Darf ich das Schloss austauschen?
Mein Exfreund und ich haben seit drei Monaten in meiner Wohnung zusammen gewohnt. Der Mietvertrag läuft auf meinen Namen, schon seit Jahren. Die Wohnung befindet sich im Haus meiner Eltern.
Da es zu heftigen Streit kam haben wir uns getrennt. Weil ich eine kleine Tochter habe und momentan auch schwanger bin, habe ich den Zustand nicht ausgehalten und bin zu meinen Eltern ins Gästezimmer gezogen. Er beleidigt mich und sagt sogar, das er mir eine Fehlgeburt wünscht.
Kann ich zum nächsten 1. des Monats die Schlösser austauschen und ihn bitten zeitnah die Wohnung zu verlassen?
Oder muss ich mir einen gerichtlichen Beschluss besorgen?
Bitte um schnelle Antwort.
8 Antworten
Was den Tausch der Schlüssel angeht, dürfte das kein Problem sein, da Deine Eltern ja die Eigentümer sind.
Ob Du Deinen Ex aussperren darfst, das ist eine andere Sache. Bei groben Verstößen könnte man die Polizei rufen, die u.U. vom Wegweisungsrecht Gebrauch macht.
Deine Wohnung ,dein Mietvertrag.
Du kannst auch sofort das Schloss Tauschen.
Salue
Es geht hier um zwei Verträge. Der eine Mietvertrag ist zwischen Dir und Deinen Eltern entstanden, sie sind ja die Eigentümer des Hauses.
Auch bei Verwandten gelten die gesetzlichen Bestimmungen bei einer Kündigung. Allerdings darf man, wenn beide Parteien damit einverstanden sind, eine andere Lösung treffen.
Zwischen Dir und Deinem Exfreund besteht ja kein schriftlicher Untermietevertrag. Das heisst aber nicht, dass Dein Exfreund einfach auf die Strasse gestellt werden kann. Das Vertragsverhältnis bestand hier stillschweigend, da es einige Zeit angehalten hat.
Ich bin der Meinung, dass Du ihm den gelebten Untermietevertrag so kündigen musst, wie dies der Gesetzgeber vorsieht. Hat er keine Möbel mitgebracht, wäre es ein Mietvertrag für möbilierten Wohnraum und da besteht eine verkürzte Kündigungsfrist (14 Tage?). Hat er aber seine Möbel mitgebracht, wäre es eine normale Wohnungskündigung von ein paar Monaten.
Es grüsst Dich
Tellensohn
Nein darfst du nicht. Du bist nur der Besitzer und nicht der Eigentümer.
Der Besitzer muss das Befolgen was der Eigentümer sagt, da er nur den tatsächlichen Besitz über eine Sache hat.
Du kannst aber deinen Vermieter fragen, ob er damit einverstanden ist, wenn er es erlaubt, dann kannst du das aber gerne tun.
Dann dürfte das alles kein Problem sein 👍 Viel Glück dir, dass er bald weg ist...
Der Besitzer und Vermieter ist mein Vater und der möchte natürlich das er sofort auszieht!
Wenn ihr keinen Untermietvertrag habt, dann kannst du ihn mit angemessener Frist vor die tür setzen.
Nein, ich hab den Mietvertrag allein unterzeichnet.