Nebenkosten Guthaben von Alg II einbehalten

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Ein Guthaben müsste also direkt mit dem Vermieter verrechnet werden, also bei der nächsten Abschlagszahlung in Abzug gebracht werden.

Nein! Nie und nimmer! Du bist der Mieter, nur dir steht die Auszahlung des Guthabens durch den Vermieter zu - das Jobcenter ist nicht dein Rechtsanwalt, das deinem Vermieter hinterher-prozessiert!

Witzigerweise heißt es im Gesetz: "Guthaben ... mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat ... der Gutschrift"; § 22 SGB II Abs. 3. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

Du hast also im August vom Vermieter ein Schreiben erhalten, wonach dir ein Guthaben zusteht. Nun hättest du damit zum Jobcenter gehen können und dies mitteilen - ja müssen!

Heißt sich "Veränderungs-Mitteilung". Gibt es sogar ein Formblatt für - geht aber auch ohne, sogar mündlich.

Dann hätte das Jobcenter sagen können: "Schreiben Sie Ihrem Vermieter, dass er das Guthaben verrechnen soll mit der September-Miete - und dass er uns das mitteilen soll, dass er das tut!"

Oder das Jobcenter hätte sagen können: "Holen Sie das Geld, das ist einfacher und sicherer, und wir überweisen dem Vermieter den üblichen Dauerauftrag, und Ihnen dafür so viel weniger, wie Sie vom Vermieter kriegen!"

Und wenn der Vermieter nicht reagiert im August, kann man selbst reagieren - und ihm z. B. weniger Miete überweisen für September.

Dafür ist es nun zu spät. Jetzt kann man zu SGB II § 33 Übergang von Ansprüchen greifen: Man überlässt dem Jobcenter stellvertretend den Anspruch an den Vermieter -

da dieser ja nicht fristgerecht an dich geleistet hat (wegen Urlaub, Krankheit oder Tod) -

und dann zahlt das Jobcenter dir ALG II in Höhe des Guthabens aus -

und hat nun (und erst jetzt! Nicht vorher!) das Recht, das Geld in Höhe des Guthabens vom Vermieter einzufordern!

Das geht sogar schon dadurch, dass du meldest (per Veränderungs-Mitteilung! Siehe oben!):

"Ich habe seit 1. 9. d. J. Ansprüche gegenüber wem: Meinen Vermieter!"

Also "einen Anspruch gegen einen Anderen, der nicht Leistungsträger ist" laut § 33 SGB II, merkt dann das Amt (oder man schreibt das gleich dazu ;-), und zahlt dir deshalb für September mehr ALG II.

Das du dann auch in Bar abholen kannst oder als Scheck.

Gruß aus Berlin, Gerd

Carli209 
Beitragsersteller
 08.09.2013, 10:53

Hallo Gerd, danke für die Antwort, der ,,SGB II § 33,, hat mir glaub ich geholfen... leider sagt einem ja das Jobcenter nichts davon, wenn man die Miete, NK direkt an den Vermieter überweisen lässt, das dann auch Guthaben direkt mit dem Vermieter abgerechnet werden müssen.

..der vom Jobcenter hat mir auch Recht gegeben, im Prinzip hätten sie es dem Vermieter direkt beim Nächsten mal in Abzug bringen können,,,. aber Deinen SGB II § 33,,, davon wuste er anscheinend nichts oder er sagte es mir nicht,,..

...noch ganz kurz.. zu oben genannten Punkte von Dir,,.... dem Jobcenter lag natürlich die Abrechnung vor, sonst hätte sie auch nicht das Guthaben der Nk fesstellen können.. ;)... wenn ich die Abrechnung vom Vermieter bekomme leite ich diese sofort immer weiter.

.... ich selbst kann dem Vermieter nicht weniger Überweisen, da die Miete und NK ja das Jobcenter direkt an den Vermieter überweist... (dadurch erspare ich mir Scheckgebühren und Überweisungsgebühren, da ich zur Zeit kein Konto besitze,, )

Ich werde am Montag die Sache nochmal mit dem Jobcenter klären, damit immer alle Guthaben wenn es vorkommt in Abzug vom Vermieter verrechnet werden.

werde dann Berichten wie es ausgegangen ist vielen Dank und Grüße aus Bayern, Chris

GerdausBerlin  09.09.2013, 16:28
@Carli209

Hallo Chris,

dann berichte mal, wie es weiter ging.

Das Jobcenter mischt sich zunächst nicht in deine privaten Finanzaktionen ein. Wenn dein Guthaben vom Vermieter am 1. September fällig ist, dann geht das Jobcenter davon aus, dass der Vermieter dir das Guthaben an dem Tag überreicht - oder rechtzeitig vorher überweist.

Das ist wie bei Gehalt vom Chef und Unterhalt vom Ex oder vom Kindsvater, das nicht fristgerecht an dich fließt: Der Anspruch geht dann automatisch an das Jobcenter über qua § 33 SGB II.

Und das Jobcenter gibt dir dann ab der Frist mehr ALG II - falls der Zufluss schon "eingepreist" worden war wie bei dir; oder beim Arbeiter mit regelmäßigem Lohn (oder bei der Kindsmutter mit bislang regelmäßig fließendem Unterhalt).

Aber das muss man dem Jobcenter schon melden, dass dieser Fluss zum 1. des Monats unterbrochen worden war ;-). Als man ihn gerade am dringendsten benötigte ...

Gruß aus Berlin, Gerd

GerdausBerlin  09.09.2013, 16:50
@GerdausBerlin

Wer dann das fällige, aber ausstehende Geld eintreibt, darüber kann das Jobcenter sich dann mit dem Gläubiger unterhalten - und, wenn der will, ihm die Sache überlassen, etwa, weil der schon gemahnt hatte oder gar schon im Klageweg ist:

"(4) Die Träger der Leistungen nach diesem Buch können den auf sie übergegangenen Anspruch im Einvernehmen mit der Empfängerin oder dem Empfänger der Leistungen auf diese oder diesen zur gerichtlichen Geltendmachung rückübertragen und sich den geltend gemachten Anspruch abtreten lassen. Kosten, mit denen die Leistungsempfängerin oder der Leistungsempfänger dadurch selbst belastet wird, sind zu übernehmen. Über die Ansprüche nach Absatz 1 Satz 3 ist im Zivilrechtsweg zu entscheiden." § 33 SGB II Absatz 4.

Daraus wird auch deutlich, dass das Jobcenter dem Gläubiger dann auch Kosten für Porto, Fahrten usw. oder gar für einen Anwalt erstatten bzw. vorstrecken kann (was dann von Schuldner zu erstatten wäre).

Gruß aus Berlin, Gerd

Das Jobcenter hat nicht das Recht,von sich aus etwas zu verrechnen,du hast den Mietvertrag unterschrieben und bist eigentlich für die Zahlung der Miete zuständig !!! Deshalb hat der Vermieter auch seine ganz normale Miete bekommen und du weniger,da du jetzt,das Guthaben von deinem Vermieter einfordern musst,damit du auf deinen Bedarf kommst.

Carli209 
Beitragsersteller
 06.09.2013, 14:23

natürlich muss ich mir dann das Geld vom Vermieter zurückholen, wo bei aber dieser nicht gesetzlich oder moralisch verpflichtet ist mir diese am ersten des Monats auszuzahlen... ;) ?!... und wenn man Pech hat , dann ist der Vermieter nicht erreichbar.... so wie bei mir...!... wenn man von Alg II Rückzahlungen hat dann liegt es im ermessen der Rückzahlung also etwa um die 60 euro pro Monat, damit der AlgII Empfänger noch was zum Leben hat,,. aber mir bleiben nur 100 Euor für diesen Monat,,. also ist das keines Wegs ein soziales Verhalten oder ein Ermessensspielraum.... und da ich Fibromyalgie und auch einen Stent habe und mich das auch phsychisch gerade fertig macht,, ist es auch noch eine Körperverletztung... denn ich kann nicht zum Supermarkt gehen mit einem schreiben das ich noch vom Vermieter Geld bekomme,, nur er ist nicht zu erreichen um reales Geld zum Zahlen zu haben,,. ..;)...

Carli209 
Beitragsersteller
 06.09.2013, 13:49

Danke isomatte ;).. Du hast im Prinzip teils Recht.. ;)

Ganz einfach und Buchungstechnisch ausgedrückt... Würde ich die Miete und Nebenkosten direkt vom der Arge bekommen, müsste ich diese dann dem Vermieter weiterleiten. (Überweisung, bar) Ein Guthaben müsste ich dann der Arge wieder zurückzahlen aus dem Geld das ich persönlich erhalten habe und dann meinem Vermieter selbst in Abzug bringen.

Ich lasse aber meine Miete direkt an den Vermieter von der Arge überweisen, somit habe ich Buchungs technisch, nichts damit zu tun.

Ein Guthaben müsste also direkt mit dem Vermieter verrechnet werden, also bei der nächsten Abschlagszahlung in Abzug gebracht werden.

So wäre es ja auch logisch und sozial...

Die Arge sagt... ich bin der Bezieher von den Miete,,, egal ob ich sie nun persönlich bekomme oder ob es direkt von ihnen an den Vermieter überwiesen wird.

Also habe ICH zuviel erhalten ... und nicht der Vermieter, somit nehmen sie von meinem AlGII das zur viel erhaltene Geld.

Wo ich dann es herbekomme ist der Arge egal und von was ich dann lebe....

stell Dir vor ich hätte ein Guthaben von 400 Euro, dann bekäme ich diesen Monat keinen Cent sondern sogar noch eine Aufforderung einer Nachzahlung..... obwohl technisch gesehen sie dem Vermieter, der ja das Geld tatsächlich in Besitzt hat sogar noch die übliche Miete bezahlt wie sonst auch, ohne ihm dann den zuviel überwiesen Betrag in Abzug zu bringen.. nein sie ziehen es mir ab...

isomatte  06.09.2013, 14:44
@Carli209

Ich verstehe dich schon,das ist mehr als ärgerlich !!! Aber so ist das nun mal mit den Ämtern,die ziehen dir Gelder ab,die du noch gar nicht erhältst oder hast.Drück dir die Daumen,das du deinen Vermieter bald erreichst !

Das ist ärgerlich und für dich wiirklich schlimm, dass du deinen Vermieter nicht erreichen kannst - mach da Druck, der muss das Geld umgehend an dich überweisen. Kennt der überhaupt deine Konotverbindung?

Es ist schon richtig so, wie das Jobcenter das macht - was mich aber auch dazu bringt zu sagen, warum lässt du das Jobcenter denn die Miete +NK direkt überweisen an den Vermieter. Mach das doch selbst, du bekommst ja das Geld und dann paßt es auch wieder.

Carli209 
Beitragsersteller
 08.09.2013, 10:31

Hallo Angy, ich war schon vorige Woche beim Jobcenter, nur rücken die halt mit der Wahrheit auch selten schnell raus, NK Guthaben werden als Einkommen bezeichnet und schmälern mein ALGII,,. Ich lasse es direkt an den Vermieter vom Jobcenter überweisen, da ich zur Zeit noch kein Konto besitze,. und damit knapp 60 Euro Postbankscheck Gebühr spare.. ;)... Wenn ich zuviel in ALG 1 im Nebenjob hatte, dann verrechneten sie es auch sofort mit dem Vermieter und musste es ihm dann Nachzahlen was fehlte,,. das ist ja auch in Ordnung so,. ich habe ja auch mehr Einkommen gehabt. Seit ich ALG II habe,,, wird dem Vermieter nichts mehr abgezogen, wenn ich mehr im Nebenjob verdiene... ? Da werde ich aber nochmal nachhacken im Jobcenter wieso das so ist...

Gerdausberlin unterer Beitrag, hat über den ,,SGB II § 33 Übergang von Ansprüchen,, geschrieben,,.. hätte ich das gleich gewust dann hätte ich das schon am Anfang ausgefüllt. Und somit wäre es sozial und Buchungstechnisch richtig!.. da der Vermieter ja das Geld auf der Bank hat und ich nicht in der Tasche,,.. Am Montag werde ich nochmal bei meinem Vermieter vorbei schauen, ob er schon erreichbar ist.. und dann trotzdem nochmal zum Jobcenter um den ,,SGB II § 33 Antrag auszufüllen ;)

Und warum wird denn in deinem Auftrag direkt an den Vermieter überwiesen? Stoppe diese Weisung sofort und setze zudem das Jobcenter auf den Topf, denn die müssen abziehen. Wovon soll denn der Mieter noch abziehen bzw. verrechnen? Viel Glück.

Carli209 
Beitragsersteller
 06.09.2013, 13:03

Die Miete und Nebenkosten werden direkt an den Vermieter überwiesen. Ich ahbe keinen Auftrag gegeben es mir abzuziehen, Argument der Arge ich bin der Bezieher der Leistung,,, selbst wenn ich nie einen Cent selber davon in der Hand gehabt habe.

Das Guthaben der Nebenkosten wurden also mir abgezogen und nicht dem Vermieter der ja das Geld in der Hand hat.

Ich dachte auch zuerst das es mit der Nächsten Mietüberweisung in Abzug gebracht würde, was ja auch normal wäre. Es ist nichts mehr zu stoppen,...

Laut SGB II, sind Nebenkosten Guthaben , die mit als Einkommen berechnet werden,,. obwohl ich ja nie selbst das Geld in die Hände bekam....

Ich hoffe nur das mein Vermieter die Nächsten Tage erreichbar ist, das ist das einzige Glück das ich haben könnte..;)

schleudermaxe  06.09.2013, 15:51
@Carli209

Dann setze das Jobcenter noch heute auf den Topf. Sie haben ohne deine Zustimmung nichts an den Vermieter zu überweisen, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben.