Zählt beim Jugendarbeitsschutzgesetz der Arbeitsweg mit zur Maximalzeit, die erlaubt ist?
Also wenn ein Jugendlicher beispielsweise 90 Minuten zur Arbeit braucht und auch 90 Minuten wieder zurück. Zusätzlich 60 Minuten Pause hat. Darf er dann 8 1/2 Stunden arbeiten + 3h unterwegs + 60 Minuten Pause. Oder darf er nur 5 1/2 Stunden arbeiten + 3h unterwegs + 60 Minuten Pause pro Arbeitstag.
5 Antworten
Der Weg von daheim zum Ausbildungsbetrieb und zurück ist keine Arbeitszeit sondern "Privatvergnügen".
Das Arbeitszeitgesetz hat nichts mit der Versicherung bei Betriebs-/Wegeunfällen zu tun. Das sind komplett verschiedene Dinge.
Was die Pausen betrifft: Da täuschst Du Dich. Frag doch mal im Betrieb nach, nicht einmal Unfälle auf der Toilette fallen unter "Betriebsunfall".
Versichert bist Du dann "ganz normal"
Die Pausen sind nicht versichert.
Und das der Arbeitsweg versichert ist hat in der Vergangenheit durchaus für Diskussionen gesorgt, da er eben keine Arbeitszeit ist, die Wegeunfälle aber trotzdem in die Haftungsspähre der Unternehmen gezählt werden.
M.W. nein; was aber zählt, ist der Weg von der Berufsschule zur Arbeitsstätte.
Pausen sind Pausen und keine Arbeitszeit.
Und auch der Arbeitsweg ist keine Arbeitszeit.
Warum auch bzw. stell Dir vor Du würdest z. B. im Lager arbeiten. Ein Kollege hätte 2 h Arbeitsweg und Du nur 15 Minuten. Solltest Du dann 7:30 h am Tag Kisten schleppen und Dein Kollege nur 4 h? Und beide für das gleiche Geld?
Der Arbeitsweg zählt ebensowenig zur Arbeitszeit wie die Pause.
Es ist halt "pech" wenn man einen so weiten Weg hat. Dennoch kann man ja zum Beispiel in Zug/Bus schlafen, lesen, Musik hören etc.
Der Weg von Zuhause zur Arbeit und zurück und Pausen sind KEINE Arbeitszeit.
komischerweise ist der weg zur und von der arbeit aber mit Berufsversicherung versichert .... warum versichert die Berufsunfallversicherung Privatvergnügen ?
das selbe für die Pausen ... auch die sind Berufsunfallversichert.