Neue Wohnung Gas Abgestellt, wegen Vormierter Vermieter will die Freichaltung nicht bezahlen

9 Antworten

Du schließt einen vertrag mit dem versorger und der muss dann liefern. Alles andere braucht Dich nicht zu interessieren.

Ich bezweifele ja, dass eine Entsperrung so aufwändig ist, aber fakt ist, dass Du dafür nicht verantwortlich bist. Das muss auch die Hausverwaltung nicht zahlen, sondern der versorger muss das dem Vormieter in rechnung stellen.

Wenn aber durch Vormieter ein solcher mangel vorliegt (und es ist ein Mangel, wenn Du keine Gasversorgung im Haus hast udn daher keinen herd benutzen kannst), dann muss sich die Verwaltung kümmern.

Ich würde mit Mietminderung drohen. geh mal zum Mieterschutzbund und informiere Dich, wieviel Prozent dafür angemessen sind.

Auf der anderen Seite muss der Versorger Dich versorgen. Du bist nicht der Schuldner des Vormieters und was sie mit dem abzuklären haben, ist doch nicht Deine Sache.

ich würde da mal ganz energisch auftreten, dann wird das schon.

schelm1  30.05.2012, 11:12

Du schließt einen vertrag mit dem versorger und der muss dann liefern. Alles andere braucht Dich nicht zu interessieren.

Der Versorger wird dann kontrahieren, wenn er seine rückständige Forderung erhalten hat.

Alles Andere braucht den nicht zu interessieren!
marchlew57  30.05.2012, 11:32
@schelm1

Na, wann der kontrahiert, interessiert hier niemanden, glaube ich.

der versorger ist in der Pflicht, er hat einen vertrag mit der Stadt, die ihn verpflichtet, die Bürger mit Gas zu versorgen und kann das nicht einem herrn Meier versagen, nur weil Herr Müller seineRrechnung nicht bezahlt hat.

Der Gebrauch des Gasanschlusses gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, das hat der Vermieter zum Beginn und während der Mietzeit zu gewährleisten. Also ist er zuständig und muss die Entsperrung und deren Kosten tragen, falls überhaupt welche berechnet werden dürfen (wäre in den AGB des Versorgers zu erforschen). Nach m. E. kann der Versorger dem Vormieter die Sperrung in Rechnung stellen. Dem Nachmieter (dir) dürfen jedoch keine Kosten entstehen wenn nunmehr der Zähler wider freigegeben bzw. eingebaut wird.

Natürlich muß der Vermieter das bezahlen. Notfalls sofort zum Anwalt und eine einstweilige Verfügung erwirken.

EnergieAndi  07.06.2012, 14:52

das ist Blödsinn. Nicht der Vermieter muß für die Kosten aufkommen, sondern der Verursacher, also dein Vormieter. Denn rechtlich besteht der Liefervertrag zwischen Verbraucher und Energieversorger.

Der Vermieter muß die Entsperrung nur dann bezahlen, wenn er dafür verantworlich ist. Du brauchst das auf keinen Fall zahlen!

Die Entsperrkosten sind vom Verursacher, also deinem Vormieter zu übernehmen, wenn er das durch Nichtzahlen seiner Rechnungen verursacht hat. Die RWE dagegen ist in der gesetzlichen Verpflichtung dich mit Energie zu Versorgen! Die MÜSSEN zuerst einmal deine Zähler freischalten, ob Sie wollen oder nicht (Grundsicherungsgesetz). Für dich gebührenfrei! - Da du durch deinen Mietvertrag nachweisen kannst, das du neu eingezogen bist, und nichts damit zu tun hast, sind die Kosten für die Freischaltung erst einmal vom RWE selbst zu tragen. Das die Ihr Geld haben wollen, ist verständlich, braucht dich aber nicht zu interessieren.

Der Vermieter müßte nur dann zahlen, wenn er den Zähler während eines Leerstandes abgemeldet hätte. Denn nur während dieser Zeit ist der Eigentümer einer Wohnung für die laufenden Kosten alleine in der Verantwortung.

hast du einen extra zähler, der auf dich angemeldet ist oder läuft das über den vermieter?

vom prinzip meldest du dich beim gasversorger, sagst den zählerstand und nummer, sowei deine daten und bist neuer kunde. wenn de rzähler gesperrt ist, müssen sie ihn entsperren. dich kostet das nichts.

wie die an ihr geld kommen, es kann natürlich sein, das sie keine neue adresse deines vorgängers haben und so versuchen an ihn ranzukommen