Gas wurde seit 1,5 Jahren nicht angemeldet, wie melde ich es verspätet am schlausten an?

4 Antworten

Wenn du dem Gasanbieter das Problem schilderst, wirst du höchstwahrscheinlich rückwirkend zur Kasse gebeten.

Ich gehe aber davon aus, dass man seitens der GASAG kulant und mit einer Ratenzahlung einverstanden sein wird, wenn du nicht alles auf ein Mal zahlen kannst. Ehrlichkeit gehört schließlich belohnt. Evtl. bekommst du sogar einen Nachlass - wie eine Art von Finderlohn - denn vielleicht wäre es nie heraus gekommen, wenn du dich nicht gemeldet hättest.

Es würde mich nicht wundern, wenn es Fälle gäbe, in denen ein Gaskunde schon seit 20 Jahren nichts bezahlt, weil der Nutzerwechsel nicht richtig registriert wurde. - Wenn der Gasanbieter es dann doch heraus findet, muss der Kunde höchstens für die letzten drei Jahre nachzahlen (Verjährung nach drei Jahren).

Strafzahlungen brauchst du meines Erachtens nicht zu befürchten, denn du hast keinen Fehler gemacht.

sharqist 
Beitragsersteller
 27.11.2014, 13:48

Danke für deine Antwort, RubberDuck1972! Das heißt also, der Grundversorger (in diesem Fall die GASAG) hätte mir zum Zeitpunkt der Installation des neuen Zählers einen Brief zuschicken müssen, damit ich mich anmelde? Also besteht von meiner Seite aus erstmal keine rechtliche Verpflichtung, auf die GASAG zuzugehen? Ich zögere noch, ob ich es einfach so weiterlaufen lasse (ich ziehe eh im nächsten Jahr aus) oder ob ich mich bei denen melde.

RubberDuck1972  27.11.2014, 21:50
@sharqist

Ich weiß nicht mehr, wie das bei mir war. Irgend wann ist - glaube ich - Post von den Stadtwerken in meinem Briefkasten gelegen. Wie die an meinen Namen gekommen sind? - Wahrscheinlich durch die Vermieterin.

Normalerweise wird der Gashahn nach einer Weile zu gedreht, wenn ein Mieter aus zieht und sich kein neuer meldet. Wenn das so gewesen wäre, hättest du dich natürlich darum kümmern müssen.

Du hast jetzt zwei Möglichkeiten: Du kannst dich bei den Stadtwerken melden (wie ich oben schon schrieb) oder es lassen und darauf hoffen, dass die Sache weiterhin unerkannt bleibt.

Wenn doch irgend wann eine Forderung von der GASAG kommt, solltest du diese zuerst mal ablehnen, weil du sie nicht nachprüfen/nachvollziehen kannst. Falls man dich fragt, warum du dich nicht gemeldet hast, brauchst du eine gute Ausrede: Z. B. der Stress mit dem Umzug und du hast dann auch später nicht mehr daran gedacht. Ganz richtig ist das natürlich nicht weil dir es ja jetzt eingefallen ist.

Die Entscheidung liegt bei dir, ob du flunkerst und dich einfach z. B. ab dem 01.12.2014 anmeldest (das geht auch über ein Kontaktformular auf deren Website) oder nicht. Zum online anmelden brauchst du den Zählerstand von dem Tag. - Ein Verwandter von mir hat das so mit den Rundfunkgebühren gemacht, als er Post von den Rundfunkanstalten bekam. Er hat einfach den ersten Tag des vergangenen Monats als Anmeldedatum angegeben. Wie lange er in der Wohnung schon wohnte, hat niemand nachgeprüft.

sharqist 
Beitragsersteller
 28.11.2014, 11:50
@RubberDuck1972

Ich glaube dann werde ich mich einfach, wie du vorgeschlagen hast, bei der GASAG anmelden. Auf der Seite von der GASAG muss ich dafür einen Gastarif auswählen. Der günstigste Tarif ohne Mindestlaufzeit ist Erdgas Komfort, was bei meiner 1-Zimmer-Wohnung 31 Euro im Monat ergibt. Bei der Registrierung muss ich ein Einzugsdatum angeben, d.h. da trage ich dann einfach den 1.12.14 ein. Aber eigentlich könnte ich mich dann auch gleich bei einem günstigeren Anbieter mit dem Einzugsdatum 1.12. anmelden, oder?

RubberDuck1972  28.11.2014, 17:22
@sharqist

Ja, kannst du; aber alles auf eigenes Risiko. Nicht, dass du mich nachher verklagst für meine Tipps. :)

Du wirst vom Grundversorger versorgt, das ist übrigends die teuerste Möglichkeit!

Du solltest dich mit dem Grundversorger in Verbindung setzen. Identifikation sollte über die Zählernummer laufen.

Zahlen musst du so oder so.

Wenn du deine Daten hast, such dir einen günstigeren Anbieter, manchmal hat auch der Grundversorger andere Angebote (Kommunikation Online). Grundversorgung müsst eigentlich monatlich kündbar sein, also Wechsel praktisch sofort möglich da der neue Versorger auch 6-8 Wochen Vorlauf benötigt.

Ab Herbst 2013 (Einbau Zähler) ist dein Verbrauch ja erfassbar, von dir auch verbraucht und muß also auch gezahlt werden.

"Ehrlich währt am längsten" hat schon meine Oma gesagt...

Dir musste doch von Anfang an klar sein, das DAS einmal auffliegt ?!

RubberDuck1972  27.11.2014, 21:53

Es ist ja nichts aufgeflogen. Dem Fragesteller ist nur aufgefallen, dass er noch nie eine Gasrechnung bekommen hat.

Wenn du da anrufst, werden die den durchschnittlichen Verbrauch seit Einbau des Zählers nehmen und das dann bis zu deinem Einzugsdatum zurück rechnen. Das solltest du akzeptieren. Ich würde nicht versuchen zu mauscheln, denn die brauchen sich ja nur bei deinem Vermieter erkundigen und das wäre dann versuchter Betrug, auch wenn du ja für den defekten Zähler nichts kannst. Melde das einfach und warte ab. Du hast ja auch eine Gegenleistung für dein Geld erhalten.