Was tun wenn der Arzt sich weigert, mich rückwirkend krankzuschreiben?
Hey, ich habe seit ein paar Tagen Magen-Darm-Beschwerden. Mittwoch war es besonders schlimm weshalb ich mich nicht in der Lage gefühlt habe zu arbeiten. Ich bin also gegen 11 aufgestanden (habe Spätschicht) und habe mich deshalb vormittags telefonisch bei der Arbeit krankgemeldet. Dann wollte ich zu meinem Hausarzt, doch der hatte da schon geschlossen. Ich weiß, mein Fehler, hätte ich vorher checken sollen. Die anderen Hausärzte in der Gegend hatten auch schon zu bzw nur noch wenige Minuten auf. Und heute ist aufgrund des Feiertages auch geschlossen.
Jetzt habe ich gelesen, dass es für die meisten Ärzte eigentlich kein Problem ist, zwei Tage rückwirkend eine Krankschreibung auszustellen. Das wäre für meine Situation natürlich ideal. Aber was wenn nicht? Was kann ich tun wenn mein Arzt sich weigert? Wird mir dann der Lohn für den Tag abgezogen, können rechtliche Konsequenzen auf mich zukommen? Habe da etwas Angst vor...
7 Antworten
Normalerweise ist das kein Problem. Gerade dann wenn es noch über einen Feiertag geht stellen die meisten Ärzte eine rückwirkende Krankmeldung auch problemlos aus.
Sofern es bei deinem AG keine andere Regelung gibt kannst du auch 3 Tage krank sein ohne Krankmeldung. Mit Krankmeldung ist natürlich immer besser aber in dem Fall wäre es auch nicht schlimm wenn du keine hättest.
Das wird dir dann höchstens als Minusstunden aufgeschrieben oder vom Gehalt abgezogen, brauchst keine schlimmes Konsequenzen fürchten
Die AU-Bescheinigung ist die Bringschuld des Arbeitnehmers. Da man in Deutschland 24/7 einen Arzt konsultieren kann, u.a. mittwochs ab 13 Uhr den ärztlichen Notdienst, gibt es nie eine gute Ausrede, keinen Arzt aufgesucht zu haben.
Grundsätzlich muss sich jemend, der sich für arbeitsunfähig hält, spätestestens an dem Tag, an dem er eine AU-Bescheinigung benötigt, bei einem Arzt vorstellen.
Natürlich. Der Bereitshaftsdienst ist dafür da, eine notwendige Akutbehandlung durchzuführen, wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist.
Der Telefondienst nennt dennächsten zuständigen Allgemeinarzt, den man dann telefonisch konsultiert !
Zum Beispiel ... oder die Zentrale schickt einen Arzt vorbei oder sie nennt die nächstliegende Notdienstpraxis im Krankenhaus ... es gibt viele Möglichkeiten, wie der Bereitschaftsdienst organisiert sein kann. Hauptsache ist, dass man von einem Arzt behandelt wird.
Nur wird Dich Dein Arzt recht wahrscheinlich nicht 2 Tage rückwirkend arbeitsunfähig schreiben, da Du am Mittwoch die Möglichkeit hattest, Dich frühzeitig in der Praxis zu melden.
können rechtliche Konsequenzen auf mich zukommen? Habe da etwas Angst vor...
Nur wenn Du gemäß arbeitsvertraglicher Vereinbarungen bereits ab dem 1. Tag einer Erkrankung eine ärztliche AU-Schreibung vorlegen musst.
Solltest Du auch heute arbeiten müssen - so wende Dich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Das entscheidet der Arzt selber:
Ärzte dürfen Patienten normalerweise nicht rückwirkend krankschreiben. Das geht nur in Ausnahmefällen und nach gründlicher Abwägung. Die rückwirkende Krankschreibung ist dann für maximal drei Tage möglich.
Darf man den Notdienst überhaupt wegen sowas kontaktieren?