Aufbewahrungsfristen Möbel vom Erbe?
Hallo...wielange müssen Möbel vom Erbe aufbewahrt werden?
Der Erbe wohnte mit der Verstorbenen in einem Haus, jetzt musste der Erbe ausziehen aus dem Haus weil es nicht sein Haus ist. Das Inventar von der Verstorbenen hat er geerbt, nun hat er nicht alles mitgenommen und die Möbel stehen noch in der Wohnung der Verstorbenen. Wir wollen das Haus komplett räumen und diese Sachen einlagern, da wir es nicht weg werfen dürfen. Wielange müssen wir es Rechtlich einlagern?
3 Antworten
Wurde die Wohnung an euch übergeben? Mit Schlüssel und allem? Dann könnt ihr den Müll entsorgen.
Das Haus gehört meinen Eltern. Der Erbe hat die obere Wohnung gemietet und unten wohnte die Verstorbene mit Wohnrecht bis Lebensende
Interessante Kombination. Ein Mieter ist Erbe eines Wohnrechtinhabers. Für den Mieter spielt es zunächst mal keine Rolle, wer Eigentümer ist und dies kann kein Grund für einen Auszug sein. Für oben die Wohnung gelten die Kündigungsbedingungen eines Mietvertrages nach BGB.
Das Wohnrecht endet mit dem Tod des Berechtigten und die Wohnung ist vom Erben in einer angemessenen Frist geräumt zu übergeben. Die Beurteilung der angemessenen Frist kommt auf den Einzelfall an. Schriftlich auffordern bis dann und dann zu beseitigen, dann entsorgen oder auf Kosten des Erben einlagern. Kommt halt auch auf den Wert an.
Durch die Kombination Mieter und Erbe innerhalb eines Hauses, würde ich mich aber unabhängig beraten lassen.
Das ist gar nicht so leicht zu beantworten, es gibt verschiedene Varianten.
http://www.immo-magazin.de/mietrecht-vermieter-darf-eigentum-des-mieters-nicht-einfach-entsorgen/