Mutter verstorben... ein Tag später Strombrief

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Fakt ist: Wenn Du das Erbe ausschlägst, brauchst Du die vorangegangenen Stromkosten NICHT bezahlen...

Hallo, dem Grunde nach ist es einfach. Du hast gesagt Du schlägst das Erbe aus. Das ist gut und somit hast Du nichts mit evtl. Hinterlassenschaften zu tun. Das bedeutet jedoch das Du nichts vom Erbe wegnehmen darfst. Wenn bei Deiner Mutter Geld in der Schublade lag, so ist das unspektakulär. Steck es ein und rede/schreibe nicht drüber. Den Verzicht auf das Erbe musst Du innerhalb einer Frist anzeigen. Sonst haftest Du. Schreibe den Zählerstand auf als Deine Mutter verstarb. Diesen teilst Du dem Stromanbieter mit und verweist darauf das Du das Erbe ausschlägst und kein Rechtsnachfolger wirst. Bitte um einen eigenen neuen Vertrag und beginne mit dem letzten (abgelesenen) Zählerstand. Wenn Du nach 4 Wochen ausziehst, liest Du wieder ab und teilst das dem Stromversorger mit und bittest um DEINE Schlussrechung. Menschen ziehen regelmässig um. Du brauchst dir keine Sorgen machen wenn Du nur 4 Wochen in der Wohnung wohnst. Wenn die Vertragsunterlagen kommen schau auf evtl. Mindestlaufzeit bzw. längere Kündigungsfristen. LG, Peter

Niico93 
Beitragsersteller
 31.12.2014, 13:01

Vielen dank ! Ja so sehe ich das auch mit dem Erbe etc. Wollen Termin mit Notar machen wo wir es alle ausschlagen. Also gibt es da definitv mindestvertraglaufzeiten ? Aber vielen dank schonmal, so komme ich auch aufjedenfall günstiger weg und kann für den ganzen Trubel was zur Seite legen.

mepeisen  31.12.2014, 17:18
@Niico93
Also gibt es da definitv mindestvertraglaufzeiten ?

Es gibt insbesondere beim Grundversorger auch Stromverträge, die von vornherein monatlich kündbar sind.

die frage ist, was deine Mutter so zu vererben hatte. wenn das weniger ist, als die schulden die sich angehäuft haben, dann wäre es gegebenenfalls ratsam, das Erbe auszuschalgen, nimmst du es an, bist du als rechtsnachvolger deiner Mutter auch für Schulden verantwortlich, die sie gemacht hat.

auch wenn fristen laufen, solltest du jetzt nicht überstürtzt handeln. setz dich erst mal mit dem nachlassgericht in verbindung, und hol eine erbschaftsauskunft ein. damit hast du erst mal einen Überblick über die vermögenswerte und oder finanzen. danach kann immernoch entschieden werden...

lg, Anna

Das ist eine Nachzahlung, bezahl sie und alles ist gut. Zum Tod deiner Mutter mein Beileid, aber du Stadtwerke haben den Brief abgeschickt, da lebte deine Mutter noch.Du kannst froh sein, wenn nicht noch mehr Rechnungen ins Haus kommen. Monatsende und Jahresende, da ist manches fällig Anfang des Jahres.

Zunächst einmal gilt die Frage, was du mit dem Erbe machst. Hatte deine Mutter etwas Geld? Oder nicht?

Wenn deine Mutter nichts Wertvolles hatte, kann man das Erbe ausschlagen und dann würde ich den Anbieter über den Tod informieren und dass man keine Rechtsnachfolge antritt, das Erbe ausschlägt. Dann kannst und solltest du ggf. mit dem Grundversorger einen eigenen Vertrag abschließen bzw. alles mit dem Grundversorger klären für den einen Monat, den du noch da drin wohnst.

Wenn da allerdings etwas zu vererben wäre, dann musst du auch B sagen. Sprich: Erben geht nur alles oder nichts. Die Stromschulden würdest du dann ebenfalls erben und du würdest dann als Rechtsnachfolger an diesem Stromvertrag hängen bleiben.

Niico93 
Beitragsersteller
 31.12.2014, 12:26

Nehme das Erbe auf keinen Fall an, hing zuviel Negatives dran noch.

Meinst du man kann mit dem Anbieter etwas für einen Monat aushandeln ?

mepeisen  31.12.2014, 17:17
@Niico93

Klar, das muss man sogar, denn im Moment gibt es, vor allem auch wenn das Erbe nicht angetreten wird, kein Vertragsverhältnis zwischen dir und dem Stromlieferanten.