Ist eine Hausdurchsuchung ein Grund für eine Abmahnung?
Hallo ... Vorgestern morgen wurde die gemeinsame Mietwohnung von meinem Freund und mir durchsucht. Daraufhin bekam ich einen Anruf vonder Vermietungsgesellschaft, dass sie uns entweder abmahnt, oder wir sollen ihr einen Brief schreiben in dem wir garantieren, dass wenn so ein Vorfall sich wiederholt wir freiwillig innerhalb 3 Monaten die Wohnung verlassen. Jetz stellen sich mir die Fragen
a) Darf man in so einem Fall abmahnen, selbst wenn die Polizei nichts verdächtiges gefunden hat? b) Ist die Vermieterin rechtlich dazu befugt, uns über den Grund der Hausdurchsuchung zu befragen? c) Ist es nicht Erpressung, entweder mit einer - vielleicht noch nicht mal zulässigen - Abmahnung oder mit so einer "freiwilligen Auszugsgarantie" zu drohen ??
Danke im Voraus für eure Hilfe.
24 Antworten
Vermieter ansprechen, erklären das dies Nötigung ist. Keine reaktion und Abmahnung, dann ab zum Anwalt! Natürlich kostet ein Rechtsanwalt etwas. Du kannst aber wahrscheinlich einen Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht besorgen und damit und 10 Euro nach Terminsvereinbarung zum Anwalt gehen,bzw. der Anwalt gibt dir diesen Antrag du füllst ihn aus und dann läuft die sache. Egal was die Polizei in deiner wohnung getan hat, man kann es dir nicht verbieten, ist ja ein gezwungener Besuch gewesen!!!Vielleicht will Vermieter nur wissen weshalb ihr als Kriminelle verdächtigt wurdet!
Nein, das ist kein Grund für eine Abmahnung und auch kein Kündigungsgrund.
Dem Vermieter geht die ganze Angelegenheit auch nichts an.
Kommt drauf an, was die Durchsuchung hervor gebracht hat. Nix gefunden? Dann sollte es der Vermieterin egal sein. Was gefunden? Hätte ich dann auch so meine Bedenken.
Das ist pure Erpresserei! Dem Vermieter geht es gar nichts an,ob bei Euch eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat! Rein Rechtlich kann dein Vermieter nichts dagegen machen!
Das nennt sich Nötigung was die Vermietungsgesellschaft da abzieht und ist definitiv Strafbar. Was die Wohnungsdurchsuchung angeht das ist weder ein Kündigungs- noch ein Abmahnungsgrund, erst wenn ihr den Hausfrieden permanent stört sieht die Sache anders aus. Bei der Wohnungsdurchsuchung kann schließlich auch raus kommen das euch nicht vorgeworfen werden kann. Ich empfehle dringend eine Anwalt oder dem Mieterverein zu konsultieren.