Betrunken ein Hotelzimmer nehmen? Gültig oder nicht?

5 Antworten

Der Paragraph sagt lediglich aus, daß die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen nichtig ist, auch wenn diese Unfähigkeit noch nicht festgestellt wurde. - Mit betrunken sein hat das zunächst einmal nichts zu tun.

§ 105 (2) BGB ist bei Trunkenheit durchaus anwendbar, in der Rechtsprechung hat sich aber als Voraussetzung eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 3 Promille herausgebildet.

Wenn Du mit 3 Promille noch so planvoll handeln kannst, dass Du ein Hotelzimmer buchen kannst (das setzt ja voraus, dass Du noch laufen, stehen, dich einigermaßen artikulieren kannst), hast Du vermutlich ganz andere Probleme als ob Du das Zimmer dann bezahlen musst oder nicht. Das setzt eine ganz erhebliche Alkoholgewöhnung voraus.

Sagt er nicht. Du müsstest schon extrem weggebeamt sein und nicht nur betrunken.

Außerdem gibt es selbst wenn der Vertrag nichtig war eine Rückabwicklung über ungerechtfertigte Bereicherung.

lenalou175 
Beitragsersteller
 28.10.2018, 22:03

Und was wenn ich das wäre? Da gibt es ja keinen bestimmten Grad für oder ?

chichi787  28.10.2018, 22:03
@lenalou175

hab gerade was angefügt

Dieser Paragraph sagt aus, dass man in einem betrunkenen Zustand nicht geschäftsfähig sei

Nein, sagt er nicht. Der Paragraph sagt überhaupt nichts über Trunkenheit.

Da musst du schon ziemlich zuschlagen. Erst ab 3,4 Promille gilt man nach gängiger Rechtsprechung als Bewusstlos. In dem Zustand bekommst du kein Zimmer mehr.