Muss mein Bruder aus dem Haus raus?

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Rausschmeißen, Rauswerfen, gerichtlich delogieren - alles untaugliche Ratschläge. Die Rechtslage: Es besteht ein mündlicher Mietvertrag mit einer Zahlungsverpfichtung des Mieters über die monatlichen Nebenkosten aber ohne Zahlungsverpflichtung einer Monatsnettomiete. Aktuell könnte eine NK-Abrechnung des Jahres 2012 erstellt werden, die dem Mieter nachweislich zu übergeben wäre. Der Ratenvertrag über monatlich 150€ ist ein Beleg, dass vom Mieter NK bezahlt werden müssen. Da es hier aber nicht um Mietschulden geht, denn eine Mietzahlung war ja nicht vereinbart, entfällt ein wichtiger Kündigungsgrund. Deshalb muss ein anderer wichtiger Kündigungsgrund gefunden werden, um den Mietvertrag wirksam zu kündigen. Verwahrlosung der Mietsache wäre nur ein Mangel, der zur Abmahnung berechtigt.

Wenn Dein Bruder keinen Mietvertrag hat, kann sie das Haus ohne weiteres verkaufen, denn dann hat er kein Wohnrecht.

Ist quasi nur ein lästiger Gast, den der neue Eigentümer rauswerfen lassen darf, notfalls auch mit Polizeigewalt.

Wenn sie aber etwas unterschrieben hat, wird es komplizierter - 2 Mal in Folge nix bezahlt hat sie das Recht, ihm fristlos zu kündigen - das muß sie schriftlich und per Einschreiben machen.

Und wenn alles nicht hift, muß sie in den sauren Apfel beißen und einen Anwalt konsultieren

Gerhart  24.09.2013, 13:41

Midgarden sollte nicht sein Rechtsgefühl sprechen lassen sondern die Rechtslage besser beachten.

Midgarden  24.09.2013, 21:29
@Gerhart

Dann solltest Du aber Deinen Kommentar um die anderslautende Rechtslage ergänzen, denn ich habe mich nicht auf mein Gefühl gestützt, sondern auf einige mir bekannte Gerichtsentscheidungen ;-)

  1. Das wird deine Mutter ohne Anwalt nicht weiterkommen, wenn er nicht freiwillig geht kann er notfalls nur rausgeklagt werden ( Räumungsklage).
  2. Die bisher aufgelaufenen Rechnungen wird deine Mutter bezahlen müssen, es sei denn.... es gibt es ein Schriftstück darüber das dein Bruder die laufenden Kosten übernimmt? Punkt 1 ist ohne Anwalt nicht zu bewerkstelligen wenn eine Kommunikation mit ihm nicht möglich ist , ist das wohl der einzigste Weg.
schnegge1985 
Beitragsersteller
 23.09.2013, 22:21

Die beiden haben schriftlich vereinbart, dass er monatlich 150 Euro abstottert, bis alles bezahlt ist, doch: selbst das bekommt er nicht hin.

Ihr gehört das Haus und andere (egal ob Verwandte) wohnen darin, dann sind das ihre Mieter und die kann sie auch per Räumungsklage vor die Tür setzen. Ich nehme mal an, die beiden haben leider nichts schriftlich vereinbart (sollte man IMMER machen!), dann kann dein Bruder ja nicht mal beweisen, dass er ein Anrecht hat, da zu wohnen. Genau genommen, müsste deine Mutter ja das Hausrecht haben und muss nicht mal klagen, da er ja keinen Mietvertrag hat (das heißt er könnte darauf pichen, dass der Vertrag mündlich abgeschlossen wurde, da kanns kompliziert werden), kann sie ihn einfach, wie einen Gast vor die Tür setzen, zur Not mit Polizei.

Und wenn sie die Nebenkosten etc jetzt bezahlen muss, kann sie die später zivilgerichtlich wieder einklagen (allerdings könnte der fehlende Vertrag da wieder ein Problem werden).

schnegge1985 
Beitragsersteller
 23.09.2013, 22:19

Naja, sie will ihm jetzt ne Frist von vier Monaten setzen. In der Zeit muss er was anderes finden. Könnte schwer werden, bei Pferden, Hunden, Katzen und Enten O.o

kappe619  23.09.2013, 22:27
@schnegge1985

Tja, wenn er sich aber so blöd verhält, dann ist das sein Problem. Wer rücksichtslos ist und deine Mutter abzieht, sollte von der (und auch von dir) dann kein Mitleid erwarten.

Deine Mutter sollte mal einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Es sind zu wenig Informationen, wie evtl. Vertrag usw.

schnegge1985 
Beitragsersteller
 23.09.2013, 22:15

Einen Mietvertrag gibt es nicht. Da hat sie damals drauf verzichtet. Weil's ja der Sohn ist. Jetzt hat sie wegen ihm nur noch Ärger ;(

kuehlerkopf  23.09.2013, 22:24
@schnegge1985

Das ist leider der Fehler, der meistens gemacht wird, weil es ja die Familie ist und man der vertraut. Sollte man nie tun, man erspart sich viel Ärger.