Mutter Hartz IV, Tochter arbeiten gehen?
Hallo! Folgender Fall: Ich bin Studentin und meine Mutter bezieht ALG2. Ich wohne noch Zuhause in einer Bedarfsgemeinschaft und kriege Bafög. Das Geld wegen des Bafögs wird meiner Mutter bereits gekürzt. Ich möchte nun nebenbei für 450€ Jobben gehen.
Meine Mutter kriegt wirklich nur noch 0€ für mich, sie kriegt nichtmal genügend Geld um die Miete zu zahlen (wir legen am Ende des Monats das Geld zusammen um diese zu zahlen)
Was würde passieren wenn ich jetzt nebenbei für 450 jobben gehe? Inwieweit wird etwas angerechnet wenn wir ohnehin schon so wenig bekommen bzw. Sie garnichts mehr für mich bekommt außer das Kindergeld?
4 Antworten
sie kriegt nichtmal genügend Geld um die Miete zu zahlen (wir legen am Ende des Monats das Geld zusammen um diese zu zahlen)
Das grundsätzlich durchaus richtig sein.
Deiner Mutter sird sicherlich kein Geld gekürzt, sondern eher Dein ALG 2, sofern Du trotz Deines Studenten-Status' überhaupt welches bekommst.
Entweder entfällst Du aufgrund von BAföG + Minijob + Kindergeld der Bedarfsgemeinschaft oder Du bist bereits aufgrund Deines Studenten-Status' kein Teil dieser mehr.
Deine Mutter sollte ihren Mietanteil vom Jobcenter bekommen und Du mußt Deinen ggf. aus Deinem Einkommen zahlen.
Um Genaueres dazu sagen können, müßte ich die Leistungs- und Anrechnungsbescheide sehen, was auf dieser Seite nicht möglich ist.
Selbst wenn das Kind unter 25 wohnhaft bei den bedürftigen Eltern lebt und studiert, gehört das Kind weiterhin zur BG - und würde Anspruch auf Leistungen haben, könnte es seinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken.
Das wurde bereits 08.2016 geändert
Sicher können dann auch Leistungen der restlichen BG - gekürzt werden, wenn sie ihr Kindergeld dann nur noch teilweise oder gar nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde.
Solange Du noch unter 25 bist, bekommt deine Mutter noch Kindergeld für dich.
Auch wenn Du aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter raus bist, weil Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst, hast Du gegenüber dem Jobcenter weiterhin eine Mitwirkungspflicht.
Denn alleine mit deinem Bafög - kannst Du deinen Bedarf nicht decken, bedeutet, entweder bist Du derzeit noch auf dein volles Kindergeld angewiesen, oder Du benötigst noch einen Teil davon.
Solange Du also zur eigenen Bedarfsdeckung noch etwas zur Bedarfsdeckung benötigst, bist Du zur Mitwirkung verpflichtet.
Derzeit hast Du auf dein Bafög - einen pauschalen Freibetrag von 100 Euro, dieser würde nach erzielen von Erwerbseinkommen entfallen, weil dir dann darauf Freibetrag nach Paragraf 11 b SGB - ll zustehen und die ersten 100 Euro von Brutto der Grundfreibetrag ist.
Ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.
Bei angenommen 450 Euro Brutto stünden dir 170 Euro Freibetrag zu, wenn Du dann die 450 Euro auch Netto aufs Konto bekommst, dann würde der Freibetrag davon angezogen und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Netto Erwerbseinkommen von max. 280 Euro.
Dazu käme dann vorerst dein volles Bafög - und das Kindergeld von min. 219 Euro.
Wenn Du im Monat mehr als 70 Euro für dein Studium und den Job ausgeben musst, also z.B. Fahrkosten und Studiengebühren, dann könnte der übersteigende Betrag auf Nachweis zusätzlich in Abzug gebracht werden.
Der Rest würde auf deinen Bedarf angerechnet und wenn Du dann weniger oder gar nichts mehr vom Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest, dann würde das Kindergeld wieder zum Einkommen der Mutter und entsprechend auf den Rest der BG - angerechnet.
Du müsstest dann deinen Bedarf aus deinem Einkommen selber an deine Mutter zahlen.
Was erkennt denn das Jobcenter für die angemessene Warmmiete laut Bewilligungsbescheid an, was bekommst Du an Bafög - wie alt bist Du, was würdest Du dann Brutto verdienen und welche notwendigen Aufwendungen hättest Du dann für Studium und Job ?
Angenommen Du verdienst und bekommst dann 450 Euro Brutto gleich Netto, dann läge das anrechenbare Erwerbseinkommen bei voraussichtlich 280 Euro.
Mit deinem Bafög - würdest Du auf voraussichtlich 763 Euro anrechenbares Einkommen kommen.
Ab 18 bis 24 liegt dein Bedarf derzeit bei min. 360 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt.
Bedeutet, es würden dann voraussichtlich um die 400 Euro für deinen Kopfanteil der Warmmiete bleiben.
Würde deine Mutter angenommen für die angemessene Warmmiete 800 Euro für 4 Personen bekommen, dann läge der Kopfanteil bei jeweils 200 Euro pro Person.
Du würdest dann angenommen 200 Euro über deinem Bedarf liegen und die würden deinem Kindergeld zugerechnet und wieder zum Einkommen deiner Mutter und entsprechend mindernd auf den Rest der BG - angerechnet.
Dann würdest Du angenommen dein Bafög - und deine 450 Euro haben und müsstest dann deine Anteile für die Warmmiete, normalen Haushaltsstrom und Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung selber an deine Mutter zahlen.
Jetzt bin ich vollends verwirrt, 3 Kommentare von Leuten die meinen mir wird nichts abgezogen und du sagst gegenteiliges :(
Du kannst meiner Ausführung glauben.
Du bist als Kind nicht unterhaltspflichtig gegenüber deiner Mutter, du kannst so viel verdienen wie du willst. Du bekommst eben kein ALG2 mehr, sondern musst von Bafög und Kindergeld leben. Die 450 € kannst du komplett behalten. überprüft doch mal, ob das kindergeld nicht direkt auf dein Konto gehen kann
Ob das Kindergeld die Mutter oder das Kind bekommt würde hier keine Rolle spielen, solange das Kind im Haushalt der Mutter lebt und gemeldet ist.
Was das Kind vom Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt, wird wieder zum Einkommen der Mutter und entsprechend mindernd auf den Rest der BG - angerechnet.
Ich habe kein Problem damit, dass meine Mutter das Kindergeld behält. Wohne noch bei ihr und habe 2 weitere Geschwister. Sie benutzt das Kindergeld wirklich nur für Haushaltskram und für Lebensmittel. Damit habe ich kein Problem mit :) ich will wirklich nur wissen, ob das Jobcenter mir oder ihr irgendwas weiter kürzt, wenn ich für 450€ jobben gehen sollte
Muss ich dem Jobcenter dann auch Bescheid geben, oder reicht es wenn nur das Finanzamt davon weiß?
Du bist aus dem leistungsbezug raus, du musst dem jobcenter nichts mitteilen.
natürlich musst du für deinen lebensunterhalt deiner Mutter dein kindergeld und so weitergeben
Meine Mutter kriegt wirklich nur noch 0€ für mich, sie kriegt nichtmal genügend Geld um die Miete zu zahlen (wir legen am Ende des Monats das Geld zusammen um diese zu zahlen)
Weniger als 0€ wird sie nicht bekommen. ;) Im Endeffekt fällst du aus der Bedarfsgemeinschaft raus und bekommst keinerlei Geld vom Amt, auch dein Anteil der Miete wird nicht mehr übernommen. Was immer du dann an Einnahmen hast (Bafög und der Nebenjob) darfst du dann natürlich behalten. Wobei du den Nebenjob beim Bafög-Amt angeben musst.
Ich bin unter 25, und kriege 483 Bafög