Mutter verstorben, jetzt verlangt der Vermieter einen Erbschein
Hallo, meine Mutter ist vor einer Woche gestorben. Ich habe noch 4 Geschwister, meine jüngste Schwester hat sich zum größten Teil immer um unsere Mutter gekümmert, da wir alle Berufstätig sind und sie nicht. Ich habe mich um den Papierkram gekümmert. Es sind auch alle damit einverstanden das ich es weitermache. Vermögen ist nicht vorhanden. Bevor meine Mutter gestorben ist, habe ich vom Vermieter verlangt das er mir innerhalb von 14 Tagen die Nebenkostenabrechnung zukommen läßt. Meine Mutter sagte mir vor ca. 1,5 Jahren das sie ein Guthaben hat und sie ihn zig mal daraufhin angesprochen hat das er das Guthaben zahlt. Er hatte versprochen das sie es bis Ende Januar bekommt. Ich hatte ihn angekündigt da ja das Guthaben besteht, das ich die Februarmiete einbehalte, weil das Guthaben mehr ist als die Miete. Da nun meine Mutter gestorben ist habe ich die Wohnung gekündigt und die Februarmiete einbehalten. Heute bekomme ich Post vom Anwalt des Vermieters das ich nicht berechtigt bin die Miete einzubehalten, geschweige die Wohnung zu kündigen, da sich ja meine Schwester immer um unsere Mutter gekümmert hat und er verlangt bis zum 19.02.2014 einen Erbschein. Jetzt meine Frage: Müssen wir jetzt einen Erbschein beantragen und wenn ja wie teuer ist das und müssen wir den Erbschein bezahlen oder der Vermieter. Reicht es nicht aus das alle Geschwister eine Vollmacht ausstellen das ich für alles zuständig bin?
4 Antworten
Das darf er nicht , drohe mit dem Anwalt das hilft immer.
Da bist du hier wirklich am falschen Ort, er hat sich einen Anwalt genommen, also solltest du dir auch einen nehmen. Mir schein es so, als wäre der Vermieter ein echtes charakterliches Scheusal, was anderes kann man hier ja nicht schreiben.
Nach dem Tode eines Mieters sind die Erbberechtigten automatisch zur weiteren Zahlung verpflichtet. Doch sie können (oft sogar kurzfristig) kündigen. Bis dahin sind weiterhin Miete und Nebenkosten zahlen, da die Wohnung ja noch belegt ist - oder ist sie schon ausgeräumt?
TIPP: Zahlung leisten mit dem Hinweis "Unter Vorbehalt" und dies dem Vermieter/Anwalt so mitteilen.
Schriftlich einen Termin zur Vorlage der Jahresabrechnungen setzen. Die Auszahlung von Guthaben aus dem Jahr 2011/2012 hätte deine Mutter schriftlich verlangen müssen. Hast du da Unterlagen?
Doch, die Erben treten in die bestehenden Verträge ein und müssen diese ordnungsgemäß kündigen- davon befreit ist man nur, wenn man das Erbe ausschlägt.
Dein Vermieter wird sich mit einer ganz profanen Sterbeurkunde begnügen müssen.
Das was er abzieht, ist schon fast Schikane und entbehrt jeder Grundlage.
Lege ihr eine Sterbeurkunde vor. Und die Miete für Februar kannst du noch einbehalten, bis sie ihre Nebenkostenabrechnung erledigt hat, sonst rennt ihr am Ende noch lange hinter eurem Geld her. Oder aber ihr überweist es ausdrücklich "Unter Vorbehalt" und schreibt diesem Vermieter einen schönen Brief mit Fristsetzung, bis wann er sich um die restlichen Kosten kümmern muss (euer Guthaben).
Die Kündigung ist von eurer Seite aus in Ordnung.
Mit dem Anwaltsschreiben geht ihr am besten erst mal zum Mieterschutzbund. Alles Gute!
Erbberechtigten? Im ernst? Das klingt mir aber ein wenig weitgegriffen, erstens und da bin ich mir 100% müsste niemand die Kosten übernehmen, der über kein eigenes einkommen verfügt und zweitens, wenn ich irgend einen Verwandten habe, der verstirbt und ich als Erbe in Betracht komme muss ich nicht dem seine Miete zahlen, nur weil ich Erbberechtigt bin und drittens da bin ich mir auch 100% kann man, wenn jemand z.B. verstirb auch direkt sein Telephonanschluss kündigen, warum sollte es bei der Wohnung nicht genauso sein? Es ist immer nur der Zahlungspflichtig der den Vertrag abgeschlossen hat und nicht irgend ein Fremder.