Eltern ALG2 ich Student Bafög = Bedarfsgemeinschaft?

5 Antworten

Das Bafög dient ja für DEINEN Lebensunterhalt. Deine Eltern werden dann für dich keinen Anteil (auch für die Unterbringung) mehr bekommen

Hakan2246 
Beitragsersteller
 11.03.2019, 10:10

Genau das ist meine Sorge. Dort steht ja das man angeben muss wer der Bedarfsgemeinschaft angehört. Die Gesetzesänderung wurde wohl 2 Monate nachdem ich bescheid habe durchgezogen. Sozusagen gehöre ich eigentlich seit 3 Jahren der Bedarfsgemeinschaft an habe dies aber nie angegeben.

DerHans  11.03.2019, 11:44
@Hakan2246

Wenn deine Eltern für dich keinen "Anteil" erhalten haben, passiert ja nichts. Aber über die Sozialversicherungsnummer fällt das auch irgendwann auf, FALLS sie doch deinen Anteil zur Unterkunft mit kassiert haben.

Dann habt ihr schnell ein Verfahren wegen Leistungsbetrug.

Hakan2246 
Beitragsersteller
 11.03.2019, 11:51
@DerHans

Ich auch? Hab mit dem Jobcenter ja eigentlich nichts zu tun. Hab diesbezüglich auch nirgendwo unterschrieben. Lebe nur bei meinen Eltern.

Hab immer mal die Berechnungen durchgelesen, stand dort nie drauf.

Die wollen halt jetzt aufeinmal Kontoauszug meiner Schwester haben, weil die auch studiert.

DerHans  11.03.2019, 11:54
@Hakan2246

Wenn du dort wohnst gehörst du zur Bedarfsgemeinschaft. Wenn deine Eltern das im Antrag (oder auch bei einer Verlängerung) "vergessen" haben, erfüllt das den Tatbestand des Betruges.

Und wenn du dort angemeldet bist, ist das ja kein Problem das zu beweisen.

Hakan2246 
Beitragsersteller
 11.03.2019, 10:08

Sie haben nie etwas für mich bekommen. War nie beim Jobcenter angemeldet.

.... Dein Bedarf ist durch das BAföG-Amt gedeckt und somit können Deine Eltern nicht noch einmal kassieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eigentlich bekommst du keine Strafe, da das BAföG auch nicht bei deinen Eltern angerechnet werden sollte.

Du solltest mal Deinen fiktiven Bedarf überprüfen bzw. in Erfahrung bringen, weil das Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, das Leistungen nach dem BAföG erhält, ist von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.

Hinsichtlich des Bedarfes wird dann jedoch ein fiktiver Bedarf errechnet (Regelbedarf und anteilige Kosten der Unterkunft und Heizung) und den Einnahmen durch BAföG gegenübergestellt.

Ergibt die Gegenüberstellung einen Überschuss, so werden die Leistungen für den oder die Empfänger von Leistungen nach dem SGB II entsprechend gekürzt.

isomatte  11.03.2019, 10:42

Seit dem 01.08.2016 ist deine Antwort zumindest bei dieser Frage nicht mehr korrekt, dann ist ein Kind unter 25 wohnhaft bei den bedürftigen Eltern erst aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) raus, wenn es seinen Bedarf mit eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann.

Wenn das Kind also erst dann aus der BG - raus ist wenn es seinen Bedarf aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kann, hat es demnach auch solange Anspruch auf Leistungen solange dies nicht der Fall ist.

Und ein Überschuss darf nicht auf andere Mitglieder der Wohnung angerechnet werden, es sei denn es wird noch Kindergeld für dieses Kind bezogen, denn nur nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches das Kind zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde darf dann als Einkommen eines Elternteils mindernd auf den Bedarf der übrigen BG - angerechnet werden.

Hakan2246 
Beitragsersteller
 11.03.2019, 10:27

Wie sieht es aus, wenn mein Einkommen unter dem Bedarf ist? Unterstützt mich das Jobcenter dann mit Geld? Wäre ziemlich unfair kürzen zu können aber, wenn Bedarf besteht kein Geld zu geben. Da ist man ohne Bafög besser dran, weil man dann keine Schulden macht

DogDiego  11.03.2019, 10:42
@Hakan2246

Gute Frage, deshalb, weil ich genau denselben Gedankengang hatte.

Aber da gilt wohl: .Das Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, das Leistungen nach dem BAföG erhält, ist von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen. 

Und kein Bafög zu beantragen wird das Jobcenter auch nicht hinnehmen, vermutlich mit dem Argument aufgrund Studium die geforderte tägliche Mindestarbeitszeit nicht möglich.

Obwohl ich habe es vor einigen Jahren schon erlebt, dass ein Student Alg2 bezogen hat. Lag aber damals daran, die dass die Bewilligung des Bafög sehr lange Zeit in Anspruch nahm und er mittellos an der Uni Köln schon studierte.

Das ist korrekt, seit dem 01.08.2016 gab es zahlreiche Änderungen im SGB - ll und darunter unter anderem auch, dass man unter 25 wohnhaft bei den bedürftigen Eltern mit Bafög - oder überhaupt mit Anspruch dem Grunde nach, nicht mehr automatisch aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern raus ist, sondern nur dann, wenn man seinen eigenen Bedarf mit seinem anrechenbaren Einkommen decken kann.

Ich kann mir also nicht vorstellen das hier ein Fehler vorliegt bzw. der Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen wurde, es sei denn deine Eltern hätten dem Jobcenter nicht mitgeteilt das du bei ihnen wohnst.

Hakan2246 
Beitragsersteller
 11.03.2019, 10:41

Was würde passieren wenn meine Eltern das jetzt dem Jobcenter melden? Hab ja nie was vom Jobcenter bekommen. Insgesamt immer 450€ vom Bafög Amt.

isomatte  11.03.2019, 10:56
@Hakan2246

Es kommt ja auch nicht darauf an ob du direkt selber was vom Jobcenter bekommen hast, könnten ja deine Eltern auch für dich bekommen haben, sondern darauf, ob deine Eltern dich beim Jobcenter angegeben haben oder nicht.

Wenn sie dich angegeben haben, dann sollten sie auch nachgewiesen haben was du an Einkommen erzielst, denn in diesen 2 1/2 Jahren nach den Änderungen hätte das Jobcenter durch einen automatisierten Datenabgleich selber raus bekommen das du noch zusätzliches Einkommen erzielst, es sei denn du würdest schwarz arbeiten und dein AG - hätte dich nicht ordnungsgemäß angemeldet.

Mit deinem Bafög - und dem Kindergeld hattest du ggf.schon genug anrechenbares Einkommen um deinen Bedarf selber decken zu können, dann hätten deine Eltern auch nichts mehr für dich bekommen.

Denn ab 01.08.2016 hattest du dann mit deinem anrechenbaren Bafög + Kindergeld mehr als 530 € anrechenbares Gesamteinkommen.

isomatte  11.03.2019, 11:02
@isomatte

Es wird nur ein Problem wenn dich deine Eltern beim Jobcenter nicht als Person in ihrem Haushalt angegeben hätten und deine Eltern somit für die ganze Zeit zu viel Leistungen bezogen hätten, weil dann zumindest der Anteil deiner Warmmiete zu Unrecht gezahlt worden wäre.

Dazu käme dann durch dein Erwerbseinkommen nicht mehr benötigtes Kindergeld, dass deinen Eltern dann nicht als Einkommen mindernd auf ihren Bedarf angerechnet worden wäre.

Dann würde es gewaltige Probleme geben, nicht nur das dann zu Unrecht bezogene Leistungen zurückgezahlt werden müssten, es würde mit Sicherheit eine Anzeige wegen Betrug geben und das kostet in der Regel auch Geld.

Hakan2246 
Beitragsersteller
 11.03.2019, 11:21
@isomatte

Ich hatte nie was mit dem Jobcenter zu tun. Meine Eltern haben nur Geld für sich selbst und meine Geschwister bekommen. Sie haben das immer als 4 Personen Haushalt berechnet. Also Vater Mutter 2 Schwestern. Kindergeld kommt seit 2015 auf mein Konto.

Das einzige was seit August 2016 nicht eingetragen wurde ist das ich zur "Bedarfsgemeinschaft" gehöre.

Jobcenter hat mir aber nie Leistungen gezahlt.

Hakan2246 
Beitragsersteller
 11.03.2019, 11:22
@Hakan2246

Sozusagen "existiere" ich für das Jobcenter nicht. Hatten aber Mitte 2016 diesbezüglich Bescheid gesagt das ich bei meinen Eltern wohne.

isomatte  11.03.2019, 11:28
@Hakan2246

Wie gesagt, es kommt nicht darauf an ob dir jemals Leistungen gezahlt wurden und ob du oder ein Elternteil das Kindergeld aufs Konto bekommt, sondern darauf ob dich deine Eltern im Antrag mit angegeben haben oder nicht, wenn nicht, dann gibt es irgendwann gewaltige Probleme.

Ob es zu diesen Problemen kommt oder nicht können dir deine Eltern sagen, denn die müssen ja wissen ob sie dich zumindest als wohnhafte Person in ihrem Haushalt angegeben haben oder nur insgesamt 4 Person und dich verschwiegen haben.

Sie oder du müssen ja wissen ob deine Eltern Nachweise über dein Einkommen haben wollten oder nicht, wenn nicht, dann kannst du dir alleine ausmalen das es dann keine Angaben seitens der Eltern gab und das ihr dann gewaltige Probleme bekommen werdet.

isomatte  11.03.2019, 11:35
@Hakan2246

Wenn deine Eltern dem Jobcenter deinen Auszug nicht mitgeteilt und nachgewiesen haben, dann existierst du auch weiterhin fürs Jobcenter.

Hast du denn mal in einem Bescheid nachgesehen wie viele Personen darin angeben sind oder wie sich die komplette Warmmiete verteilt ?

Wenn man dich nicht als Person berücksichtigt hätte, dann müsste die gesamte Warmmiete ja nur durch 4 Personen gehen, alleine dadurch kannst du schon feststellen ob man dich berücksichtigt hat oder nicht, ganz abgesehen davon ob deine Eltern Geld für dich bekommen haben oder nicht.

Hakan2246 
Beitragsersteller
 11.03.2019, 11:49
@isomatte

Ja es werden nur 4 Leute gezählt.

isomatte  11.03.2019, 12:05
@Hakan2246

Bist du dir da ganz sicher ?

Es wird also die zu zahlende Warmmiete nur durch deine Eltern und deine beiden Geschwister geteilt ?

Wenn das der Fall sein sollte, dann kommt außer einer Anzeige wegen Betrug noch die Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Leistungen dazu.

Das wären dann auf die ganzen Monate mit deinem monatlichen Einkommen von 450 € - 600 € min.schon einmal 1/5 der Warmmiete und das Kindergeld, denn das bräuchtest du mit deinem anrechenbaren Bafög + anrechenbares Erwerbseinkommen zu 95 % nicht mehr, deshalb würde diese max.volle Kindergeld mindernd auf den Bedarf der übrigen BG - angerechnet.

Denn dein Bafög - würde dann zunächst durch deine absetzbaren Freibeträge auf Erwerbseinkommen voll als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet und dazu kämen dann z.B. bei 450 € Brutto = Netto noch 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen.

Dann läge dein gesamtes anrechenbares Einkommen ohne dem Kindergeld bei etwa 720 € und das liegt auf jeden Fall über deinem dir zustehenden Bedarf, damit hättest du dann von deinem Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung nichts mehr benötigt, selbst wenn du noch evtl.erhöhte berufsbedingte Aufwendungen in Abzug bringen könntest.

So würden dann zu den 1/5 der Warmmiete noch dein volles monatliches Kindergeld als zu Unrecht bezogene Leistung der übrigen BG - kommen, es sei denn das Elternteil welches das Kindergeld beantragt hat würde sonst kein weiteres Einkommen haben, dann könnte dieses auch min.diese 30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen.

Hakan2246 
Beitragsersteller
 11.03.2019, 12:39
@isomatte

die 450-600€ sind kindergeld inklusive

Hakan2246 
Beitragsersteller
 11.03.2019, 12:40
@Hakan2246

Eigentlich hab ich 2 Jahre 600€ bekommen Kindergeld mit inbegriffen. Letztes Jahr 450€ Kindergeld mit inbegriffen

Hakan2246 
Beitragsersteller
 11.03.2019, 12:43
@Hakan2246

Also die 450-600€ sind Bafög+Kindergeld. Das ist kein Einkommen von einem Job

isomatte  11.03.2019, 13:01
@Hakan2246

Wenn du inkl.Kindergeld nicht über 600 € monatlich gekommen bist und kein zusätzliches Einkommen erzielt hast, dann kannst du ja zumindest ab dem 01.08.2016 von deinem Bafög - als Pauschale min.monatlich 100 € als Freibetrag in Abzug bringen.

In diesen 100 € sind ab 18 diese 30 € Versicherungspauschale zu berücksichtigen, es blieben also max.70 € die für die notwendigen berufsbedingten Aufwendungen übrig geblieben sind, wenn du mehr notwendige Aufwendungen nachweisen könntest, dann müssten diese auch berücksichtigt werden.

Es blieben also bei 600 € inkl.Bafög + Kindergeld max.500 € anrechenbares Einkommen pro Monat übrig.

Von diesen max.500 € ginge dann derzeit erst einmal deine Regelleistung für den Lebensunterhalt von 339 € ab, es blieben dann ab 2019 max.161 € für deinen Anteil ( 1/5 ) der Warmmiete übrig.

Wenn deine Eltern also angenommen min.5 x 161 € = um die 800 € für die Warmmiete zahlen müssen, dann musst du dir keinen Kopf machen, dann bliebe auch nichts übrig was an Überschuss auf den Bedarf der restlichen BG - angerechnet werden könnte.

Deine Eltern bekommen bzw.bekamen ja selbst dann keine Leistungen mehr für dich gezahlt, wenn du mit deinem anrechenbaren Bafög + Kindergeld deinen Bedarf decken konntest, nur wenn da paar Euro vom Kindergeld übrig gewesen wären, könnten diese ggf.mindernd auf den Rest der BG - angerechnet werden.

Dies wäre aber nur dann der Fall gewesen, wenn nicht min.diese 30 € Versicherungspauschale abgesetzt werden konnten und falls doch, dann hätte das nicht mehr benötigte Kindergeld über diesen 30 € liegen müssen.

Das hättest du aber auch gleich schreiben können, dann hätte ich dir das ersparen können.

Hakan2246 
Beitragsersteller
 11.03.2019, 13:42
@isomatte

Ich danke dir sehr :-D Ja hast mir erst nen Herzanfall gegeben als ich gehört habe Anzeige wegen Betrug+ Rückzahlungen :-D Die Warmmiete beträgt 686€

Ja hab max 600€ Einkommen (Bafög+Kindergeld) in den letzten 2,5-3 Jahren gehabt (Die 3 Jahre sind ja ab Juli 2016).

Danke nochmal für die ganzen Rechnungen.

Also ist das schlimmste was passieren kann "nur" eine Anzeige wegen der nicht einhaltung der Mitwirkungspflicht oder? Die mussten das Gesetz auch zum perfekten Zeitpunkt ändern :-D Genau 1-2 Monate nach meinem Umzug in mein Eltern Haus.

isomatte  11.03.2019, 13:55
@Hakan2246

Ob da noch was kommen kann weiß ich natürlich nicht, auch wenn es von deinem Bafög - und Kindergeld bzw.nur deinem Kindergeld nichts anzurechnen gegeben hat bzw.nicht gibt, kann es dennoch sein das deine Eltern zu Unrecht Leistungen bezogen haben und eine Rückzahlung und Anzeige auf sie kommt, wenn sie deinen Einzug dem Jobcenter nicht gemeldet und dein Einkommen nicht nachgewiesen haben.

Denn in dem Fall hätten sie dann für die Warmmiete zumindest zu viel bekommen, weil dann diese 686 € nicht mehr durch 4 sondern durch 5 Personen geteilt werden hätten müssen.

686 € : 4 = 171,50 €

686 € : 5 = 137,20 €

Das könnten dann pro Monat min.137,20 € sein die deine Eltern im Fall der nicht Meldung deines Einzugs zu Unrecht bezogen hätten.

Musst du nun deine Eltern fragen ob es gemeldet wurde oder nicht !