Geldgeschenke innerhalb der Bedarfsgemeinschaft?

4 Antworten

In einer BG - Bedarfsgemeinschaft wird doch schon alles angerechnet, da kann man sich die Gelder hin und her schieben wie man lustig ist, da kann bzw.darf es zu keiner Anrechnung kommen

Bei Geldgeschenken kommt es darauf an wer etwas an wen und zu welchem Anlass verschenkt.

An volljährige Kinder wäre eine monatliche Zuwendung bis 10 Euro oder einmalig 50 Euro pro Jahr kein Problem.

Bei minderjährigen Kindern wäre zu besonderem Anlässen wie z.B. Schuleinführung, Konfirmation oder Jugendweihe sogar bis zu 3100 Euro und 750 Euro für notwendige Anschaffungen möglich, wenn das Kind noch kein Vermögen angespart hat.

Regina3 
Beitragsersteller
 04.05.2022, 01:42

Sehr konkret! Vielen Dank!!!

isomatte  04.05.2022, 02:02
@Regina3

Bitteschön

Was der Bezieher mit seinem Geld macht ist seine Sache. Geldgeschenke bis 50€, also 49,99€ darf man anrechnungsfrei behalten.

Innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft "wandert" das Geld nur innerhalb dieser - hier sehe ich keine Probleme, sollte aber dokumentiert und zeitlich nachvollziehbar sein. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Kommt aber Geld außerhalb der Bedarfsgemeinschaft -wie von der Tante zB- gilt obige Regel.

Grundsätzlich würde ich es aber sein lassen, Geld vom einen Konto auf das andere zu überweisen, wenn der zu Beschenkende Hartz 4 Empfänger ist. Lieber Bar machen, dann muss man auch nichts erklären.

das ist ohne Konsequenzen möglich, aber wie soll der Vater das bezahlen. Er wird kein Geld dafür übrig haben.

Regina3 
Beitragsersteller
 08.05.2022, 00:33

Nicht rauchen und kein Alkohol. Dieses Geld das ganze Jahr sparen.

Wicht123532  08.05.2022, 10:13
@Regina3

Da kommt das nicht zusammen. Bei den geringen Sätzen hast du keine Möglichkeit diese Summen zusammen zu sparen um sie dann den Kindern zu schenken.

das sollte alles im normalen Freibetrag liegen.