Nach 5 Jahren gibt es plötzlich eine Gasrechnung, wie kann das sein?
Hallo ihr
Heute ist etwas echt seltsames passiert. Und ich kann einfach nicht glaube, dass so etwas sein kann.
Es kamen 2 Typen von der RWE und erzählten mir, dass mein Freund seinen Gaszähler nicht angemeldet hätte, seit 2010, also seit 5 Jahren nicht, aber immer Gas genutzt hätte. Daraufhin habe ich meinen Freund direkt angerufen und dieser war auch völlig perplex, wir dachten zunächst, dass es sich möglicherweise um Betrüger handelt, aber dem ist nicht so. Tatsächlich gibt es einen Gaszähler, der sich jedoch nicht in unserer Wohnung befindet, sondern quasi bei den Nachbarn. Und dieser ist auch tatsächlich seit 2010 nicht angemeldet. Okay, da wurde dann also etwas versäumt, aber ich kann mit Sicherheit sagen, dass da keine böse Absicht hinter steckte, es war nur niemandem bewusst, dass es 1. diesen Gaszähler gibt, 2. dass das Gas nicht bezahlt wird. Nun kommen die also nach 5 Jahren und möchten, dass das ganze Geld bezahlt wird. Ich verstehe nicht, was das soll. Wieso erst nach 5 (!) Jahren, wieso haben die sich damals nicht sofort gemeldet, bzw. nach einem Jahr oder so. Das kann doch gar nicht sein. Ich finde das eine Unverschämtheit. Es handelt sich übrigens um eine Mietwohnung. Jetzt möchte ich gern mal wissen, was ihr davon haltet und ob es vielleicht Sinn machen würde, wenn man sich einen Rechtbeistand holt? Können die das überhaupt machen? Sich 5 Jahre lang nicht melden und dann auf einen Schlag alles zurück verlangen? Was soll sowas denn?
3 Antworten
Geh mal zur Verbraucherberatung, die kennen sich mit so was aus.
1. Was steht bezüglich der Kosten des Gasverbrauchs im Mietvertrag.
2. Falls der Gasverbrauch nicht über die Nebenkosten auf den Mieter umgelegt wird, ist der Mieter verpflichtet sich selbst bei Gas (oder Strom) anzumelden.
3. Der Gaslieferungsvertrag dürfte hier - wie beim Strom - durch das Einschalten der Heizkörper oder das erste Kochen mit Gas entstanden sein.
4. Bei Strom- und Gasrechnungen beginnt die Verjährung erst nach Rechnungsstellung bzw. der Fälligkeit der Rechnung (vgl. BGH VIII ZR 242/85) und nicht wie bei anderen Forderungen ab dem Zeitpunkt an welchem der Anspruch entstanden ist.
Habt ihr das denn nicht selbst gemerkt , dass ihr gar nichts fürs Gas , bzw fürs heizen und Warmwasser bezahlt ? Oder wie läuft das bei euch ?