Was tun wenn der Arzt sich weigert, mich rückwirkend krankzuschreiben?

7 Antworten

Normalerweise ist das kein Problem. Gerade dann wenn es noch über einen Feiertag geht stellen die meisten Ärzte eine rückwirkende Krankmeldung auch problemlos aus.

Sofern es bei deinem AG keine andere Regelung gibt kannst du auch 3 Tage krank sein ohne Krankmeldung. Mit Krankmeldung ist natürlich immer besser aber in dem Fall wäre es auch nicht schlimm wenn du keine hättest.

Das wird dir dann höchstens als Minusstunden aufgeschrieben oder vom Gehalt abgezogen, brauchst keine schlimmes Konsequenzen fürchten

Die AU-Bescheinigung ist die Bringschuld des Arbeitnehmers. Da man in Deutschland 24/7 einen Arzt konsultieren kann, u.a. mittwochs ab 13 Uhr den ärztlichen Notdienst, gibt es nie eine gute Ausrede, keinen Arzt aufgesucht zu haben.
Grundsätzlich muss sich jemend, der sich für arbeitsunfähig hält, spätestestens an dem Tag, an dem er eine AU-Bescheinigung benötigt, bei einem Arzt vorstellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
begrisho 
Beitragsersteller
 26.05.2022, 13:41

Darf man den Notdienst überhaupt wegen sowas kontaktieren?

NMFC2010  26.05.2022, 16:08
@begrisho

Natürlich. Der Bereitshaftsdienst ist dafür da, eine notwendige Akutbehandlung durchzuführen, wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist.

Kuestenflieger  27.05.2022, 12:27
@NMFC2010

Der Telefondienst nennt dennächsten zuständigen Allgemeinarzt, den man dann telefonisch konsultiert !

NMFC2010  27.05.2022, 12:44
@Kuestenflieger

Zum Beispiel ... oder die Zentrale schickt einen Arzt vorbei oder sie nennt die nächstliegende Notdienstpraxis im Krankenhaus ... es gibt viele Möglichkeiten, wie der Bereitschaftsdienst organisiert sein kann. Hauptsache ist, dass man von einem Arzt behandelt wird.

Nur wird Dich Dein Arzt recht wahrscheinlich nicht 2 Tage rückwirkend arbeitsunfähig schreiben, da Du am Mittwoch die Möglichkeit hattest, Dich frühzeitig in der Praxis zu melden.

können rechtliche Konsequenzen auf mich zukommen? Habe da etwas Angst vor...

Nur wenn Du gemäß arbeitsvertraglicher Vereinbarungen bereits ab dem 1. Tag einer Erkrankung eine ärztliche AU-Schreibung vorlegen musst.

Solltest Du auch heute arbeiten müssen - so wende Dich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Das entscheidet der Arzt selber:

Ärzte dürfen Patienten normalerweise nicht rückwirkend krankschreiben. Das geht nur in Ausnahmefällen und nach gründlicher Abwägung. Die rückwirkende Krankschreibung ist dann für maximal drei Tage möglich.