Mutter muss ins Pflegeheim. Wir wollen im Wohneigentum bleiben. Klappt das?
Hallo zusammen,
mein Freund und ich wohnen zurzeit mit seiner Mutter in einem Einfamilienhaus (ihr gehört das Haus) zusammen. Leider ist sie seit einem längeren Krankenhausaufenthalt pflegebedürftig geworden. Wir überlegen nun die Mutter in ein Pflegeheim zu geben, da die Pflege doch recht aufwändig ist. Sie verfügt über genügend Erspartes, so dass sie über einen Zeitraum von schätzungsweise mehreren Jahren ihren Heimaufenthalt selbst tragen könnte (Rente + Witwenrente + Pflegegeld + Erspartes).
Meine Frage: Können wir im Haus wohnen bleiben, wenn wir die dafür anfallenden Kosten (Strom, Gas, Wasser, Gebäudeversicherung, Grundsteuer etc...) übernehmen? Was für ein Vertrag müsste hierzu geschlossen werden? Könnten die Kosten auch direkt von unserem Konto, nicht Mutter's abgebucht werden? Oder muss die Gebäudeversicherung umgeschreiben werden, weil Mutter nicht mehr mit im Haus wohnt?
Ihr seht Fragen über Fragen. Wir sind für jeden Tipp dankbar.
Gruß die Hexe
7 Antworten
Hey Officehex,
Die Kosten können von eurem Konto mit einer Kontoänderung abgezogen werden. Überwiegend ist es Gesellschaften egal, die Hauptsache ist, dass Geld ist pünktlich auf deren Konto! die Versicherungen sollten auf euren Namen umgeschrieben werden, weil sonst alles über deine MOM geht. Schadensanzeigen, Zahlungsweise sowie Versicherungssumme. Wenn ihr keine VN-Änderung vornehmt habt ihr nichts zu melden. Mit Glück mit einer Vollmacht! Bei Fragen, wennde dich mit einer persönlichen Postnachricht an mich!
Liebste Grüße
Patrick
Ihr solltet mit der Mutter einen Mietvertrag machen, um das rechtssicher zu machen.
Eine Betreuungsvollmacht wäre auch gut, sonst kommt vielleicht einer vom Gericht und der kostet.
Das günstigste wäre hier, vorausschauend in einem Notartermin die Eigentumsumschreibung (-übertragung an den ohnehin Erbanspruchsberechtigten), meinetwegen mit einer aufschiebenden Bedingung, zu erledigen.
Ansonsten kann man auch einen ordentlichen Mietvertrag installieren, muß nur eine auch marktübliche Miete reinschreiben, da ansonsten seine "Ernsthaftigkeit" in Zweifel gezogen werden könnte. Formular kannst Du dowloaden, z.B. auf der Internet-Plattform de DMB (Deutscher Mieter Bund).
Mutter hat bereits einen gesetzlichen Betreuer. Den haben wir auch schon mal gefragt, aber er hat uns dazu an seinen Steuerberater verwiesen, da er dazu nicht wirklich was sagen könne. Die Betreuung soll aber über kurz oder lang von meinem Freund übernommen werden. Wie schon gesagt wurde: der kostet....
Das mit der Schenkung geht nicht, da das ja schon länger her sein müsste. Das Blöde ist ja eigentlich, dass wir hier noch nicht lange wohnen und deswegen nicht wieder ausziehen wollen.
Alles nich so einfach...
Dazu wäre es wichtig zu wissen ob deine Mutter geistig auch beeinträchtigt ist. Solange sie geschäftsfähig ist kann sie dir alles noch überschreiben. Sollte sie allerdings irgendwann zum Sozialfall werden, muss das Haus trotzdem dran glauben weil die Schenkung noch keine 10 Jahre zurückliegt.