fahrzeugbrief vor kompletter zahlung dem käufer gegeben
Hallo Ich und ein freund hatten uns ein auto vor ca. Einem jahr gekauft. vor ein paar wochen sind wir zum beschluss gekommen das auto zu verkaufen Letztes wochenende war dann ein intresent da und hat sich den wagen angeschaut und hat ihn genommen, hat aber nur eine anzahlung gemacht. Jetzt das problem bzw. Die frage, Mein kumpel hat ihm dem fahrzeugbrief mit gegeben das er eine sicherheit hat das er nich verarscht wird. es gibt kein kaufvertrag! Ist das auto jetzt dem käufer oder kann ich und mein kumpel noch etwas dagegen machen??
4 Antworten
es gibt kein kaufvertrag!
Den gibt es, und zwar einen mündlichen.
Ist das auto jetzt dem käufer oder kann ich und mein kumpel noch etwas dagegen machen??
Nur mit Besitz der ZB Teil II wird niemand zum Eigentümer des Fahrzeuges.
Vor Aushändigung des Fahrzeuges setzt ihr einen anständigen schriftlichen Kaufvertrag auf, mit Ausschluss der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) und übergebt dann das Fahrzeug gegen den noch fälligen Restbetrag an den Käufer.
Hallo.
Der Brief oder Zulassungsbescheinigung ist kein Eigentumsnachweis.
Der Kaufvertrag ist bindend.
Aber warum steht dann im fahrzeugbrief "Inhaber der zulassungsbescheinigung wird nicht als eigentümer ausgewiesen"
Weil die ZB Teil II (ehemals FZ-Brief) nicht den Eigentümer des Fahrzeuges ausweist ;-)
Der Besitzer des Fahrzeugbriefs ist der Eigentümer, nicht der des Scheins. Trotzdem sollte auf jeden Fall ein Kaufvertrag aufgesetzt werden, um z.B. bei der Versicherung den Verkauf bestätigen zu können.
Der Besitzer des Fahrzeugbriefs ist der Eigentümer
Nein dies kann lediglich ein Indiz auf den Eigentümer sein, mehr nicht.