Nach Ehestreit hat mein Mann d. Schloss gewechselt! Darf er das...?

8 Antworten

In dieser Situation kann nur ein Rechtsanwalt dir helfen. Hier kannst du dich vorab schon mal informieren:

http://www.hb-rechtsanwalt.de/aktuelles/mandanteninformation/familienrecht/277-die-eheliche-wohnungimmobilie-bei-trennung-und-scheidung.html

Die Anwältin deines Mannes hat unrecht. Du hast die Wohnung nicht endgültig, sonder nur vorübergehend verlassen. Du kannst die Wohnung sogar für dich alleine beanspruchen, wenn euer Kind bei dir lebt:

Das Gesetz gibt keinem der Eheleute das Recht, zum Zweck der Trennung den anderen aus der Wohnung zu verweisen. Hierfür ist es egal, wem die Wohnung gehört, wer Mieter ist oder wer schon früher darin gewohnt hat. Entweder müssen sie sich einigen oder eine gerichtliche Entscheidung beantragen.

Dein Mann muss dich also in die Wohnung rein lassen.

Allein die Tatsache, dass einer der Ehepartner alleiniger Mieter oder sogar alleiniger Eigentümer der Wohnung oder des Hauses ist, ist in der Trennungszeit kein Grund für die Zuweisung der Wohnung an diesen Ehepartner.

Wenn du dich von deinem Mann (auch vorübergehend) trennen möchtest oder er sich von dir, dann darf er nicht automatisch die Wohnung für sich behalten – selbst wenn er alleine der Eigentümer ist.

In erster Linie ist eine unbillige Härte anzunehmen, wenn das Wohl der im Haushalt lebenden Kinder beeinträchtigt ist. Dies ist grundsätzlich schon bei regelmäßigen, gravierenden Auseinandersetzungen der Eheleute untereinander zu befürchten.

Da bei euch häusliche Gewalt im Spiel ist, stellt es für dich und euer Kind eine „unbillige Härte“ dar, wenn du nach einer (auch vorübergehenden) Trennung noch in einer gemeinsamen Wohnung mit deinem Mann leben müsstest.

Leben Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann jeder Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.

Du kannst also verlangen, dass du mit deinem Kind alleine in der Wohnung lebst und dein Mann ausziehen muss. Dazu muss ein Gericht die Nutzungsverhältnisse regeln …und dazu brauchst du einen Anwalt. Er kann dir auch bei der Sache mit dem Auto helfen.

Eine gerichtliche Regelung der Nutzungsverhältnisse gilt auch ohne ausdrückliche Befristung ausschließlich für die Zeit der Trennung, mithin längstens bis zur Rechtskraft der Scheidung. Eine endgültige Regelung muss dann im Zusammenhang mit der Scheidung beantragt werden, sofern sich die Ehegatten bis dahin nicht darüber geeinigt haben.

Mucker  14.07.2012, 23:13

DH ! Gut recherchierte Antwort - oder bist du in der Rechtsbranche tätig ?

Emelina  14.07.2012, 23:24
@Mucker

Mucker, meine Antwort ist zwar recherchiert, aber ich habe Vorkenntnisse, da ich mich generell schon immer für Rechtsfragen interessiert habe, obwohl ich nicht in der Rechtsbranche tätig bin ;-)

das darf er nicht und schloss auswechseln schon gar nicht. da ihr anscheinend keine gütertrennung habt ist alles gemeinsames eigentum.geh schnell zum arzt und lass dir die spuren der körperlichen gewalt dokumentieren und geh SOFORT zum Anwalt . Notfall. habt ihr ein Frauenbüro in eureNähe? oder nochmal zur Polizei dass sie dich begleitet um nochmal in die Wohnungf zu kommen um sich ersrmal sachen zu holen und dann alles andere in die Wege zu leiten.

simonpeters79  12.11.2017, 10:40

"das darf er nicht und schloss auswechseln schon gar nicht. da ihr anscheinend keine gütertrennung habt ist alles gemeinsames eigentum"

... Das ist falsch. Alles was ihm vor der Ehe gehört hat (so auch die Wohnung) gehört ihm weiterhin allein.

"geh schnell zum arzt und lass dir die spuren der körperlichen gewalt dokumentieren"

Sie hat mit keinem Wort erwähnt, dass sie das Opfer der von ihr erwähnten körperlichen Gewalt war.

Lrott  11.07.2012, 11:13

Alles was gemeinsam während der Ehe erworben wurde gehört beiden, was vor der Ehe erworben wurde gehört der jeweiligen Partei.

Hallo roxelana1977,

derzeit kannst Du gar nichts machen, da er die Wohnung vor Eurer Eheschliessung gekauft hat und sie sich somit in seinem alleinigen Besitz befindet. Du kannst ihn nur auffordern, Deine persoenlichen Sachen und die des Kindes auszuhaendigen.

Es sieht so aus, als wolle er sich endgueltig von Dir trennen, daher wuerde ich Dir empfehlen, einen Rechtsanwalt mit der Wahrung Deiner Interessen - bis hin zur Scheidung - zu beauftragen.

Ich wuensche Dir alles Gute

Schlappohr2  11.07.2012, 22:19

Nicht unerheblich wäre auch die Bitte des Polizisten - kannst du den noch ausfindig machen?

Auch ich wünsche dir alles Gute! LG

Kein Ehevertrag abgeschlossen? Dann darf er dir das Recht auf die Wohnung verweigern, da er diese vor der Ehe in seinem Besitz war. Das Auto steht euch beiden gleichermasen zu.

Ab zur Polizei, die verschaffen dir Zutritt!

ray65  29.12.2012, 01:08

stimmt! in der ehe geht das nicht, auch wenn er eigentümer ist. langfristig musst du dir etwas suchen. rede mit ihm - sonst polizei oder AG...einstweilige verfügung holen.

bleib ruhig und sachlich und zunächst halte neutrale zeugen in reichweite und sieh dir sein verhalten an. alles ok, mach friedlich weiter. sonst polizei. er muss dich reinlassen. machst du terror, holt die polizei dich raus...