Gewofag Wohnung - Muss ich bei Auszug Wohnung streichen?
Hallo.... Ich bin mir leider nicht sicher ob ich die Wohnung streichen muss.
Mein Vater ist vür kurzen verstorben und die Wohnung ist leer.
Habe bisher keine Info bekommen was zu tun ist oder ob ich Besenrein die Wohnung verlassen kann. Metvertrag habe ich von meinem Vater.
Kann mir jemand sagen ob ich da Renovieren muss? Bitte nur Antworten wenn ihr euch echt auskennt .Danke Euch.
3 Antworten
Das dritte Bild zeigt auf, was zu tun ist:
Aber zunächst zu den Schönheitsreparaturen. Derjenige, der verpflichtet war, sich an irgendwelche Fristen zu halten, ist leider verstorben. Da Ihr das Mietverhältnis beenden wollt, kann man diese Pflichten nun nicht auf die Erben verlagern, nach dem Motto, was der bisherige Mieter versäumt hat, muss nun von Euch nachgeholt werden.
Zudem enthält der Passus zu Schönheitsreparaturen nirgendwo die Worte "nach Bedarf" o. ä. Die Fristen sind also starr und somit seit längerer Zeit nichtig.
Bleibt noch die "Beendigung des Mietverhältnisses":
Die Wohnung wurde in "streichfähigem" Zustand übergeben. Also sie war nicht renoviert. Lediglich Löcher waren zu und die Wände glatt. Das wäre dann auch der Zustand, der von Euch hergestellt werden müsste. Ihr müsst demnach weder die Wände und Decken streichen, noch Türen, Fenster und Sonstiges, was evtl. bei den Schönheitsreparaturen genannt ist.
Also nach Meiner Ansicht: besenreine Übergabe und Löcher schön glatt zugespachtelt. 4 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist soll eine Besichtigung stattfinden und wenn dabei mehr verlangt wird, könnt Ihr Euch dagegen wehren.
Nachdem hier ... nach meiner Sicht .... dem Mieter konkret auferlegt wurde innerhalb welcher Fristen er nachweislich! Schönheitsreparaturen vorzunehmen (hatte ) bzw. vornehmen zu lassen hat(te) .... ist dieser Passus nichtig.
"3) 4 Wochen vor Auszug wird die Wohnung abgenommen und festgestellt, welche Arbeiten zu übernehmen sind" ...
Doch natürlich. Innerhalb dieser Monatsfrist muss gekündigt werden, aber die Kündigungsfrist von 3 Monaten bleibt dennoch und somit ist auch die Besichtigung möglich.
Durch das Versterben, haben die Erben das Recht die Wohnung mit Monatsfrist zu kündigen. Da bleiben keine 4 Wochen für Besichtigung.