Mutter verstorben... ein Tag später Strombrief
Hallo, schaffe es nicht die richtigen Worte zu fassen und kann auch nicht so viel darüber schreiben und möchte hier nicht großartig meine Geschichte breittreten weshalb nachfolgendes vielleicht Pragmatisch rüberkommt...
Bin 21 Jähriger Student, und gestern ist meine Mutter verstorben, wir lebten zusammen in einem Haus (damals noch mit ihrem Lebensgefährten ders 2013 verstorben), nur sie und er hatte den Mietvertrag unterschrieben. Jedenfalls kam passend zu dieser miesen Zeit heute ein Brief ins Haus wo meine Mutter wohl mit dem Strom (welche bei uns eh Abzocken und nachdem wir nur noch zu 2. waren einfach hochstuften blabla) nicht hinterherkam. Jedenfalls ist es ,,noch'' ein weißer Brief, indem aber auch Forderungen von November noch drin sind, und es ist insgesamt bei 570€.
Das könnte ich noch von Mutters Geld bezahlen, andererseits möchte ich in 4 Wochen hier raus sein. Daher, gibt es eine günstigere Methode bis dahin hier noch Strom zu haben ? Denen Mitteilen das Mama tot ist, udn selbst was abschließen ? Einfach aussitzen bis zum Gelben Zettel ? Andereseits will ich in eine WG wo dann eh Strom vorhanden ist. Ich weiß einfach nicht was gerad der beste Weg ist...
Wenn ihr noch genauere Infos braucht, oder Formulierungen aus dem Brief bitte einfach sagen...
Mein Vater übrigens auch 2011 gestorben, habe nicht wirklich wen der mir hier raushelfen könnt..
10 Antworten
Fakt ist: Wenn Du das Erbe ausschlägst, brauchst Du die vorangegangenen Stromkosten NICHT bezahlen...
Hallo, dem Grunde nach ist es einfach. Du hast gesagt Du schlägst das Erbe aus. Das ist gut und somit hast Du nichts mit evtl. Hinterlassenschaften zu tun. Das bedeutet jedoch das Du nichts vom Erbe wegnehmen darfst. Wenn bei Deiner Mutter Geld in der Schublade lag, so ist das unspektakulär. Steck es ein und rede/schreibe nicht drüber. Den Verzicht auf das Erbe musst Du innerhalb einer Frist anzeigen. Sonst haftest Du. Schreibe den Zählerstand auf als Deine Mutter verstarb. Diesen teilst Du dem Stromanbieter mit und verweist darauf das Du das Erbe ausschlägst und kein Rechtsnachfolger wirst. Bitte um einen eigenen neuen Vertrag und beginne mit dem letzten (abgelesenen) Zählerstand. Wenn Du nach 4 Wochen ausziehst, liest Du wieder ab und teilst das dem Stromversorger mit und bittest um DEINE Schlussrechung. Menschen ziehen regelmässig um. Du brauchst dir keine Sorgen machen wenn Du nur 4 Wochen in der Wohnung wohnst. Wenn die Vertragsunterlagen kommen schau auf evtl. Mindestlaufzeit bzw. längere Kündigungsfristen. LG, Peter
Also gibt es da definitv mindestvertraglaufzeiten ?
Es gibt insbesondere beim Grundversorger auch Stromverträge, die von vornherein monatlich kündbar sind.
die frage ist, was deine Mutter so zu vererben hatte. wenn das weniger ist, als die schulden die sich angehäuft haben, dann wäre es gegebenenfalls ratsam, das Erbe auszuschalgen, nimmst du es an, bist du als rechtsnachvolger deiner Mutter auch für Schulden verantwortlich, die sie gemacht hat.
auch wenn fristen laufen, solltest du jetzt nicht überstürtzt handeln. setz dich erst mal mit dem nachlassgericht in verbindung, und hol eine erbschaftsauskunft ein. damit hast du erst mal einen Überblick über die vermögenswerte und oder finanzen. danach kann immernoch entschieden werden...
lg, Anna
Das ist eine Nachzahlung, bezahl sie und alles ist gut. Zum Tod deiner Mutter mein Beileid, aber du Stadtwerke haben den Brief abgeschickt, da lebte deine Mutter noch.Du kannst froh sein, wenn nicht noch mehr Rechnungen ins Haus kommen. Monatsende und Jahresende, da ist manches fällig Anfang des Jahres.
Zunächst einmal gilt die Frage, was du mit dem Erbe machst. Hatte deine Mutter etwas Geld? Oder nicht?
Wenn deine Mutter nichts Wertvolles hatte, kann man das Erbe ausschlagen und dann würde ich den Anbieter über den Tod informieren und dass man keine Rechtsnachfolge antritt, das Erbe ausschlägt. Dann kannst und solltest du ggf. mit dem Grundversorger einen eigenen Vertrag abschließen bzw. alles mit dem Grundversorger klären für den einen Monat, den du noch da drin wohnst.
Wenn da allerdings etwas zu vererben wäre, dann musst du auch B sagen. Sprich: Erben geht nur alles oder nichts. Die Stromschulden würdest du dann ebenfalls erben und du würdest dann als Rechtsnachfolger an diesem Stromvertrag hängen bleiben.
Nehme das Erbe auf keinen Fall an, hing zuviel Negatives dran noch.
Meinst du man kann mit dem Anbieter etwas für einen Monat aushandeln ?
Klar, das muss man sogar, denn im Moment gibt es, vor allem auch wenn das Erbe nicht angetreten wird, kein Vertragsverhältnis zwischen dir und dem Stromlieferanten.
Vielen dank ! Ja so sehe ich das auch mit dem Erbe etc. Wollen Termin mit Notar machen wo wir es alle ausschlagen. Also gibt es da definitv mindestvertraglaufzeiten ? Aber vielen dank schonmal, so komme ich auch aufjedenfall günstiger weg und kann für den ganzen Trubel was zur Seite legen.