Kann man ein Haus ohne Einwilligung des Ehepartners verkaufen,
wenn der andere nicht mit dem Zugewinnangebot einverstanden ist.
10 Antworten
Das hängt davon ab, ob und was notariell in einem Ehevertrag festgelegt wurde. Man unterscheidet hier zwischen
dem gesetzlichen Güterstand (auch Zugewinngemeinschaft)
der Gütertrennung
und der Gütergemeinschaft
Was in den einzelnen Vereinbarungen möglich ist, kannst du dieser Seite entnehmen (siehe dort "Regelungen zum Güterstand": www.rechtspraxis.de/ehevertr.html
solltet ihr beide eingetragen sein als eigentümer wird das nicht gehen. beide müssen mit dem Verkauf einverstanden und dem Zugewinnangebot einverstanden sein.
Dann kann der Notar nicht beurkunden. Er ist zum sogenannten Amtsmißtrauen verpflichtet, soblad diese Frage offenkundig ungelöst ist, wird er zunächst auf einer Klärung bestehen müssen.
Wenn beide Partner als Eigentuemer eingetragen sind, dann geht das nicht.
nein man braucht beide unterschriften