Autoverkauf ohne Tüv
Hallo,
ich hab ein Problem und zwar hab ich vor kurzem mein Auto verkauft. Dieses hatte kein TÜV und ich habe dem Käufer dies auch mitgeteilt und habe darauf hingewiesen das die Mängel so gravierend sind das es sich nicht lohnen würde bei einer Werkstatt TÜV neu zumachen. Ich habe ihm allerdings nicht gesagt das es schon beim TÜV war und der TÜV einen Mängelbericht gemacht hat. Dachte irgendwie das wär klar als ich sagte das es sich nicht lohne würde. Jetzt möchte er auf Grund dieser Tatsache sein Geld wiederhaben. Ich habe auch nur einen Kaufvertrag selber geschrieben. In dem steht nur : Hiermit Verkauf ich(name,adresse) das Auto so und so an den Käufer(Name,Adresse...). Das geld habe ich in Bar erhalten.
Bräuchte schnell eine Antwort. Der Käufer macht total Stress...
9 Antworten
Wenn der Käufer so einen Stress macht, schalte einen Anwalt ein und sag dem Käufer, das er das mit deinem Anwalt klären soll.
wenn nur steht "das Auto" hast du deine Pflicht getan, wenn er das Auto bekommt und es in einem Zustand ist, in dem man es Auto nennt.
Naja, der Kaufvertrag ist so schon schwierig. Er hat es ohne HU gekauft und die Mängel waren ihm bekannt. Der Kaufpreis war wahrscheinlich auch nicht sehr hoch. Ich empfehle dir einfach mal auf seine Anrufe oder Mails nicht weiter zu reagieren. Dann erledigen sich solche Dinge auch ganz schnell mal von alleine. Er wird dich sicher auch nicht verklagen, denn er müsste erst mal in Vorkasse treten und das ohne zu wissen wie es nach vielleicht 12 Monaten dann ausgeht für ihn. Lasse dich also nicht kirre machen von ihm. Wenn wirklich nur das im Vertrag stand was du geschrieben hast ist das aber dennoch kein guter Vertrag für dich, aber auch nicht unbedingt für den Käufer. Das das Auto keine gültige HU mehr hatte, konnte er ja auch am Fahrzeugschein und den Kennzeichen sehen. Das hättest du aus meiner Sicht nicht mal extra erwähnen müssen.
Dein Hauptproblem dürfte sein, dass Du so keinen wirksamen Gewährleistungsausschluss mit dem Käufer vereinbart hast.
Unabhängig vom irgendwelchen Eigenschaften der Kaufsache, die zugesichert hast oder auch nicht, dürfte damit der Käufer sämtliche Gewährleistungsrechte, im Extremfall bis zur Rückabwicklung des Kaufvertrages, haben.
Dein Hauptproblem dürfte sein, dass Du so keinen wirksamen Gewährleistungsausschluss mit dem Käufer vereinbart hast.
Das ist, wenn der Kaufvertrag wirklich nichts anderes vorsieht, richtig, allerdings sind Mängel, die der Käufer zum Kaufzeitpunkt kannte, keine Sachmängel im SInne des § 434 BGB.
Allerdings muss man das beweisen können (Zeugen, Annonce, ...)
War beim Verkauf jemand dabei?
Das könnte helfen.
Mit der übertragung des Fahrzeuges ist der Verkuf abgeschlossen.
Beim Gericht wäre eine annulierung nur möglich bei angaben falscher Tatsachen. Ich schätze dass er den Wagen beim Kauf gesehen hat und somit kann die ggf. die Klage nicht durchgehen.