Aufbewahrungsfristen Möbel vom Erbe?

3 Antworten

Wurde die Wohnung an euch übergeben? Mit Schlüssel und allem? Dann könnt ihr den Müll entsorgen.

Chrissi3008 
Beitragsersteller
 06.03.2018, 13:41

Das Haus gehört meinen Eltern. Der Erbe hat die obere Wohnung gemietet und unten wohnte die Verstorbene mit Wohnrecht bis Lebensende

Interessante Kombination. Ein Mieter ist Erbe eines Wohnrechtinhabers. Für den Mieter spielt es zunächst mal keine Rolle, wer Eigentümer ist und dies kann kein Grund für einen Auszug sein. Für oben die Wohnung gelten die Kündigungsbedingungen eines Mietvertrages nach BGB.

Das Wohnrecht endet mit dem Tod des Berechtigten und die Wohnung ist vom Erben in einer angemessenen Frist geräumt zu übergeben. Die Beurteilung der angemessenen Frist kommt auf den Einzelfall an. Schriftlich auffordern bis dann und dann zu beseitigen, dann entsorgen oder auf Kosten des Erben einlagern. Kommt halt auch auf den Wert an.

Durch die Kombination Mieter und Erbe innerhalb eines Hauses, würde ich mich aber unabhängig beraten lassen.