Kunde verlangt Geld Zurück

12 Antworten

Als Selbstständiger müsstest du doch über das Thema bescheid wissen :)

Machst du hier Werbung oder brauchst du wirklich einen Rat?

Nach mehr als 2 Wochen und einer Abnahme (die wann nach dem Malern erfolgte?) kann er sich nur in Ausnahmefällen beschweren. Zum Beispiel wenn die Tapete runter kommt oder dergleichen, aber selbst dann sollte dir die Möglichkeit gegeben werden das auszubessern!

ichso 
Beitragsersteller
 29.01.2014, 17:25

Nein ganz Ehrlich,

wie du auch sicherlich an meinem Zähler sehen kannst, brauche ich keine Werbung mehr zu machen :D

Die Arbeiten waren am 13.01.2014 beendet und heute kam diese E-Mail. Er hat ja angeblich schon alles Ausgebessert und will jetzt sein Geld zurück.

Da kann ja eigentlich jeder kommen...

Ich habe einige Stellen ausgebessert und bin Stinksauer

Wie soll er dir nachweisen, dass du da Mist gemacht hast?

Also: Freundlichen Brief mit der Bitte, die Schäden durch Fotos o. ä. nachzuweisen... Hinweis auf die Pflicht zur Nachbesserung, die du selbstverständlich vorgenommen hättest, wenn es feststellbare Mängel gegeben hätte. -

So aber musst du, weil nicht mehr feststellbar ist, in welchem Umfang von dir Fehler gemacht worden sind, eine Rückzahlung ablehnen. - Bei einem Folgeauftrag könntest du dir vorstellen, ein günstiges Angebot zu machen... (grins!)

Bei der Abnahme haben die Kunden Etwas Unterzeichnet?

ichso 
Beitragsersteller
 29.01.2014, 17:28

Nein, es gab kein Abnahmeprotokoll, da eigentlich großes Vertrauen da war.

Nein, da hat er keine Chance.

Selbst wenn es die Mängel gegeben hätte, wäre dir zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben gewesen. Eine Forderung muss immer genau beziffert und bewiesen werden. Auch wenn er eine Rechnung von einem anderen Maler über ausgebesserte Mängel vorweise könnte, käme er mit dieser Forderung kaum durch, wenn er den Mangel nicht vorher dir gegenüber angezeigt hat. Den ganzen Rechnungsbetrag erstattet zu verlangen, ist dabei der Witz des Tages.

Schreib ihm, dass du unter Umständen kostenfrei nachgebessert hättest, wenn man unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften über Mängel und deren Rüge auf dich zugekommen wäre, eine Erstattung des Rechnungsbetrages aber - auch nicht zum Teil - möglich sein kann, wenn weder die vermeintlichen Mängel nachgewiesen werden können, noch deren genaue Kosten noch feststellbar sind.

Wenn er sich unbedingt eine blutige Nase holen will, soll er klagen.