Nach 5 Jahren gibt es plötzlich eine Gasrechnung, wie kann das sein?

3 Antworten

Geh mal zur Verbraucherberatung, die kennen sich mit so was aus.

1. Was steht bezüglich der Kosten des Gasverbrauchs im Mietvertrag.

2. Falls der Gasverbrauch nicht über die Nebenkosten auf den Mieter umgelegt wird, ist der Mieter verpflichtet sich selbst bei  Gas (oder Strom) anzumelden.

3. Der Gaslieferungsvertrag dürfte hier - wie beim Strom - durch das Einschalten der Heizkörper oder das erste Kochen mit Gas entstanden sein.

4. Bei Strom- und Gasrechnungen beginnt die Verjährung erst nach Rechnungsstellung bzw. der Fälligkeit der Rechnung (vgl. BGH VIII ZR 242/85) und nicht wie bei anderen Forderungen ab dem Zeitpunkt an welchem der Anspruch entstanden ist.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Erste-Gasrechnung-als-Schlussrechnung-im-April-2011,-Verbrauch-2006-2009---f147032.html




Habt ihr das denn nicht selbst gemerkt , dass ihr gar nichts fürs Gas , bzw fürs heizen und Warmwasser bezahlt ? Oder wie läuft das bei euch ?