Mutter will Erbe für Doppelhaushälfte entziehen?
Hallo,
meine Mutter will mir meinen Erben entziehen, da ich ausziehen und die untere Hälfte des Hauses verkaufen will. Ich habe einige Probleme mit ihr, welches ihr auch evtl. in einer anderen Fragen von mir lesen könnt. Mein letzten 5 Jahre waren die Hölle. Jetzt habe ich den Schlussstrich gezogen, möchte ausziehen und einen Neuanfang mit meinem Freund starten. Nun droht sie mir mit einem Rechtsanwalt, obwohl wir beide zur Hälfte nach dem Tod meines Vaters dieses Haus geerbt haben. (Sie hat mir schon öfters gedroht, aber diesmal mache ich ernst.) Sie möchte anscheinend das alleinige Erbrecht haben.
Kann ich die Hälfte des Hauses ohne ihre Einwilligung verkaufen? Oder kann sie es rechtlich durchboxen, dass sie mir den Erben entzieht? Wie wird es gerichtlich laufen, habt ihr vielleicht schonmal Erfahrung damit?
Danke im Vorraus für die Antworten!
14 Antworten
Man kann niemanden ein Erbe "entziehen", schon mal gar nicht, wenn die Person sich nicht erpressen lässt.
Das Gesetz ist eindeutig: 50% des Hauses gehen an den überlebenden Ehepartner, der Rest an die Kinder. Oder DAS Kind. Irgend etwas daran ändern kann deine Mutter nicht. Die Hälfte des Hauses gehört dir.
Weder ist es möglich in Deutschland eine Person zu enterben (außer bei schwerwiegenden Gründen), NOCH ist es möglich, ein Erbteil "einzuziehen".
Der Verkauf ist etwas komplizierter. Grundsätzlich verbieten kann deine Mutter aber auch das nicht. Alleine gehts aber auch wiederum nicht.
Du solltest in jedem Fall einen Rechtsanwalt einschalten. Am Verhältnis zu deiner Mutter kann das bei deiner Beschreibung auch nix mehr kaputt machen.
Dein Fall gehört, leider, zu den häufigsten Erbstreitigkeiten.
Danke für deine Antwort, sie beruhigt mich sehr. Ich wollte es nicht soweit bringen und habe ihr den Vorschlag gemacht mit mir das Haus zu verkaufen... aber ich vermute das kein Weg an einem Rechtsanwalt rankommt. Sehr traurig.
Ich bin kein Rechtsanwalt und habe auch nicht richtig Ahnung. Der Gang zum Rechtsanwalt wird dir nicht erspart bleiben. Erkundige dich mal. Eine reine Beratung ist oft nicht teuer und bezahlbar. Hör dich mal im Bekanntenkreis um, welcher Anwalt einen guten Ruf für solche Fälle hat.
Aber was ich weiß ist, dass es Fristen für alles gibt. Wenn man ein Erbe anfechten will, muss das innerhalb einer Frist passieren. Danach ist alles gelaufen und man kann nichts mehr ändern.
Wie willst du denn das Haus verkaufen mit deiner Mutter drin? Da wird es keiner haben wollen. Vermieten mit einer Hexe im Obergeschoß dürfte auch problematisch werden.
Aber du wirst es beleihen können, bis zu der Höhe, die dir gehört. Dein Pflichteil wird dir nach dem Ableben deiner Mutter auch von ihrem Anteil zustehen.
Ich würde versuchen mit Hilfe des Anwaltes die Mutter in die Position zu bringen, dass sie dich auszahlt.
Danke für die Antwort, ich würde sehr ungern mich ausbezahlen lassen, da sie sowieso kaum mit Geld umgehen kann. Als Tochter möchte ich sie auch nicht ins Verderben rennen lassen. Wir haben 2 abgetrennte Wohnungen in diesem Haus... aber wahrscheinlich wird es ohne Einverständnis wenig Sinn geben.
Wenn du bereits nach deinem Vater geerbt hast, dann gibt es da nichts zu entziehen. Vor allem nicht durch deine Mutter. Vermutlich bildet ihr eine Erbengemeinschaft an der Hälfte deines Vaters am Haus. Diesen Erbteil kannst du theoretisch verkaufen, aber dafür wird es wohl keine Interessenten (außer deine Mutter) geben. Den hälftigen Anteil am Haus kannst du nicht alleine verkaufen, da er der Erbengemeinschaft gehört. Am besten wäre es daher, den Anteil an deine Mutter zu verkaufen, was sie aber wohl nicht tun wird. Für ihren Nachlass kann sie dich natürlich enterben solange sie lebt (außer sie hat z.B. mit deinem Vater einen Erbvertrag geschlossen, der dies ausschließt). In diesem Fall könntest du nach ihrem Tod nur den Pflichtteil geltend machen.
"Ärgern" könntest du sie mit der Androhung einer Teilungsversteigerung (bei Bedarf googlen), aber das würde ich dir nicht empfehlen.
Wenn ihr gemeinsame Eigentümer seid, könnt ihr auch nur gemeinsam verkaufen. Etwas anderes wäre es, wenn jeder von euch Eigentümer einer Wohneinheit ist, die einzeln im Grundbuch eingetragen sind.
nein, du wirst ohne ihre Einwilligung nicht verkaufen können, dir gehört kein halbes haus, dir gehört das ganze haus halb (wahrscheinlich)
keiner von euch kann irgendwas ohne die Zustimmung des anderen tun
sie kann dir aber auch kein erbe entziehen, das haus wird zwangsversteigert zur Auflösung der Gemeinschaft
wird ein schnapper werden, für den richtigen typen, wo ist das?
ich kenne mich leider nicht sehr aus, aber wahrscheinlich als Gesamteigentum.. Zwangsversteigerung ist natürlich sehr schlecht, aber falls sie nicht zur Einsicht kommt, wahrscheinlich die einzige Lösung. Ich wollte das Haus mit ihr zusammen verkaufen... und sauer ist sie oder so schon ;)
ja, erst mal das Grundbuch, wie steht ihr darin`?
zusammen als Eigentümer des hauses oder jeder mit eigenem teileigentum?
ihr werdet in gesamteigentum sein, das ist ganz schlecht für dich
du wirst über eine Zwangsversteigerung gehen müssen, da gibt es ganz wenig geld für dich, für deine mutter auch, sie ist dann supersauer, dass das haus verramscht wurde etc pp
und du bekommst halt unter wert
Hallo, wir haben 2 Wohnungen in diesem Haus, macht das denn ein Unterschied? Wir wohnen in einer kleinen Stadt in Bayern. Das Haus wäre so schön mit großem Garten, aber leider ist für mich alles unerträglich geworden.