehabt.... Fragen über fragen... danke im voras für weitere antworten. Lg

VersBerater  11.10.2013, 13:09

Hallo nadyfee, nachdem mir die vollständigen Versicherungsbedingungen zu diesem älteren Tarif nicht vorliegen, habe ich sie mir bei der Nürnberger angefordert. Ich rühre mich wieder, sobald ich sie vollständig und auch gelesen habe.

Ich hoffe, dass bei Deinem Vertrag keine weiteren "Besonderen Bedingungen" mit vereinbart gewesen sind, sonst müsste ich diese auch noch anfordern.

Ich wünsche noch ein schönes Wochenende, ich melde mich dann wieder.

MfG

Versicherungsberater

VersBerater  11.10.2013, 16:15
@VersBerater

Nachtrag: Die Versicherungsbedingungen liegen mir nun vor. Dabei gibt es folgende Unterscheidungen: IBU2000 und IBU2000C, welche davon hast Du?

Weiterhin gibt es noch Unterscheidungen bei des Regeln einer 25%, einer 50% und einer 75%-Regelung.

Es ist also wirklich wichtig zu wissen, welche genauen Vertragsbedingungen in Deinem Vertrag vereinbart. Bitte mehr Informationen.

nadyfee 
Beitragsersteller
 15.10.2013, 21:30
@VersBerater

Hallo VersBerater. Ich habe den IBU2000F. Mit 50% Regelung. Ich hoffe Sie können mir helfen. Lg

VersBerater  15.10.2013, 22:44
@nadyfee

Danke für den Hinweis, melde mich wieder.

nadyfee 
Beitragsersteller
 29.10.2013, 16:04
@VersBerater

Hallo VersBerater. Hast du schon was rausfinden können? Lg