Nach 15 Minuten von der Arbeit wieder nach Hause. Werden mir die Stunden abgezogen?
Ich bin heute von der Arbeit nach ungefähr 15 Minuten wieder nach Hause gegangen, weil es mir schlecht ging. Mir wurde auch geraten wieder heim zu gehen. Wird mir der Arbeitstag jetzt komplett vom Zeitkonto abgezogen?
4 Antworten
Wird mir der Arbeitstag jetzt komplett vom Zeitkonto abgezogen?
Nein - weder komplett noch teilweise!
Der gesamte Tag ist Dir so zu bezahlen, als hättest Du normal/wie geplant gearbeitet.
Das würde selbst dann gelten, wenn Du bereits für den 1. Tag einer Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müsstest. Denn nach den Fristenregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 187 "Fristbeginn" Abs. 1 wird der Tag der Beginns der Erkrankung nicht mitgezählt, wenn
für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend [ist], so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.
Entsprechend hat auch das Bundesarbeitsgericht BAG, Urteil vom 22.02.1973, Az.: 5 AZR 461/72 entschieden; das Urteil ist zwar (wegen seines Alters) nicht im Internet recherchierbar/einsehbar, wird aber auch vielen Seiten angesprochen und für den Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohnfortzahlung für einen abgebrochenen Arbeitstag herangezogen:
Wer seinen Dienst wegen Erkrankung abbrechen muss und vorzeitig nach Hause geht, hat Anspruch auf das volle Entgelt für diesen Tag!
Ist der Beschäftigte am nächsten Tag wieder einsatzbereit und bietet seine Arbeitskraft an, muss auch kein Krankenschein vorgelegt werden! Sollte der Beschäftigte natürlich länger ausfallen, gelten die üblichen Regelungen für die Entgeltfortzahlung, für den Tag des Dienstabbruchs steht auf jeden Fall der volle Lohn zu!
Beispiel: Der Beschäftigte nimmt am Morgen wie regelmäßig um 8 Uhr seine Arbeit auf. Da er sich krank fühlt, verlässt er schon um 12 Uhr seinen Arbeitsplatz und meldet sich krank. Für diesen Tag der (teilweisen) Arbeitsleistung erhält der Beschäftigte seinen vollen Lohn als wenn er bis zum Dienstende gearbeitet hätte! (BAG, Urteil vom 22.2.1973, 5 AZR 461/72)
Erst für den Folgetag ist laut Rechtsprechung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, so dass auch die eigentliche Entgeltfortzahlung erst am Folgetag beginnt.
Du hast also unbestritten Anspruch auf volle Bezahlung für diesen abgebrochenen Arbeitstag!
Wenn Du krank bist und für einen Krankheitstag keine AU-Bescheinigung brauchst, wirst Du für diesen Tag bezahlt, wie Du hättest arbeiten müssen.
Vom Zeitkonto wird nichts abgezogen, es gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz.
So ist es!
Auf beim Aufsuchen eines Arztes nach Abbruch der Arbeit wird dieser Tag von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erfasst, muss aber selbstverständlich vom Arbeitgeber im Rahmen der Lohnfortzahlung mit bezahlt werden.
Kommt drauf wie dein Vertrag geregelt ist und ob du dir ne Krankschreibung abholst.
Der Fragesteller hat für diesen abgebrochenen Arbeitstag in jedem Fall Anspruch auf Lohnfortzahlung - ob mit oder ohne Arztbesuch!
gehe zum Arzt und lass dich für heute krank schreiben dann wird auch nichts abgezogen
Ich brauch laut AV erst ab dem zweiten Tag eine Krankmeldung
dann werden entweder Stunden abgezogen oder du nimmst 1 Tag Urlaub
Und wenn ich doch zum Arzt gehe und mir eine Krankschreibung hole obwohl ich keine brauche?
dann wird der Tag vom AG bezahlt weil du offiziell krank geschrieben bist
Wenn er keine ab dem ersten Tag braucht kann er auch ohne einen krankentag nehmen. Sonst wäre eine Krankschreibung ab dem 2. Oder 3. Tag ja völlig witzlos.
Stunden ziehen oder Urlaub wäre nur notwendig wenn er eine ab dem ersten Tag bräuchte.
Es hindert dich aber auch nichts daran, seit dem ersten Tag eine Krankmeldung zu bekommen.
"dann werden entweder Stunden abgezogen oder du nimmst 1 Tag Urlaub."
Das sehe ich anders. Siehe hier:
"Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen.
(BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)"
http://www.schichtplanfibel.de/minus1.php
Wenn man krank ist und das sogar dadurch nachgewiesen ist, dass der Arbeitgeber sich selbst davon überzeugt hat, warum sollte dann das Entgeltfortzahlungsgesetz nicht gelten?
"Stunden ziehen oder Urlaub wäre nur notwendig wenn er eine ab dem ersten Tag bräuchte."
Selbst dann ist das nicht nötig, weil ein begonnener Arbeitstag als gearbeitet zählt. Siehe meine Antwort.
dann werden entweder Stunden abgezogen oder du nimmst 1 Tag Urlaub
Wie kommst Du denn darauf?
Selbstverständlich hat der Arbeitgeber für den Tag, an dem ein Arbeitnehmer seine Arbeit wegen Erkrankung beendet, Lohnfortzahlung zu leisten - ob mit oder ohne ärztliche Bescheinigung!
Stunden ziehen oder Urlaub wäre nur notwendig wenn er eine ab dem ersten Tag bräuchte.
Nein, auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit wegen Erkrankung abbricht! Dieser Tag zählt mit oder ohne ärztliche Bescheinigung immer als "gearbeitet"!
Meines Erachtens und nach dem folgenden Link braucht man bei einem begonnenen und durch Krankheit abgebrochenen Tag generell keine Bescheinigung, sondern erst ab dem nächsten Tag.
http://www.schichtplanfibel.de/minus1.php