Wohnungseigentümer Hausverwaltung kündigt Gebäudeversicherung, Bank will Nachweis das gebäude versichert ist?

7 Antworten

Wenn definitiv nicht auf einer der letzten Eigentümerversammlungen über die Kündigung gesprochen wurde kann nur sein das der Versicherer wegen der von Dir genannten Schäden gekündigt hat. Da ist nun die Hausverwaltung in der Pflicht. Die würde im Zweifel haften. Ich gehe aber davon aus das die bereits um neuen Schutz bemüht sind.

ZuumZuum 
Beitragsersteller
 22.12.2015, 12:18

Mitlerweile weiß ich was dahinter steckt, aber ich kann das nicht öffentlich posten, da gehts um Manipulation von Vertragsgrundlagen seitens Verwaltung und von Seiten des damaligen Versicherungsvertreters.

schelm1  23.02.2018, 16:07
@ZuumZuum

Wenn das wahr ist, sollten oder Sie der Beirat noch heute dass zuständige Amtsgericht mit der Abberufung des Verwalters und der Bestellung eines Notverwalters konfrontieren!

Hier hilft Ihnen niemand!

fisch4709  03.05.2022, 21:07
@ZuumZuum

Du haftest, schliesslich hast du auch Hausverwaltung.

gehe davon aus, das das Haus weiterhin versichert ist. Der verwalter wird für ausreichenden VS Schutz sorgen, da er keine Lust hat von seinem Hungerlohn auch noch in Regress genommen zu werden.

Aber es wäre schneller gewesen wenn du die Verwaltung fragst anstatt hier zu posten.

Wende dich doch erstmal an deine Verwaltung. Die werden ja wohl eine neue Vers. abgeschlossen haben. Wenn du die mitteilst, sollte alles wieder in Butter sein.

ZuumZuum 
Beitragsersteller
 21.12.2015, 02:48

Es gibt gewisse Dinge die durch eine Eigentümerversammlung beschlossen und besprochen werden müssen. Dazu zählt in jedem Fall auch ein Wechsel der Gebäudeversicherung bzw ein drohender Verlust einer solchen auf Grund von Kündigung seitens des Versicherers. Das kommt mir äußerst suspekt vor. Ich sitze hier gerade wach und male mir aus wie gerade die Bude über dem Kopf abbrennt und keine Versicherung dafür aufkommt.

Akecheta  21.12.2015, 02:52
@ZuumZuum

Lese erstmal den Verwaltervertrag durch. In der Regel darf der Verwalter ohne Beschluss Versicherungen abschließen und auch kündigen. Das solltest erstmal wissen, bevor du "Feuer" spuckst. Genauso kann sein, dass die Versicherung aufgrund der Schadenfälle jetzt kurz vor Jahresende gekündigt hat und der Verwalter auch gerade da sitzt und vor den Kopf gestoßen ist. Dafür gibt es aber Kündigungsfristen, also erstmal kühlen Kopf behalten.

Sonnenstern811  21.12.2015, 02:53
@ZuumZuum

Verstehe dich und sehe das auch so. Wenn sie das versaut haben, müsste allerdings die Verwaltung auch für alle Schäden haften.

Wenn du so unruhig bist, hol dir doch Rat im Netz über eine Anwaltshotline oder am Tag über 900er Nummer. So teuer ist das nun auch wieder nicht. Hier werden jetzt ja kaum Juristen sitzen.

Sonnenstern811  21.12.2015, 02:55
@Akecheta

Wenn jetz gerade erst ein Schaden war, können sie kurzfristig kündigen. Das ist leider wahr.

Akecheta  21.12.2015, 03:02
@Sonnenstern811

http://dejure.org/gesetze/VVG/92.html

Was mich ein wenig wundert ist, dass die Versicherung die Bank mitteilt und der Fragesteller von deren die Info bekommt. Da vergehen schon ein paar Tage Zeit. Der Verwalter sollte also schon ein wenig länger Bescheid wissen. Er muss halt dafür sorgen, dass es eine nahtlose Anschlussversicherung gibt und die gibt es immer, wenn auch vermutlich dann deutlich teurer.

ZuumZuum 
Beitragsersteller
 21.12.2015, 03:34
@Akecheta

Warum so agressiv? Die Verwaltung war vorgewarnt und hat trotzdem jeden kleinen Schaden, der hätte aus den Rücklagen erstattet werden können, über die Gebäudeversicherung abgerechnet entgegen Beschluß in der letzten Eigentümerversammlung. Somit hätte sie in meinen Augen die Kündigung durch den Versicherer fahrlässig herbeigeführt.

ZuumZuum 
Beitragsersteller
 21.12.2015, 03:37
@Akecheta

Genauso sehe ich das nämlich auch. Ich muß dazu sagen das die Verwaltung nicht sonderlich sorgfältig arbeitet. Aus dem Verwaltervertrag kamen wir bisher nicht raus weil ein Mehrheitseigentümer, dem die Hausverwaltung gehört, sich selbst immer wieder als Verwalter berufen hat. Dies ist allerdings seit ein paar Wochen anders da diese Person mehrere Wohnungen veräußert und somit das Mehrheitsstimmrecht verloren hat.

Buerger41  21.12.2015, 13:52
@ZuumZuum

Das ist zwar ein interessanter Fall, aber das Nachschieben von Sachverhalten ist gegenüber den Antwortenden aus meiner Sicht unfair.

ZuumZuum 
Beitragsersteller
 23.12.2015, 07:34
@Buerger41

Tja, ich kan nur die Frage nur auf dem Sachstand aufbauen der mir zu der Zeit zur Kennnis gereicht. Wenn sich zwischenzeitlich neue Sachstände ergeben muß ich halt ergänzen. Mitlerweile hat sich das Ganze auf unseriöse Vertragsabschlüsse begründet. Leider ist einer der Verursacher nicht mehr greifbar, da verstorben, dem Anderen wird in diesen Stunden wohl langsam klar das sein Stuhl gewaltig heiß geworden ist.

schelm1  23.02.2018, 16:01
@ZuumZuum

Kündigen können begründet durchaus in der Zeit zweichen zwei WEG-Versammlungen erfolgen, darauf hat außer dem Kündigenden niemand Einfluß.

Der WEG-Veralter wird im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführug auch ohne Beschluß der Gemenschft für ausreichenden Ersatzschutz bis zum nächsten WEG-Bechluß über die erfolgte Neueindeckung des Wagnisses oder einen anderen Versichrungsneuabschluß, sorgen.

Lassen Sie das Schreiben an Ihren Verwalter weiterflattern und warten Sie doch einfach mal die Antwort des Verwalters auf Ihre Bitte, eine Kopie des neuen Versicherungsnachweises zur Vorlage bei ihrer Bank zu übermitteln, ab.

Professionelle Hausverwalter kennen ihre Pflichten und Banken schießen in solchem Falle keinesfalls spontan!

macht die bank nicht, ihr bringt das ja jetzt bei

ZuumZuum 
Beitragsersteller
 21.12.2015, 02:45

Wenn die Versicherung von sich aus gekündigt hat und das bei der Verwaltung verschludert wurde bekommst Du so schnell keine neue Versicherung.

schelm1  23.02.2018, 16:03
@ZuumZuum

Sie schienen nur in eienr WEG zu weilen! Würden Sie diese Szene besser kennen, wüßten Sie aus Erfahrung, dass Ihre Sorge unbegründet ist!