Nach Chef mit Streit Arbeitsplatz verlassen

5 Antworten

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ohne absprache darfst du garnix, auch wenn er dich angepfiffen hat .

ich glaub da ist nichmehr viel zu retten, klär mit ihm per email ab das du die restl. urlaubstage jetzt nehmen möchtest, wegen insolvenz dazu auch den insolvenzverwalter kontaktieren

Thommy1909 
Beitragsersteller
 26.05.2014, 14:26

Und wenn mein Chef den Urlaub nicht genehmigt?

user2386  26.05.2014, 14:27
@Thommy1909

dann musst du die restl. tage arbeiten, wenn du das nicht machst kann es passieren was kandahar geschrieben hat

Hexe121967  26.05.2014, 14:28
@Thommy1909

dann musst du wohl oder übel in die firma.

Thommy1909 
Beitragsersteller
 26.05.2014, 14:38
@Hexe121967

Und was ist wenn er gar nicht reagiert?

user2386  26.05.2014, 14:42
@Thommy1909

dann musst du arbeiten kommen bis die zeit abgelaufen ist, sofern nichts anderes schriftl. vereinbart wurde gillt der arbeitsvertrag den du zuletzt unterschrieben hast

user2386  26.05.2014, 14:46
@Thommy1909
Und was ist wenn er gar nicht reagiert?

das kann auch sein das er dir automatisch den resturlaub gibt, dir die fehltage inkl. heute aber von der letzten gehaltsauszahlung abzieht, wenn er dich nichtmehr sehen will, dann kann es aber auch sein das er dich fristlos kündigt siehe antwort kandahar

Naja so ganz stimmen die antworten nicht.

Wenn ich mit meinen Chef oder Vorgesetzten streite, und sage am ende: OK mir reichts - ich geh nach Hause. - Bin ich doch recht gut auf der sicheren Seite.

Wichtig ist die Reaktion und aufklärung am nächsten Tage.

Grundsätzlich "muss" der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die möglichkeit, in ruhiger Verfassung besonnen und bedacht antworten zu können, was im Streit nicht gegeben ist.

Stichelt und hackt der Chef/Vorgesetzter sogar nach trägt er zu einer Eskalation sogar noch bei - wobei er eben gegenteiliges tun sollte.

Urteil des Abreitsgericht Berlin: https://www.jurion.de/Urteile/ArbG-Berlin/2012-05-25/28-Ca-4449_12

zunächst darfst du nicht 1fach den arbeitsplatz verlassen und zuhause bleiben.

und urlaub darf auch nicht genommen werden, ohne dass er genehmigt wurde.. das hat mindestens ne abmahnung zur folge!

Nein, du darfst nicht einfach Urlaub nehmen und ja, er kann das Gehalt kürzen.

Wenn du deinen Arbeitsplatz einfach verlässt und nicht mehr wieder erscheinst, dann ist das Arbeitsverweigerung. Die Folge wird eine Abmahnung oder gar die fristlose Kündigung sein. Damit bekommst du, falls du ALG I berantragen möchtest, eine 3-monatige Sperre.

Thommy1909 
Beitragsersteller
 26.05.2014, 14:33

Ich kann doch der Agentur für Arbeit meinen befristeten Arbeitsvertrag vorlegen, die müssen doch gar nichts mitkriegen von einer evtl. Kündigung.

Kandahar  26.05.2014, 14:36
@Thommy1909

Das musst du denen mitteilen, ansonsten wäre das Betrug und Erschleichung von Leistungen. Dann hast du erst richtig Ärger am Hals!